Gibt es da rechtlich eine Verordnung das dem Tier das Leben gerettet werden muss?
Nein, nicht dass ich wüsste. Aber viele Tierärzte retten dem Tier dann trotzdem das Leben, weil die für ihren Beruf leben - und oftmals auch wegen des Berufes sterben. Die Selbstmordrate unter Tierärzten ist höher als in jeder anderen Berufsgruppe.
Wenn man nicht zahlen kann, gibt's mehrere Optionen: entweder man schafft es, eine Ratenzahlung zu vereinbaren (da gibt's in der Tiermedizin sogar einen speziellen Dienstleister, frag mich nicht, wie der heißt). Oder man übereignet das Tier dem Tierarzt, sprich tritt seine Eigentumsrechte am Tier ab, damit der Tierarzt das Tier auf eigene Kosten behandelt - und dann behält oder weitervermittelt.
Oder man fragt Freunde, Familie und Co. Oder nimmt einen Kleinkredit bei der Bank auf.
Im Idealfall tritt das alles aber nicht ein, weil man Geld auf der hohen Kante liegen oder eine Kranken-/OP-Versicherung für den Hund abgeschlossen hat.
Zwei meiner Hunde sind vollumfänglich krankenversichert, weil ich nun nicht viel verdiene und möchte, dass die Hunde für den absoluten Ernstfall abgesichert sind.
Eine meiner Praxen rechnet direkt mit Dinos Versicherung ab, das ist echt Gold wert.
Es gibt ja auch Haushalte z.B Hartz IV Hilfe Empfänger oder Alleinerziehende die mal nicht eben 1500 € für eine völlig spontane ungeplante Operation des Hundes herumliegen haben.
Aber eben genau das sollte man schon vor der Hundeanschaffung einplanen - einen "Notgroschen" für ungeplante Tierarzttermine. Mit Glück sind 2000€ ausreichend, es gab hier im Forum aber schon Fälle, wo die Behandlung dann mehr als 10.000€ insgesamt gekostet hat, und so viel Geld werden die wenigsten rumliegen haben. Aber wenigstens etwas Geld sollte man immer beiseite legen, damit man sowas be- oder anzahlen kann...