Beiträge von Hundundmehr

    Helfstyna Meine Verwirrtheit galt nicht deinem Beitrag; Ich war verwirrt, weil ich jetzt festgestellt habe, wie "verwöhnt" ich hinsichtlich der Zuchtkriterien durch den GRC bin ...

    Mal ein paar Unterschiede zwischen SV und GRC:

    Im SV:

    Höchstalter der Zuchthündinnen 10 Jahre, keine Begrenzung der Wurfanzahl pro Hündin, es dürfen innerhalb 24 Monaten 3 Würfe großgezogen werden, erneut gedeckt werden darf die Hündin unmittelbar nach einem Wurf, aber nur, wenn sie nicht mehr als 8 Welpen aufzieht.

    Überzählige Welpen müssen von einer Ammenhündin großgezogen werden (was sich tatsächlich als grundsätzliche Empfehlung liest), zieht sie mehr als Welpen groß darf erst 6 Monate nach dem Wurf erneut belegt werden.

    Im GRC:

    Höchstalter der Zuchthündinnen 8 Jahre, maximal 4 Würfe pro Hündin, es dürfen innerhalb 24 Monaten maximal 2 Würfe großgezogen werden. Edit: Neubelegung frühestens 6 Monate nach dem Wurf.

    Einen Verein wie den SV würde ich nicht unterstützen wollen,

    das ist meine persönliche Meinung.

    Da ist doch Tür und Tor weit geöffnet für Massenproduktion ... und diese erlaubt natürlich wesentlich niedrigerer Preise (muss sie sogar, wenn man nicht das Finanzamt verdienen lassen will...)

    Der SV ist nicht an die VDH Zuchtordnung gebunden.

    Das würde mich ja auch interessieren, was das heisst.

    Ich dachte, alle Vereine unter dem VDH sind an dessen Richtlinien gebunden?

    Gebunden insoweit, als dass die in der VDH-Zuchtordnung festgelegten Kriterien nicht unterschritten werden dürfen.

    Schärfere Kriterien dürfen die einzelnen Rassehundevereine durchaus festlegen, solange sie damit nicht die Kriterien der VDH-Zuchtordnung aushebeln.

    Warum sollte es nur entweder oder geben?

    kann man nicht Geld verdienen, im Sinne von es bleibt mal mehr, mal weniger Gewinn und etwas mit Leidenschaft und Herzblut tun. Das schließt sich doch nicht gegenseitig aus.

    Blöd ist doch nur Gewinnmaximierung, weil man da den Punkt erreicht, an dem man an irgendwas spart, in dem Fall an den Hunden.

    Genau dem hat der VDH auch Rechnung getragen, indem er "kommerzielle Zucht" genauer definiert hat:

    Dementsprechend ist diese Aussage etwas verwirrend:

    Monstertier

    Das ist dann der Unterschied zwischen gewerblicher Zucht und Hobbyzucht. Kann man ja beides mit oder ohne Vereinszugehörigkeit betreiben.

    Nicht ganz. Gewerbliche Zucht ist mWn im VDH verboten bzw. es ist nur die Hobbyzucht erlaubt.

    Eine Hobbyzucht (Zucht aus Liebhaberei) kann also durchaus auch gewerblich sein.

    Ich meine, im GRC war das zumindest mal möglich, aber nur mit Genehmigung durch den Verein.

    Kommerziell heißt also, es gibt immer Abstriche bei den Mindeststandards des VDH.

    Anekdoten? Lass doch doch einfach mal die Spekulationen, gedulde dich bis zur Gerichtsverhandlung, 6. März glaube ich.

    Wo bitte spekuliert Gandorf denn in dem Beitrag?

    Auf den letzten Seiten wurden doch von Anderen reihenweise Begründungen für den Fakt, dass 2 der 3 beteiligten Hunde mit einem Maulkorb versehen waren, und das mit teilweise wirklich anekdotischem Charakter.

    Makabererweise alles Gründe, die keine Gefahr für den Menschen bedeuteten.

    Was ist da passiert, dass ein Mensch bis zur Unkenntlichkeit bestialisch verstümmelt und getötet wurde?

    Ich hoffe sehr, dass die Gerichtsmedizin Licht in dieses grausame Dunkel bringen kann, und möglicherweise auch andere kriminaltechnische Ermittlungen dazu beitragen, einen Grund für dieses entsetzliche Geschehen zu finden.

    Es muß nicht immer nur in die eine Richtung gehen!

    Wo habe ich denn eine Richtung vorgegeben?

    Schau mal, das hier hatte ich geschrieben:


    Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.

    Das muss doch einen Grund gehabt haben?

    Da kannst du jetzt natürlich jede Richtung reininterpretieren - nur ist das dann deine Interpretation, die aus meiner Frage eben nicht abzuleiten ist, weil ich keinen Grund genauer spezifiziert habe.

    Die Gründe herauszufinden, ist Sache der Gerichte.

    Dafür sind sie da.

    Nicht die Zeitungen, und auch nicht sonstige Social-Media-Plattformen.

    Ah - das hier ist also Spekulation:

    Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.

    Das muss doch einen Grund gehabt haben?

    und das hier nicht?

    Zum 'wieso Korb' gabs doch frueher schon Antworten. Es koemnte z.B. sein, dass eine der Huedinnen die Mutter des Wurfs war und die ggf. dann nicht sooo gut auf eine andere Huendin zu sprechen war.

    Verstehe ich nicht.

    Du spekulierst doch wieder, bzw. willst eine ganz bestimmte Antwort erhalten, die hier sowieso niemand geben kann, weil es auch niemand wirklich sicher weiß. Und trotzdem kannst Du auf den komplett falschen Holzpfad sein ;)

    Möglich.

    Was wäre denn die Alternative?

    Also wenn keine Fehler, keine Fahrlässigkeit, und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Halterinnen zugrunde liegt?

    Nö, das nicht.

    Aber so manch einer ist auf der "ach, der arme, arme Hund" Welle und will deshalb seinem Hund lieber keinen Maulkorb anlegen, weil das doch "eine Strafe" ist, und der Hund hat ja (noch) nichts getan.

    Ja, sehe ich auch so (und es ärgert mich immer wieder, wenn ich so etwas lese).

    Nur ist das tatsächlich nicht Gegenstand dieser Diskussion.

    Ich sehe das so: Wenn ich eine bestimmte Gefährlichkeit bei meinem Hund vermute, und nutze dann den Maukorb um zu verhindern dass diese Gefährlichkeit sich realisieren kann, dann handele ich verantwortungsbewusst.

    Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.

    Das muss doch einen Grund gehabt haben?

    Mit welcher Begründung ist dann die Halterin davon ausgegangen, nicht nur diese beiden Hündinnen gemeinsam sicher führen zu können, sondern eben auch den ohne Maulkorb abgesicherten Hund mitzunehmen, ohne eine Gruppendynamik befürchten zu müssen?

    Denn körperlich halten können hätte niemand alleine diese Hunde.

    Für eine Anklage muss es eine ausreichende Begründung geben. In der Gerichtsverhandlung wird dann (versucht) festzustellen, inwieweit diese Anklage stichhaltig ist, ob die für die Anklage aufgeführten Begründungen also tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

    Es muss aber stichhaltige Anhaltspunkte geben, dass die zunächst "fahrlässige Tötung" auf eine "grob fahrlässige Tötung" erweitert wurde.

    Was ich selber im Pferdebereich erlebt habe: Einige schwere Unfälle im Umgang mit dem Pferd/mit Pferden bei wirklich pferdeerfahrenen Menschen, weil sie trotz - oder eben auch gerade wegen - ihres jahrelangen unfallfreien Umgangs mit Pferden einfachste Sicherheitsvorschriften aus Nachlässigkeit außer acht gelassen haben.