Der Vermieter darf HH nicht grundlos verbieten, aber so ziemlich jeder Grund wird potentiell anerkannt und man kann sich mehr als genug Gründe aus den Fingern saugen oder einfach ergooglen.
Da muss ich kurz widersprechen. Es wird keinesfalls jeder Grund anerkannt, im Gegenteil. Der Vermieter muss einen TRIFTIGEN Grund vorlegen können, wie Allergien oder Ängste anderer Mietparteien oder zB eine potentielle Gefahr bei der Anschaffung eines Listenhundes.
Ich sehe absolut keinen Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe. Ein triftiger Grund kann erst mal ziemlich viel sein.
Vor Gericht geht es um die Frage wessen Interessen schwerer wiegen, damit hängt es sehr stark vom Richter ab, wie der die Situation beurteilt. Schau dir die Urteile zu dem Thema an, die streuen sehr stark, weil es eben u.a. auch darauf ankommt warum der Mieter den Hund will. Nur "weil halt" ist zB deutlich einfacher zu überbieten als ein berufliches Interesse an der Hundehaltung.
Ansonsten, gerade in einem Mehrfamilienhaus mit vielen kleineren Mitwohnungen ist es ja nun wirklich nicht schwer gut ziehende Gründe zu nennen. Und wirklich gut muss der Grund ja auch erst sein, wenn der Mieter es wirklich auf einen Prozess anlegt. Und wer zieht schon gern gegen seinen VM vor Gericht...