Warum stehen hier eigentlich ausschließlich die Zuchten aus VDH-Zuchtvereinen zur Diskussion?
Die Forderungen des Tierschutzbundes beziehen sich auf die gesamte Produktion von Hunden, nicht nur auf VDH-Zuchten.
Diese machen nämlich den geringsten Teil an Hundeproduktion aus.
Dazu ein paar Zahlen (von mir leicht aufgerundet zum leichteren Leseverständnis):
Von den knapp 10.000.000 Haushunden sind ca. 60% Rassehunde, 40% haben keine Rassezuordnung(Mischlinge).
Von den 6.000.000 Rassehunden kommen vielleicht maximal 1.000.000 aus VDH-Zuchten. (Siehe Welpenstatistik VDH)
Die anderen 5.000.000 kommen aus Produktionen, wo "offene Zuchtbücher" (nämlich gar keine!) praktiziert werden.
Diese Welpenproduzenten können ohne jegliche Kontrolle gemäß des derzeitigen Tierschutzgesetzes alles tun und lassen, was sie wollen.
Hier ist die wesentliche Forderung des Tierschutzbundes, JEGLICHE Hundeproduktion unter Kontrolle und Genehmigung zu stellen, und dabei einen Maßnahmenkatalog an zuchtausschließenden Merkmalen zugrunde zu legen, der derzeit vom überwiegenden Teil der Welpenproduzenten absolut nicht beachtet wird, eben weil er nicht beachtet werden muss.
Ja, bestimmte Rassen der VDH-Zuchtvereine haben ein großes Problem, wo sicher eine Änderung mit Blick auf kontrolliertes Öffnen der Zuchtbücher in Betracht kommen sollte.
Ist doch aber gut, wenn durch gesetzliche Bestimmungen mal über diesen "alten Zopf geschlossener Zuchtbücher" diskutiert UND entschieden werden muss, zugunsten einer Öffnung.
Bisher scheitern doch sämtliche Diskussionen, wie eine Öffnung sinnvoll und PRO Rasse durchgeführt werden kann daran, dass es keinerlei Konsens in der grundsätzlichen Frage gibt, ob ein Zuchtbuch überhaupt geöffnet werden sollte.
Wenn jetzt die gesetzlichen Bestimmungen Vorschriften vorgeben, die eine Zucht wie sie derzeit durchgeführt wird, nicht mehr so fortgesetzt werden kann - dann ist die Diskussion nicht mehr, OB man Öffnen soll, sondern nur noch WIE man öffnen soll.
Oder man stampft die komplette Zucht dieser Rasse ein - und das will ja wohl auch keiner.
Vorstellbar für mich wäre, dass z. B. hinsichtlich der Polydaktylie beim Beauceron über ein Gutachten dargelegt wird, dass dieses Zuchtkriterium keine Qual bei DIESER Rasse bedeutet, womit dann möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden kann für eben diese Rasse.
Es geht nämlich um Qualzucht, und die besteht doch nur dann, wenn es Beeinträchtigungen bei der Lebensqualität gibt, oder?
Beim Beauceron gibt es die wohl offensichtlich nicht, oder?