Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch ein Leben lang für eine Straftat büßen muss!
Hier ging es um das Hundehaltungsverbot.
Das ist allerdings faktisch keine Strafe für den Halter, sondern Schutz der Allgemeinheit; Schutz davor, dass diesem Menschen der gleiche Fehler noch einmal passiert.
Bin inzwischen echt hoffnungslos geworden und es fällt mir schwer, weiter an "das Gute in der Menschheit" zu glauben, wenn ich von solchen Vorfällen lese.
Dann richte deinen Blick doch noch mal gezielt darauf, wie viele Millionen von Hunden mit ihren Menschen durchaus umweltkompatibel existieren, mitten in dieser Gesellschaft leben.
Ja, Idioten gibt es immer, überall - aber dass ist eben nicht der Großteil, sondern die Ausnahme.

Falls (und damit tue ich mich echt schwer - nicht weil ich am Verfahren und den Ermittlungen zweifele - sondern weil es echt ein Alptraum ist) die Hunde vorher völlig problemlos waren und kein Anlass zu erhöhter Vorsicht bestand - dann ist "grobe Fahrlässigkeit" das Schärfste, was man der Halterin vorwerfen kann.
Vorgeworfen wird ihr eine Tötung, und es ist Sache des Gerichtes, hier festzustellen ob diese durch eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Das haben die Leute, deren Hunde Menschen schwer verletzt haben, bis zu diesem Vorfall vermutlich ganz genauso gesagt und gedacht.
Ja, sicher trifft das auf einen Teil der betreffenden Menschen zu.
Wobei sich hier aber immer wieder bestätigt - und das sehen wir im Forum ja immer wieder, auch bei viel weniger gefährlichen Problemen, dass Menschen einfach die Anzeichen (Vorzeichen) für bestimmte Verhaltensweisen gar nicht selber sehen, obwohl sie dagewesen sind.
Das selber nicht zu sehen spricht einen aber nicht automatisch frei von jeder Schuld, und ist eben genau der Unterschied zwischen Unschuld aufgrund unvorhersehbarer, unglücklich zusammentreffender Ereignisse, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.
Inhaltlich stimme ich zu, einzig die Verwendung des Wortes "Zumutung" finde ich hier unpassend.
Ich fühle mich als Hundehalter eben genau gar nicht als Zumutung, weil ich auf eine große Kompatbilität mit meiner Umwelt achte.
Bisher ist die Begründung für das Urteil in diesem Fall nicht bekannt.
Fakt ist aber, dass das Gericht eine "grobe Fahrlässigkeit" festgestellt hat, der die Halterin voll umfänglich zustimmt.
Unschuld würde bedeuten, ausschließlich äußere, von ihr nicht beeinflussbare Umstände hätten zu diesem schrecklichen Vorfall geführt.
Einfache Fahrlässigkeit bedeutet, ein Moment ihrer Unachtsamkeit hat zu diesem schrecklichen Vorfall geführt.
Grob Fahrlässig bedeutet, dass sie bestimmte Faktoren, die ihr hätten bekannt sein müssen, von Beginn an außer acht gelassen hat.
Welche Faktoren für das Gericht der Nachweis für eine "grobe Fahrlässigkeit" sind, weiß ich nicht.