Diesen Passus von wegen Anspringen in gefahrdrohender Weise empfinde ich auch immer wieder als regelrechten Freibrief für Anzeigen. Herrlich schwammig, herrlich subjektiv, wie will man sich im Zweifel gegen so einen Vorwurf denn verteidigen?
Letztendlich geht sowas ja über das Ordnungsamt (in DE). In Hessen haben wir das Thema ja auch, und mein Partner (arbeitet beim OA) bekommt das ab und zu am Rande mit. Vor allem wenn es keine Anzeigen bzgl. Körperverletzung gibt, obliegt es mWn dem OA zu entscheiden, ob ein Wesenstest o.ä. angeordnet wird. Ich bin mir da aber nicht 100% sicher, da mein Partner mit diesen Fällen nichts zu tun hat.
Aber ja, er hat mir auch mal von einem Fall erzählt, wo der Nachbar einem HH an den Karren fahren wollte und ihn beim OA angezeigt hat, weil der Hund ihn angesprungen hat (so wie die Male vorher auch, wo es noch ok war). Also gabs eine Woche später Besuch von einem zuckersüßen lieben Hund im Büro und das Thema war dann wohl schnell gegessen...
Aber genau deshalb werde ich es tunlichst vermeiden, meine ängstliche Dame in die Nähe von Menschen zu lassen, die ich nicht 100% kenne. Die Gefahr einer Anzeige gegen den großen, schwarzen Hund ist mir zu groß...