Beiträge von Hundundmehr

    Sie lebt nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Opferfamilie.

    Sondern?

    In einem der Artikel stand, sie und ihre Familie würden mittelfristig umziehen wollen ...

    Der Hausarrest wird doch gerade auch mit Blick auf die Kinder der Familie beantragt, mit der sie dann wohl zusammenleben wird.

    Ich habe nie geschrieben, dass ein Anwalt das nicht darf.

    Natürlich versucht dieser, alles rauszuholen für seine Mandantin, weshalb er ihr sicher auch zu diesem Schuldeingeständnis geraten hat.

    Er stellt sich auf die Seite seiner Mandantin, du ja auch.

    Ich stelle mich auf die Seite der Opfer.

    Warum ist das jetzt verwerflich?

    Gott sei Dank wird sie nicht nach deinem Empfinden, oder dem eines anderen Forenusers verurteilt.

    Sie ist schon verurteilt worden.

    Übrigens: es scheint dir entgangen zu sein, dass ich mit diesem Urteil zufrieden war.

    Es sind die Vorgänge NACH dem Urteil, die mich jetzt so fassungslos machen:

    - Ihr Schuldeingeständnis hat dazu geführt, dass das volle Strafmaß für dieses Delikt nicht ausgeschöpft wurde. Das ist Recht. Dagegen wurde kein Einspruch erhoben, auch nicht vom Ankläger (und den Nebenklägern, den Hinterbliebenen der getöteten Joggerin).

    JETZT versucht sie aber, noch mehr "Milde" für sich herauszuholen, indem die "zwingend angeordnete Haftstrafe von 5 Monaten" noch in Hausarrest umgewandelt wird. Ein Hausarrest, der in unmittelbarer Nähe zu den Hinterbliebenen absolviert werden dürfte.

    - Das Hundehaltungsverbot, ausgesprochen explizit für die Rasse AmStaff, wird von ihr angefochten. Sie will also das Recht behalten, Hunde dieser Rasse weiterhin halten (und damit auch züchten) zu dürfen.

    Das ist - für mein Empfinden - eine dermaßen große Diskrepanz zwischen Schuldeingeständnis und tatsächlichem Handeln, dass ich große Zweifel an einer Einsicht für das schuldhafte Verhalten habe, welches die Täterin ja eigentlich vor Gericht gezeigt hat - und was eben zur Milde des Urteils beigetragen hat.

    Wie hasilein75 schon sagte - Sie hat einen verdammt guten Anwalt, der dafür sorgt, dass sie möglichst ungeschoren davonkommt.


    Aber sie hat alles Richtig gemacht in ihren Augen,

    und vielleicht wäre jeder Gedanke an Schuld an so etwas Grauenvollem auch unerträglich,

    Genau das hat sie eben nicht, also faktisch:

    Sie hat sich schuldig bekannt im Sinne der Anklage, und die lautete: Grob fahrlässige Tötung.

    Damit hat sie die Schuld an diesem grauenvollen Tod der Joggerin auf sich genommen - faktisch.

    Ihr jetziges Handeln zeigt aber, dass diese Schuldanerkennung nur ein Lippenbekenntnis war.

    Das zumindest ist das, was bei mir jetzt, nach diesem rechtskräftigem Urteil, ankommt.

    Guter Anwalt - aber sie hatte ja auch Zeit genug, sich einen solchen zu suchen.

    Immerhin sind die maßgeblichen Fakten für dieses grauenvolle Geschehen erst über eine Woche später ans Licht gekommen - sie war ja Vernehmungsunfähig...

    Für mich von Beginn an Kalkül, und Elmo das Bauernopfer.

    Nein, habe ich nicht.

    Aber egal.

    Klar hast du das ;)

    Inhaltlich stimme ich zu, einzig die Verwendung des Wortes "Zumutung" finde ich hier unpassend.

    Ich fühle mich als Hundehalter eben genau gar nicht als Zumutung, weil ich auf eine große Kompatibilität mit meiner Umwelt achte.

    WAS verstehst du an dem Zitat von Phonhaus nicht?

    Edit: Das Zitat von Phonhaus lässt sich leider nicht in das obige Zitat mit einfügen, deshalb hier:

    Zitat


    Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.

    GROB Fahrlässig.

    Außerdem wurde sie nicht mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft, denn das hätte 3 Jahre Haft bedeutet.

    Es gab ein deutlich milderes Urteil, wobei hier noch ein großer Teil der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

    Eben aufgrund ihrer vollumfänglichen Übernahme der Verantwortung im Sinne der Anklage: GROB Fahrlässige Tötung.

    Dieses vollumfängliche Zugeständnis impliziert eigentlich Einsicht:

    Ja, ich bin einsichtig, ich stimme der Anklage zu, Aspekte außer acht gelassen zu haben, die ich eigentlich gewusst habe oder zumindest hätte wissen müssen.

    Für mein Empfinden fehlt jetzt diese Einsicht aber völlig - es geht nur noch um den größtmöglichen Täterschutz, d.h., möglichst mit einem "blauen Auge davonzukommen", weil: Sie ist ja schon gestraft genug, weil sie mit diesem Erlebnis leben muss ...

    ... und da ist doch völlig verständlich, dass sie bitte möglichst genau so weiterleben will, wie vor diesem Vorfall, weshalb sie ja auch bitteschön weiterhin AmStaffs halten sollen darf ...

    :kotz:

    Für mich bestätigt sich, dass das Verhalten sowohl von der Verurteilten als auch deren Lebensgefährtin von Beginn an Kalkül war: Wir opfern einen Hund, damit die beiden anderen aus dem Schussfeld sind - nicht dass bei diesen sonst auch noch durch Untersuchung des Mageninhalts Leichenteile gefunden werden wie bei Elmo :shocked: !

    JETZT sind die beiden anderen Hunde wieder ungefährlich ... bis sie, einmal auf den Geschmack gekommen, sich wieder selber versorgen...

    .................

    Wenn sie tatsächlich den Hausarrest durchbekommt, und auch das Haltungsverbot für AmStaffs aufgehoben wird - dann ändert sich für sie selber NICHTS. Gar nichts. Sie kann weitermachen wie zuvor.

    Was sich aber sehr wahrscheinlich verändert: Die Haltungsbedingungen für einige - etliche! - andere Hundehalter, denn in Österreich gibt es ja wohl schon eine Gesetzesvorlage mit Auflagen für "große Hunde" (ob jetzt rassebezogen oder allgemein, weiß ich jetzt nicht).

    Möglicherweise züchtet sie ja auch wieder - keine Ahnung ob mit oder ohne Genehmigung des Rassehundevereins.

    Da die beiden anderen Hunde nicht eingezogen wurden, kann sie diese ja auch bei Aufhebung des Halteverbotes wieder zurücknehmen - dann hat sie auch direkt wieder eine Zuchthündin.

    Ich bin fassungslos über diese Entwicklung.

    es geht halt null um Zumutung, die hast du eingebracht.

    Nein, habe ich nicht.

    Aber egal.

    Die HH hat doch auch nicht weniger Rechte und Möglichkeiten als andere Verurteilte in Ö und da ist immernoch ein Kind im Spiel, das angesichts dieser furchtbaren Situation mit eins der Hauptopfer ist und auch schon ohne Inhaftierung der Mutter traumatisiert genug ist.

    Ne, sorry, aber das hat diese Verurteilte doch selber aufs Spiel gesetzt.

    Wenn diese Teilhaft, die als Signalwirkung dienen soll, jetzt in Hausarrest umgesetzt wird aus Milde der Verurteilten gegenüber wegen des Kindes ... dann ist das gesamte Urteil eine Farce.

    Ich stimme da mit hasilein75 völlig überein: Eine Einsicht sehe ich da absolut nicht.

    Nur jemanden, der auf die Tränendrüse drückt und möglichst unbeschadet davonkommen möchte, und das noch ohne irgendwelche Einschränkungen (Gerade hinsichtlich des Hundehaltungsverbotes, das nur gegen das Halten dieser Rasse ausgesprochen wurde).

    Ganz ehrlich: Wie kann man so dermaßen abgezockt sein, weiterhin genau diese Rasse halten zu wollen, mit der man durch grobe Fahrlässigkeit einen Menschen dermaßen grausam getötet hat?

    Was geht in so einem Kopf vor?

    Das ist nicht Recht.

    Verdammt, mir kommt gerade echt mein Kaffee hoch.

    Im vorliegenden Fall war es ja keine "Idiotin". Das isses ja.

    Da greifen die ganzen "Das Problem liegt immer am anderen Ende der Leine" oder "der Hund ist nur so gefährlich, wie der Mensch ihn gemacht hat" halt einfach nicht.

    Woher weißt du das?

    Ja, ist mein persönliches Kopfkino, aber für mein Empfinden ist es auch durchaus möglich, dass hier reichlich Selbstüberschätzung und Profilneurose Hand in Hand gingen...

    Zumutbar meint, dass private Hundehaltung für die Gesellschaft zumutbar ist und nicht, dass du als HH per se eine Zumutung bist/wirst/sein könntest!

    Das stand da aber nicht so in dem Kontext.

    Das war die Aussage:

    Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.

    So formuliert ist also jede Hundehaltung eine Forderung an die Gesellschaft, sich gefälligst abzufinden mit der erhöhten Gefahr, die mit dieser Tierhaltung verbunden ist.

    Tatsächlich ist aber die gesetzliche Grundlage, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass sie eben keine Zumutung (auch, aber nicht nur hinsichtlich des Gefahrenpotentials) für die Gesellschaft sind.

    Der Hundehalter ist dazu gesetzlich verpflichtet, und hat dabei eben auch zu berücksichtigen, dass typisches Tierverhalten eben nicht immer kalkulierbar ist.

    Die einzigen Menschen, denen per Gesetz zugemutet wird, dass sie sich mit Hundehaltung abfinden müssen, sind die Menschen für die Hunde per se, immer und überall, eine Zumutung sind.

    Das sind aber in der Regel Menschen, die einer Hundehaltung grundsätzlich nichts abgewinnen können, diese für überflüssig halten, oder gar Hunde nicht mögen.

    (Anmerkung: Natürlich sind davon auch Menschen mit Angst vor Hunden betroffen; Das ist aber ein eigenes Thema, das hier nicht hingehört.)

    Eigentlich ist es - eben auch per Gesetz - eher umgekehrt:

    Nicht der Gesellschaft wird ein erhöhtes Gefahrenpotential zugemutet durch Hundehaltung, sondern Hundehaltern wird zugemutet, grundsätzlich für alles verantwortlich zu sein, was der Hund tut, und zwar im Besonderen auch mit Blick auf Fehler anderer im Umfeld/Einflussbereich des Hundes (Stichworte: Haftung und auch Schuld).

    Es ist dann immer eine gerichtliche Einzelfallentscheidung, ob ein Teil dieser Haftung oder Schuld erlassen wird.

    Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch ein Leben lang für eine Straftat büßen muss!

    Hier ging es um das Hundehaltungsverbot.

    Das ist allerdings faktisch keine Strafe für den Halter, sondern Schutz der Allgemeinheit; Schutz davor, dass diesem Menschen der gleiche Fehler noch einmal passiert.

    Bin inzwischen echt hoffnungslos geworden und es fällt mir schwer, weiter an "das Gute in der Menschheit" zu glauben, wenn ich von solchen Vorfällen lese.

    Dann richte deinen Blick doch noch mal gezielt darauf, wie viele Millionen von Hunden mit ihren Menschen durchaus umweltkompatibel existieren, mitten in dieser Gesellschaft leben.

    Ja, Idioten gibt es immer, überall - aber dass ist eben nicht der Großteil, sondern die Ausnahme.

    :streichel:

    Falls (und damit tue ich mich echt schwer - nicht weil ich am Verfahren und den Ermittlungen zweifele - sondern weil es echt ein Alptraum ist) die Hunde vorher völlig problemlos waren und kein Anlass zu erhöhter Vorsicht bestand - dann ist "grobe Fahrlässigkeit" das Schärfste, was man der Halterin vorwerfen kann.

    Vorgeworfen wird ihr eine Tötung, und es ist Sache des Gerichtes, hier festzustellen ob diese durch eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

    Das haben die Leute, deren Hunde Menschen schwer verletzt haben, bis zu diesem Vorfall vermutlich ganz genauso gesagt und gedacht.

    Ja, sicher trifft das auf einen Teil der betreffenden Menschen zu.

    Wobei sich hier aber immer wieder bestätigt - und das sehen wir im Forum ja immer wieder, auch bei viel weniger gefährlichen Problemen, dass Menschen einfach die Anzeichen (Vorzeichen) für bestimmte Verhaltensweisen gar nicht selber sehen, obwohl sie dagewesen sind.

    Das selber nicht zu sehen spricht einen aber nicht automatisch frei von jeder Schuld, und ist eben genau der Unterschied zwischen Unschuld aufgrund unvorhersehbarer, unglücklich zusammentreffender Ereignisse, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit.

    Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.

    Inhaltlich stimme ich zu, einzig die Verwendung des Wortes "Zumutung" finde ich hier unpassend.

    Ich fühle mich als Hundehalter eben genau gar nicht als Zumutung, weil ich auf eine große Kompatbilität mit meiner Umwelt achte.

    Bisher ist die Begründung für das Urteil in diesem Fall nicht bekannt.

    Fakt ist aber, dass das Gericht eine "grobe Fahrlässigkeit" festgestellt hat, der die Halterin voll umfänglich zustimmt.

    Unschuld würde bedeuten, ausschließlich äußere, von ihr nicht beeinflussbare Umstände hätten zu diesem schrecklichen Vorfall geführt.

    Einfache Fahrlässigkeit bedeutet, ein Moment ihrer Unachtsamkeit hat zu diesem schrecklichen Vorfall geführt.

    Grob Fahrlässig bedeutet, dass sie bestimmte Faktoren, die ihr hätten bekannt sein müssen, von Beginn an außer acht gelassen hat.

    Welche Faktoren für das Gericht der Nachweis für eine "grobe Fahrlässigkeit" sind, weiß ich nicht.

    Üblicherweise macht man das aber vor einem Zivilgericht, weil die Berechnung sehr kompliziert ist und die damit mehr Erfahrung haben..

    Wenn ich das richtig sehe, wird es auch hier keine "Schlammschlacht" geben - zum Glück.

    In dem einen Artikel stand, dass es eine (umfängliche) außergerichtliche Einigung gegeben hat, weshalb eben auch dieser Strafprozess so erstaunlich kurz war.

    Sowohl für die Anklage als auch das Gericht steht fest, dass alle 3 Hunde an den Verletzungen des Opfers beteiligt waren.

    Die Hundeführerin übernimmt die volle Verantwortung für diesen Kontrollverlust, was sich sicher - und auch gerechterweise - strafmildernd auswirkt.

    Das Strafmaß ist insofern, basierend auf dem Rechtssystem, angemessen.

    "grob fahrlässig" heißt, dass durch Beachtung einfachster Maßnahmen, die der Beschuldigten hätten klar sein müssen, dieser schreckliche Todesfall hätte verhindert werden können.

    Finde ich das Strafmaß ausreichend?

    Mein Empathieempfinden sagt hier: Nein, denn es gibt einfach kein "ausreichendes" Strafmaß, welches den Schaden aufwiegen würde.

    Mein Rechtsempfinden sagt dagegen: Ja, dass ist das was das Rechtssystem hergibt, und dass hier "grobe Fahrlässigkeit" verurteilt werden konnte, ist für mein Empfinden gerecht.

    Auch die Signalwirkung, ein Teil der Strafe muss zwingend durch eine Inhaftierung abgebüßt werden, finde ich gerecht.

    Ich bin davon überzeugt, dass ohne die Gruppendynamik, und die dabei natürlich entwickelte Kraft und die Bewegungsdynamik von 3 kalibrigen Hunden, bei gleichzeitigem Einsatz eines (gut sitzenden) Maulkorbs das Stürzen der Halterin maximal als Ärgernis, aber keinesfalls als Todesfall geendet hätte.