Bevor geschlossen wird: nein, wurde etwas gestohlenes gekauft muss es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.
Da bin ich mir eben nicht so sicher, wenn es um eine Sache geht (und Hunde gelten eben leider als Sache) und der Käufer seine Unwissenheit belegen kann.
Ich bin mir sicher, da mal was über ein entsprechendes Urteil gelesen zu haben, finde es aber natürlich nicht mehr.
Ich weiß es zb nur von meinen Mofas.
Wenn die Papiere verloren gehen muss man zum Erlangen neuer Papiere ersteinmal bei der Polizei vorsprechen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten (keine Gestohlen Vermerke in der Datenbank) und noch einen Zettel vom Vorbesitzer, falls es doch gestohlen ist damit man nachverfolgen kann wo du das Ding her hast.
Und wenn irgendwer nachweisen kann dass das vor 20 Jahren sein Mofa war und sich dann meldet ist man gezwungen es zurückzugeben, ohne Geld natürlich.
Daher glaube ich nicht dass jemand zugeben würde dass er den Hund hat, da der ursprüngliche Besitzer dann Anspruch darauf hat...