Tierschutz-Hundeverordnung – neuer Entwurf
Das BMEL hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung vorbereitet. Dieser beinhaltet u. a. folgende Neuerungen:
Festlegung von Anforderungen an die Gruppenhaltung von Hunden, Absenkung des Betreuungsschlüssels bei der gewerbsmäßigen Hundezucht, Konkretisierung der Anforderungen an die Wurfkiste und an den Welpenauslauf, Verbot der Anbindehaltung von Hunden sowie ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen.
Dieser Entwurf wurde dem VDH zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme des VDH und seines Wissenschaftlichen Beirats finden Sie hier: https://www.vdh.de/index.php?id=2752
Zum ![]()
Stellungnahme VDH Tierschutz-Hundeverordnung:
ZitatAlles anzeigen§ 10
Die Neufassung des § 10 halten wir nicht für sachdienlich. Dies möchten wir gern begründen:
Der VDH und die VDH-Mitgliedsvereine sind die Veranstalter von Rassehundeausstellungen.Die Meldezahlen von Möpsen und Französischen Bulldoggen sind rückläufig, im letzten Jahr sind auf unseren Internationalen und Nationalen Ausstellungen lediglich 402 Möpse und 718 Französische Bulldoggen ausgestellt worden, davon zahlreiche Tiere aus dem europäischen Ausland.
Außerhalb des VDH finden nur in sehr niedrigem Umfang Ausstellungen statt. Ein Ausstellungsverbot würde vorrangig die Veranstaltungen des VDH betreffen, über die nur ein Bruchteil der Population dieser Rassen in Deutschland erreicht werden kann.
a) Die Zucht von brachyzephalen Rassen im VDH
Die in unserem Verband bestehenden strengen Vorgaben, etwa was die Zucht von brachyzephalen Rassen betrifft, haben bereits dazu geführt, dass der VDH bei beliebten Rassen wie dem Mops oder der französischen Bulldogge nur noch einen sehr geringen Marktanteil haben. Dieser liegt schätzungsweise bei unter 10 % der in Deutschland verkauften Hunde.Wir als Hobbyzuchtverband haben kein Interesse, die erhöhte Nachfrage nach diesen Rassen zu bedienen, sondern sehen uns als Vorreiter für die Verbesserung der Gesundheit aller Hunde. In unserem Verband nehmen die Welpenzahlen dieser Rassen, trotz unserer Ausstellungen seit Jahren ab, und dass obwohl die Beliebtheit dieser Rassen unverändert gegeben bzw. gestiegen ist.
Wie wichtig uns gerade die positive Entwicklung der brachyzephalen Rassen ist, zeigt auch, dass wir in Abstimmung mit der Bundestierärztekammer und den Tierärztlichen Hochschulen in Hannover, Leipzig, Gießen und München einen Fitnesstest für den Mops implementiert haben. Wir hatten Ihnen diesen Fitnesstest vor einiger Zeit in einem persönlichen Gespräch vorstellen können, eine ausführliche Darstellung findet sich unter:
https://www.vdh.de/news/artikel/n…st-fuer-moepse/
Neben dem Fitnesstest erarbeiten wir derzeit rassespezifische Guidelines für die Bewertungsrichter, die diese dazu anhalten, bei Ausstellungen noch mehr als bisher auf die Gesundheit von Hunden zu achten. Auch schulen wir Züchter und Richter seit Jahren in unserer eigenen VDH-Akademie, ein wichtiger Lehrinhalt in diesen Veranstaltungen ist der Bereich „Übertypisierung des Rassestandards“. Ausstellungen sind für den VDH und seine Mitgliedsvereine ein wichtiges Instrumentarium, um sich einen Überblick über die Gesundheit unserer Hunde zu verschaffen. Dies würde die geplante Neufassung des § 10 deutlich erschweren.
Zitatc) Nachweis von Qualzuchtmerkmalen
Für uns steht fest, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Rassen insgesamt vom Ausstellungswesen auszuschließen. Vermeintliche Qualzuchtmerkmale sind individuell jedem Hund nachzuweisen. Die bestehenden Regelungen sind dafür ausreichend.
Der Entwurf arbeitet überwiegend mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die, was die Erfahrungen zeigen, zu einer großen Rechtsunsicherheit führen werden. Amtsveterinäre werden überfordert, ein hohes Prozessrisiko dürfte entstehen.
Für den Ausspruch von Ausstellungsverboten müsste zudem vor einer Veranstaltung eine gründliche Diagnose eines jeden vermeintlich betroffenen Hundes durch den zuständigen Amtsveterinär erfolgen, für die ein hohes Maß an Aufwand und Zeit bei jedem einzelnen Hund erforderlich wäre.
Dafür fehlt es an Zeit und der Aufwand ist zu gross. Selbst aber so etwas fordern:
Zitat2. Es sollte jedem, der Hunde züchtet, ein Sachkundenachweis abverlangt werden.
Zuchtstättenkontrollen sollten vorgesehen werden, all dies darf nicht nur auf gewerbsmäßige Züchter beschränkt werden.
Alle Zuchtstätten zu kontrollieren ist also kein Zeitaufwand?