Beiträge von Javik

    Nochmal! Es steht ganz klar in der Verordnung drin, auf welche Bereiche sich diese Groessenangaben beziehen. Und nein, eine Wohnung, das Schlafzimmer, das WoZi, ... fallen nicht drunter.

    Ich find das mit dem warten im Auto auch voellig ueberzogen, aber das auf Wohnungen zu uebertragen ist einfach Bloedsinn.

    Aber dient ein Auto nicht auch dem Aufenthalt des Menschen? Niemand kauft sich ein Auto um einen Hund drin unterzubringen.

    Und sonst, ich sehe das eben auch wie WorkingDogs
    Derzeit wird es sehr radikal im Tierschutz, zumindest Teilen davon, bevor sich hier wieder jeder angesprochen fühlt. Nur leider noch nicht einmal in die richtige Richtung, sondern zielsicher daran vorbei in die falsche Richtung. Klar, derzeit kann man sich noch drüber lustig machen, aber finde es auch gar nicht so abwegig, dass sowas früher oder später auch kommt. Theoretisch ist das ja nur die logische Konsequenz, diese Ausnahme dagegen eigentlich unlogisch und auf die Bequemlichkeit des Menschen ausgerichtet nicht auf die Bedürfnisse des Tieres (der inneren Logik folgend, nicht meiner Meinung nach, um das nochmal deutlich zu machen). Und damit etwas wogegen man eigentlich vorgehen sollte.

    Die Begründung ein Tier nicht auf engem Raum einzusperren sind Verhaltensänderungen und körperliche Veränderungen. Es müssen 6m² gegeben sein, damit dieser Effekt nicht beobachtet wird. Wenn jetzt ein Mensch mit seinem Hund, rein hypothetisch versteht sich, auf 3m² wohnt, dann soll dieser Effekt nicht auftreten? Komplett unlogisch....
    Und bevor jetzt jemand kommt mit 3m² sind unrealistisch und damit ist es egal. Argos hat über 65 cm, Baldur leicht drunter, heißt je nachdem wie die Zwingergröße genau berechnet wird, müssten meine Hunde für einen gemeinsamen Zwinger mindestens entweder 12m² oder 14m² zur Verfügung haben. Wenn man noch Möbel wegrechnet ist das eine normale, kleine Singlewohnung (und für mich als Mensch werden dabei immernoch 0m² veranschlagt, eigentlich auch unlogisch). Ein Tiny House wäre definitiv nicht drin. Oh und Van Life selbstverständlich gleich dreimal nicht, ist ja ein Auto....

    Soll heißen, es wäre gerichtlich eigentlich absolut konsequent so zu urteilen und für "Tierschützer" sowas zu fordern.

    Jedes Einsperren auf unter 6m² Fläche ist streng genommen tierschutzwidrig

    Also wenn man ganz pingelig sein will, dürfen meine Hunde dann nicht mehr in Küche oder Schlafzimmer eingesperrt werden. Was beim Schlafzimmer bedeutet, sie würden die komplette Nacht allein ausgerrt werden.

    Wenn ich nämlich Schränke und sonstige Möbel abziehe bleiben da keine 6m² Bodenfläche mehr. Camping wäre auch unmöglich.

    Du darfst nicht vergessen, dass die 6m² nur bei einem Hund gelten. Für jeden weiteren kommen 50% dazu.

    Ich habe tatsächlich auch gerade mal aus Spaß grob durchgerechnet. Demnach darf ich entweder keine Türen mehr schließen, muss meine Hunde konstant trennen (also mindestens einen wegsperren) oder darf sie nur noch im Wohn-/Esszimmer halten. Einer der Räume in denen ich mich eher weniger aufhalte... Oder die Unterbringung von 2 Hunden in einer >80 m² Wohnung in einem Singlehaushalt ist nicht tierschutzgerecht... :denker:

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gerichtsurteil so nicht gemeint ist. Und das obwohl es hier tatsächlich um etwas regelmäßiges (fast tägliches) geht und nicht um Einzelfälle.

    In der Stellungnahme auf die du dich da, glaube ich, gerade stützt geht es aber um Zimmerkennel, mit anderen Worten, eine regelmäßige Unterbringung. Und, da gebe ich den Autoren absolut Recht, das ist "Haltung".

    Hast du dir mal die Mühe gemacht das Gerichtsurteil auch mal selbst durchzulesen? Dort ging es um die regelmäßige Unterbringung im Auto. Kontext ist wichtig. Ohne Kontext könnte man daraus nämlich auch ableiten, dass es auch tierschutzwidrig ist Hunde über mehrere Stunden unbeaufsichtigt zu lassen, unabhängig von der Grundfläche oder sonstigen Bedingungen....

    Ich weiß, dass das momentan überstreng ausgelegt wird. Trotzdem heißt das übereifrige Handeln mancher Vet-TÄ nicht automatisch, dass das Rechtskonform ist. Müsste halt mal jemand klagen, damit irgendein Gericht mal definiert was Haltung genau ist.

    Ist doch das Gleiche wie mit Vibrissen und Brachycephalie, Vibrissen stutzen gaaanz dramatisch (ohne irgendwelche faktische Grundlage), weiterhin Hunde züchten die jeden einzelnen Tag ihres Lebens um Luft kämpfen müssen, Keilwirbel usw. Joa, nicht ganz so toll, aber im Großen und Ganzen schon okay.

    Das ist Aktionismus, kein rechtskonforme Auslegung.

    stimmt die Rückbank gibt es ja auch noch !
    Wäre damit das Problem der "zum warten zu kleinen Box" nicht eigentlich gelöst?

    Nur, wenn die Bodenfläche der Rückbank mindestens 6m² hat - was in aller Regel nicht der Fall ist.

    Das Ding ist: Bei der Unterbringung von Hunden in geschlossenen "Räumlichkeiten" darf die Bodennutzungsfläche nicht unter 6m² liegen. Es ist also vollkommen egal, ob der Hund nun im Zwinger, in der Box, in einem Laufstall, im Auto oder in einem anderen Raum eingesperrt wird: Jedes Einsperren auf unter 6m² Fläche ist (zumindest ohne medizinische Indikation oder zu Transportzwecken) streng genommen tierschutzwidrig. Und das ist halt Mist.

    Das gilt für die Haltung (je nach Größe)

    Ein Hund wird nicht im Auto gehalten, selbst wenn er da mal einen ganzen Tag drin verbringen muss. Also nein, jegliches Einsperren auf so kleiner Fläche (egal ob medizinische Indikation oder Transport oder nicht) ist nicht tierschutzwidrig.

    Klingt für mich als wäre ein ganz normaler, gesunder, aktiver Welpe, bei jemandem gelandet, der aus irgendwelchen Gründen ein Verhalten wie von einem 15-jährigen Senior erwartet. Einem kreuzlahmen Senior...

    Und "hören" tun die in den Alter eh noch nicht. Schon dreimal nicht bei Ablenkung.