Einreise in die Schweiz mit einem Hund mit NBT (angeboren kurzer Rute) illegal?

  • 'Einfuhr' gilt generell, egal ob ich dauerhaft in der Schweiz bleiben möchte oder nicht. Deshalb steht unter Punkt 8 am Ende auch: 'ob das betreffende Tier einreisen darf.'


    Aber Du hast schon Recht - die Formulierung könnte wirklich eindeutiger sein, weil offenbar zwischen Import, Einfuhr und Einreise in diesem Dokument nicht unterschieden wird.

  • So ist es, Anna


    hier nochmal der Text



    Zitat

    Kupierte Hunde; Einfuhrverbot
    Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen.
    Ausnahmen:

    • Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen „Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert".

    Es ist also Ermessenssache des Zöllners, welchen "Wert" er ansetzt. Über 5.000 CHF müssen davon 10 % als Kaution hinterlegt werden.

  • Naja, es wird zwischen 'einfach nur in die Schweiz bringen (für Urlaub)' und 'Einfuhr' unterschieden. Ich denke das ist schon recht klar.


    Und Einfuhr ist laut Duden einfach nur ein anderes Wort für Import:
    Duden | Suchen | Einfuhr


    Demnach eine sehr klar und deutlich geschriebene Regelung, man muss sie eben (wie jede andere Regelung auch) gründlich lesen ;)

  • naja, wenn du dir den Link von Annette mal genau durchliest, dann muss man einigen Aufwand betreiben um zu beweisen, dass es sich tatsächlich um eine Stummelrute handelt (beim Import).


    Weshalb ich mir sehr gut vorstellen kann, dass für diese Hunde eine Kaution für den Urlaub hinterlegt werden muss.


    Die Regeln sind doch ganz klar. Man kann zusätzlich beim Zoll anrufen und fragen wie man sich korrekt verhält. Aber an sich sehe ich da jetzt keine Unklarheiten in der Regelung. Also was soll denn der ADAC da noch sagen? Steht doch alles da?!

  • Ui... Ich glaube, da habt ihr wirklich Recht, @Quebec und @AnnaAimee. Danke für die Aufklärung - hatte da wohl einen Knoten im Hirn.


    Ich würde trotzdem nachfragen (und zwar bei den Schweizern, nicht bei den Deutschen) und mir die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Könnte ja sein, dass ein Beamter den gleichen Lesefehler macht wie ich...

  • Vielleicht könnte man sich auch mal an den ADAC wenden. Die haben doch evtl. Ahnung von Urlaubsbestimmungen mit Hund :ka:

    Der ADAC kann auch nichts anderes sagen, als was in den Schweizer Einreisebestimmungen steht.


    Und die kann man hier im Thread nachlesen.

  • Ui... Ich glaube, da habt ihr wirklich Recht, @Quebec und @AnnaAimee. Danke für die Aufklärung - hatte da wohl einen Knoten im Hirn.


    Ich würde trotzdem nachfragen (und zwar bei den Schweizern, nicht bei den Deutschen) und mir die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Könnte ja sein, dass ein Beamter den gleichen Lesefehler macht wie ich...

    Macht doch nichts, zugegeben nicht 'einfach' geschrieben. Ich habe es auch zwei mal gelesen =)


    Nachfragen würde ich auch. Schon alleine, weil mir persönlich immer noch nicht klar ist wo ich mich da melden und bezahlen muss. Habe da beim Durchfahren der Grenze mehrfach drauf geachtet, habe es aber nicht gesehen (als ich ohne (!!!) kupierten Hund über die Grenze gefahren). Hatte mich ja wie gesagt auch schon mit dem Thema beschäftigt, weil wir überlegen mal alle zusammen zu fahren. Das war der einzige Teil der mir unklar ist, weshalb ich anrufen würde. Ich vermute man muss dann in eine andere Schlange fahren.

  • Der Zoll sitzt doch meistens da, wo die LKWs durch müssen. Die Fahrer müssen doch ihre Ladepapiere kontrollieren lassen. Da würde ich halt gucken, wenn ich in die Schweiz wollte.

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