Hier wird einiges durcheinander geworfen...
1. Sachbeschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar, sondern immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.
2. Hier wird "grob fahrlässig" und "fahrlässig", speziell hinsichtlich Körperverletzung, in einen Topf geworfen - und das ist einfach falsch, und suggeriert Folgen für den Hundehalter in seinem grundsätzlichen Handeln, die Erschrecken auslösen.
Eine "fahrlässige Körperverletzung" ist grundsätzlich ein Antragsdelikt, heißt, das Opfer muss einen Strafantrag stellen.
Nur wenn öffentliches Interesse besteht, wird vom Staat, also der Staatsanwaltschaft, automatisch ein Strafantrag bestellt.
Von öffentlichem Interesse ist immer der Tod eines Menschen bei dem nicht ausgeschlossen werden kann dass dieser durch äußere Umstände verursacht wurde. (Deshalb muss z. B. immer die Kriminalpolizei hinzugezogen werden, wenn vom Hausarzt eine "unklare Todesursache" bescheinigt wird.)
Was hier immer unbeachtet bleibt: egal ob "fahrlässig" oder "grob fahrlässig" - es gibt unterschiedliche Delikte, die ein unterschiedliches Maß an Strafe vorsehen.
Gruppendynamik ist dabei sicher ein Aspekt, der von jedem Hundehalter berücksichtigt werden muss.
Mal am eigenen Beispiel: Ich führe 2 Golden Retriever (zeitweise waren es sogar 3), die ich gut kontrollieren kann.
Das hat bisher immer gut funktioniert, gerade im Freilauf, eben auch, weil ich bei der Ausbildung auf eine gute Impulskontrolle geachtet habe.
Ich berücksichtige aber immer das Ausmaß des Schadens, welchen meine Hunde verursachen KÖNNTEN, sollte doch einmal der Fall des Kontrollverlustes eintreten.
Wenn mitten im Wald einer der Hunde - möglicherweise durch eine Unachtsamkeit meinerseits - plötzlich doch loszischt, dann weiß ich dass ich ihn sehr schnell unter Kontrolle habe.
Lässt sich aber (unvorhergesehenerweise) der andere Hund sofort "mitreißen", dann ist das Zurückerlangen der Kontrolle mit Sicherheit schwieriger für mich, weil ich hier 2 Hunde wieder "einfangen", und das benötigt - bis hin zum Sichern - mehr Zeit.
Zeit, die ich nicht habe, wenn in unmittelbarer Nähe eine Straße liegt.
Deshalb leine ich in der Nähe von Straßen an, weil hier wirklich jeder Meter entscheidend ist, um die Verwicklung Unbeteiligter zu verhindern.
Mache ich das nicht, und meine Hunde (oder einer der Hunde, weil ich zumindest einen schon wieder unter Kontrolle hatte) läuft auf die Straße und verursacht dort einen Autounfall mit Todesfolge, dann bin ich mir sehr wohl bewusst, dass mir diese Gruppendynamik, die mindestens mehr Zeit fordert zum Erlangen der Kontrolle, als "grobe Fahrlässigkeit" angelastet wird.
Dass meine Hunde einen Menschen Anfallen und Beißen, diese Gefahr sehe ich bei meinen Hunden nicht, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.
Nur wenn ich selber bedroht werde, könnte es durchaus sein, dass meine Hunde die Gefahr versuchen abzuwehren; Aber auch hier kommt es wohl darauf an, wie sehr mich diese Bedrohung selber ängstigt.