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Zwingerhaltung - ist das erlaubt?
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hallo ihr,
am we war ich auf einem bauernhof bei bekannten. die haben insgesamt drei hunde. 2 münsterländer und 1 jack russel terrier. die beiden münsterländer werden hin und wieder für die jagd eingesetzt, sie haben auf dem bauernhof einen zwinger (ein zaun mit einem dach darüber). die beiden hunde sind voneinander durch ein gitter getrennt, haben also jeder einen eigenen käfig (ca. 6-8qm, schätzungsweise). beide hunde tun mir sehr leid. immer wenn ich auf dem hof bin laufen sie im kreis in ihrem zwinger herum und bellen ohne ende. sie haben nur sehr selten auslauf, halt zur jagd. wenn sie auf dem hof frei laufen würden, würden sie die freilaufenden hühner jagen. es geht auch niemand mit ihnen spazieren. mir tun die beiden sooo leid. ich habe auch kritisch nachgefragt, angeblich kommen die hunde "ab und zu" raus, ich glaube aber dass das sehr selten ist. die beiden haben keine beschäftigungsmöglichkeit, rennen den ganzen tag im kreis im zwinger herum und bellen.... der jack russel terrier darf übrigens immer überall herum laufen, lebt mit im haus... das ist doch unfair oder? oder sehe ich das einfach zu engstirnig? ist so eine haltung eigentlich erlaubt?
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17. Mai 2010 um 21:02
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Zwingerhaltung - ist das erlaubt? - Vor einem Moment
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http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
Zitat§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.Zitat
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
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(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.Zwinger sind wohl so wie sie sind ok... aber raus müssen sie schon kommen (unterstrichenes)
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Nunja, ein Zwinger sollte wenigstens 12 qm pro Hund Grösse haben - ansonsten ist er definitiv zu klein - und das ist meines Wissens nach sogar gesetzlich geregelt. Allerdings wird , je nach Region, für Bauten ab einer Grösse von 18qm ne Baugenehmigung fällig, und viele scheuen den Gang zu den Ämtern...
Ich persönlich halte nicht viel von Zwingerhaltung, da die so gehaltenen Hunde schnell seelische Schäden aufbauen, so sie nicht regelmässig aus dem Zwinger rauskommen und Kontakt zu Bezugspersonen und anderen Hunden bekommen.
Ausserdem denke ich, das ein Zwinger nur eine Übergangslösung, bzw.
" teilzeitlösung" sein kann, da der Hund ja in eine , meist recht unfreundliche,
Umgebung gebracht wird. Hinter dem Wort Zwinger steckt der Zwang - und das nicht ohne Grund.
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