Nochmal! Es steht ganz klar in der Verordnung drin, auf welche Bereiche sich diese Groessenangaben beziehen. Und nein, eine Wohnung, das Schlafzimmer, das WoZi, ... fallen nicht drunter.
Ich find das mit dem warten im Auto auch voellig ueberzogen, aber das auf Wohnungen zu uebertragen ist einfach Bloedsinn.
Aber dient ein Auto nicht auch dem Aufenthalt des Menschen? Niemand kauft sich ein Auto um einen Hund drin unterzubringen.
Und sonst, ich sehe das eben auch wie WorkingDogs
Derzeit wird es sehr radikal im Tierschutz, zumindest Teilen davon, bevor sich hier wieder jeder angesprochen fühlt. Nur leider noch nicht einmal in die richtige Richtung, sondern zielsicher daran vorbei in die falsche Richtung. Klar, derzeit kann man sich noch drüber lustig machen, aber finde es auch gar nicht so abwegig, dass sowas früher oder später auch kommt. Theoretisch ist das ja nur die logische Konsequenz, diese Ausnahme dagegen eigentlich unlogisch und auf die Bequemlichkeit des Menschen ausgerichtet nicht auf die Bedürfnisse des Tieres (der inneren Logik folgend, nicht meiner Meinung nach, um das nochmal deutlich zu machen). Und damit etwas wogegen man eigentlich vorgehen sollte.
Die Begründung ein Tier nicht auf engem Raum einzusperren sind Verhaltensänderungen und körperliche Veränderungen. Es müssen 6m² gegeben sein, damit dieser Effekt nicht beobachtet wird. Wenn jetzt ein Mensch mit seinem Hund, rein hypothetisch versteht sich, auf 3m² wohnt, dann soll dieser Effekt nicht auftreten? Komplett unlogisch....
Und bevor jetzt jemand kommt mit 3m² sind unrealistisch und damit ist es egal. Argos hat über 65 cm, Baldur leicht drunter, heißt je nachdem wie die Zwingergröße genau berechnet wird, müssten meine Hunde für einen gemeinsamen Zwinger mindestens entweder 12m² oder 14m² zur Verfügung haben. Wenn man noch Möbel wegrechnet ist das eine normale, kleine Singlewohnung (und für mich als Mensch werden dabei immernoch 0m² veranschlagt, eigentlich auch unlogisch). Ein Tiny House wäre definitiv nicht drin. Oh und Van Life selbstverständlich gleich dreimal nicht, ist ja ein Auto....
Soll heißen, es wäre gerichtlich eigentlich absolut konsequent so zu urteilen und für "Tierschützer" sowas zu fordern.