Beiträge von Hundundmehr

    Es wurden weder Zeugen noch Gutachten gehört


    Diese kennt nur die Staatsanwältin

    Zumindest das Gutachten war mit Sicherheit Gegenstand des Gesprächs zwischen Ankläger, Nebenkläger und der Angeklagtem mit ihrem Anwalt.

    Bei diesem Gespräch sind auch zivilrechtliche Aspekte besprochen worden (der Schadenersatz z. B. bzw. Schmerzensgeld).

    Eben WEIL dieses Gespräch vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung stattgefunden hat, und dort alle Aspekte geklärt worden sind und es zu einer Einigung kam, konnte die eigentliche Gerichtsverhandlung schon nach etwas mehr als einer halben Stunde abgeschlossen werden.

    Deshalb brauchten auch keine Zeugen mehr vor Gericht vernommen werden, weder solche, die die Zuverlässigkeit der Beklagten bezeugen, noch die, die die Anklage der Staatsanwaltschaft unterstützen, noch die, die möglicherweise Aussagen zum Opfer machen könnten, noch die, die als Ersthelfer vor Ort waren.

    Das ist alles in dem Gespräch geklärt worden, und natürlich wird der Anwalt der Beklagten vor diesem Gespräch Einsicht in das abschließende Gutachten gehabt haben.

    Auch in die Argumente und Beweise, welche die Staatsanwaltschaft einbrachte für ein grob fahrlässiges Handeln der Beklagten.

    Das ist zwar für die aktuelle Diskussion nicht wichtig, ich wollte es dennoch klarstellen.

    Genau deshalb schrieb ich "grundsätzlich" - denn "grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen.

    Eine Ausnahme für strafrechtlich verfolgte Sachbeschädigung ist die MIT VORSATZ begonnen Sachbeschädigung.

    Am Leichtesten für (uns) Laien ist hier die Sachbeschädigung durch Brandstiftung als strafbare Sachbeschädigung nachzuvollziehen - da ist wohl für jeden leicht verständlich, dass dieser Fall der vorsätzlichen Sachbeschädigung selbstverständlich auch strafrechtlich verfolgt wird.

    Wie gesagt - grundsätzlich ist Sachbeschädigung keine Straftat; Ausnahmen von diesem Grundsatz bestätigen die Regel ;)

    *Waldi* und Murmelchen

    Ein Jogger gehört zum normalen Straßenbild, einem solchen zu begegnen ist sicher kein außerordentliches Ereignis (=keine Ausnahmesituation).

    Dass ein Jogger von Hunden zerfleischt wird, ist sicher ein außerordentliches Ereignis (=eine Ausnahmesituation)

    Unterschiedlicher Fokus auf das gleiche Geschehen, unterschiedliche Bezeichnungen :smile: heißt: ihr redet tatsächlich nur aneinander vorbei.

    Hier wird einiges durcheinander geworfen...

    1. Sachbeschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar, sondern immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.

    2. Hier wird "grob fahrlässig" und "fahrlässig", speziell hinsichtlich Körperverletzung, in einen Topf geworfen - und das ist einfach falsch, und suggeriert Folgen für den Hundehalter in seinem grundsätzlichen Handeln, die Erschrecken auslösen.

    Eine "fahrlässige Körperverletzung" ist grundsätzlich ein Antragsdelikt, heißt, das Opfer muss einen Strafantrag stellen.

    Nur wenn öffentliches Interesse besteht, wird vom Staat, also der Staatsanwaltschaft, automatisch ein Strafantrag bestellt.

    Von öffentlichem Interesse ist immer der Tod eines Menschen bei dem nicht ausgeschlossen werden kann dass dieser durch äußere Umstände verursacht wurde. (Deshalb muss z. B. immer die Kriminalpolizei hinzugezogen werden, wenn vom Hausarzt eine "unklare Todesursache" bescheinigt wird.)

    Was hier immer unbeachtet bleibt: egal ob "fahrlässig" oder "grob fahrlässig" - es gibt unterschiedliche Delikte, die ein unterschiedliches Maß an Strafe vorsehen.

    Gruppendynamik ist dabei sicher ein Aspekt, der von jedem Hundehalter berücksichtigt werden muss.

    Mal am eigenen Beispiel: Ich führe 2 Golden Retriever (zeitweise waren es sogar 3), die ich gut kontrollieren kann.

    Das hat bisher immer gut funktioniert, gerade im Freilauf, eben auch, weil ich bei der Ausbildung auf eine gute Impulskontrolle geachtet habe.

    Ich berücksichtige aber immer das Ausmaß des Schadens, welchen meine Hunde verursachen KÖNNTEN, sollte doch einmal der Fall des Kontrollverlustes eintreten.

    Wenn mitten im Wald einer der Hunde - möglicherweise durch eine Unachtsamkeit meinerseits - plötzlich doch loszischt, dann weiß ich dass ich ihn sehr schnell unter Kontrolle habe.

    Lässt sich aber (unvorhergesehenerweise) der andere Hund sofort "mitreißen", dann ist das Zurückerlangen der Kontrolle mit Sicherheit schwieriger für mich, weil ich hier 2 Hunde wieder "einfangen", und das benötigt - bis hin zum Sichern - mehr Zeit.

    Zeit, die ich nicht habe, wenn in unmittelbarer Nähe eine Straße liegt.

    Deshalb leine ich in der Nähe von Straßen an, weil hier wirklich jeder Meter entscheidend ist, um die Verwicklung Unbeteiligter zu verhindern.

    Mache ich das nicht, und meine Hunde (oder einer der Hunde, weil ich zumindest einen schon wieder unter Kontrolle hatte) läuft auf die Straße und verursacht dort einen Autounfall mit Todesfolge, dann bin ich mir sehr wohl bewusst, dass mir diese Gruppendynamik, die mindestens mehr Zeit fordert zum Erlangen der Kontrolle, als "grobe Fahrlässigkeit" angelastet wird.

    Dass meine Hunde einen Menschen Anfallen und Beißen, diese Gefahr sehe ich bei meinen Hunden nicht, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.

    Nur wenn ich selber bedroht werde, könnte es durchaus sein, dass meine Hunde die Gefahr versuchen abzuwehren; Aber auch hier kommt es wohl darauf an, wie sehr mich diese Bedrohung selber ängstigt.

    Bei manchen oder bei allen grundsätzlich? Genau das ist nämlich der entscheidende Knackpunkt. Ist es grundsätzlich grob fahrlässig mit drei mittelschweren Hunden unterwegs zu sein oder ist es das nur unter bestimmten Bedingungen?

    Fahrlässigkeit wird grundsätzlich angenommen, wenn etwas passiert.

    Das war ja zunächst auch in dem Todesfall mit der Joggerin so. Erst nachdem der Staatsanwaltschaft weitere Informationen vorlagen wurde da die Anklage auf "grob Fahrlässig" erweitert.

    Weil es ein paar wenige gibt, die sich weigern, das Potential der eigenen Hunde anzuerkennen und zu respektieren.

    Grundsätzlich ist das richtig.

    Was damit nicht abgedeckt wird: Die Hunde, bei denen es tatsächlich eine genetische Komponente gibt, die sie einfach aus dem Nichts heraus, ohne jeglichen äußerlichen Anlass, austicken lassen, und zwar so richtig.

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    Die allermeisten Hunde weisen ein arttypisches Verhaltensmuster auf, und dazu gehört eben das Warnen (Drohverhalten).

    Die Selektion durch den Menschen hat u. A. eben auch an diesem arttypischen Verhaltensmuster rumgeschraubt, und dieses vorherige Warnen minimiert.

    Aggression ohne Vorwarnung, gepaart mit entsprechenden Beutefangsequenzen ist nun einmal eine hochexplosive Mischung, die eben nicht typisch für den Großteil aller Hunde ist.

    Bei bestimmten Rassen sollte der Halter eben auch die Phylogenese (Rassegeschichte) kennen und berücksichtigen.

    Natürlich gibt es auch Hunde, die aufgrund negativer Erfahrungen nicht arttypisches Verhalten zeigen, hier ist der individuelle Halter gefragt, die Eigenheiten seines Hundes zu kennen und in der Haltung zu berücksichtigen.

    Ja, grundsätzlich bin ich mir bewusst, dass ich bei einem durch meine Hunde verursachten Schaden verantwortlich bin und mir dann mindestens Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

    Für meine Hunde halte ich dieses Risiko allerdings für sehr gering.

    Einen Menschen mit Einsatz der Zähne zu Töten - diese Gefahr liegt bei Null.

    Warum soll eine verurteile Person Rechte verlieren?

    Weil 'man' das so will.. Aber natuerlich nur, wenn es sich um eine fremde Persom handelt :pfeif:

    Nur um das mal richtig zu stellen:

    Ich habe nie geschrieben, und dementsprechend auch nie gefordert, ihr diese Rechte abzusprechen.

    Es ist völlig richtig, dass es diese Rechte gibt, und auch hier habe nie irgendwo das Gegenteil behauptet, sondern bin durchaus der Meinung, dass es eine Berechtigung dafür gibt.

    So wie es eben auch die Möglichkeit gibt, gegen ein Urteil Berufung einzulegen.

    In diesem Fall empfinde ich es allerdings als große Diskrepanz, einerseits vollumfänglich dem angeklagten Sachverhalt zuzustimmen, und damit eben auch Einsicht zu zeigen, und das war hier eben: Grob fahrlässige Tötung - andererseits aber dann eine weitere Milde in Form von Umwandlung der Haftstrafe in Hausarrest einzufordern UND dabei noch auf dem Recht zu bestehen, nicht mehr eingeschränkt zu sein im Halten eben genau dieser Rasse, mit welcher sie sich selber diese Schuld aufgeladen hat.

    Schmerzen bereitet ihm der Tumor nicht, es ist eher für uns belastend (blutet und riecht), deshalb sehe ich jetzt akut keinen extremen Grund zur Eile. Wir versorgen das Tumorgewebe mehrmals täglich mit desinfizierendem Spray, damit keine Infektion reinkommt, Schmerzmittel bekommt er eh.

    Deine Entscheidung, es ist doch nicht mehr noch mit einer OP zu versuchen, kann ich sehr gut nachempfinden; die ganzen anderen Baustellen, der Fakt dass er alt ist und die Genesungszeit möglicherweise, mit großer Wahrscheinlichkeit schwerer ist, und ihm mehr Qualen bereitet als das, was derzeit sowieso schon vorhanden ist, ist einfach zu groß.

    Trotzdem fällt das sehr schwer, gerade diese Palliativbehandlung mit dem Wissen, da wird nichts mehr besser, es lassen sich nur die Qualen so weit eindämmen, dass der Hund noch eine gute Lebensqualität hat, fordert einem als Mensch unglaublich viel Kraft ab...

    Ich habe das ja mit meinem Vasco durch, über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten, wo ich jeden Abend weinend seine Baustellen versorgt habe... aber danach habe ich ihn eben noch gekrault, und betüdelt, und er hat diese Zuwendung genossen, und auch ansonsten habe ich mich bemüht zu sehen, dass er eben noch Freude an dem Leben hatte, dass ihm als sehr alter Hund noch möglich war - dass er mit Appetit gefressen hat, Freude an den angemessenen Spaziergängen hatte, die Zuwendung genoss ... und ich glaube auch, dass ich durch meine Momente der Traurigkeit ihm noch mal das Gefühl geben konnte, geliebt zu werden, ihm zu zeigen wie viel er mir bedeutet hat und immer noch bedeutet, und auch, dass ich diese Versorgung mit Tränen, aber dennoch gerne machte, für ihn, einfach weil er da war und geliebt wurde, auch im Altern und Sterben... :(

    Ich wünsche dir ganz viel Kraft, und dass du in diesen Momenten, die er auch genießt, lächeln kannst :streichel:

    Ich spreche einen komplett anderen Zeitraum an und nicht ihre Erstvernehmung Hundundmehr.

    Ja, richtig - du meinst, die gesamte Planung wäre gemacht worden zwischen Vorfall und Eintreffen der Rettungskräfte.

    Der Ablauf bot allerdings einen deutlich größeren Zeitrahmen.

    Dann wurde ein Schritt nach dem anderen gemacht, die Zeit dafür war ausreichend vorhanden.

    Begonnen hat es allerdings mit dem Verschweigen der Tatbeteiligung von 3 Hunden, und dem sofortigen Einschläfern des vermeintlichen Alleintäters, des Hundes Elmo.

    Alleine anzunehmen, das dieses eher relativ kurze Zeitfenster nach diesem grausamen Geschehen um diese arme Frau, also der Zeitpunkt bis zum Eintreffen der Nachbarn, der Rettungskräfte, der Polizeibeamten inkl. wegbringen der Hunde, das Züchterpaar bewußt genutzt haben soll einen weitreichenden Plan zu schmieden, welcher Hund weshalb eingeschläfert werden soll ... das ist mehr als abstrus!

    Sie hatte über eine Woche Zeit, um nach Rücksprache mit ihrem Anwalt zu einer Erstvernehmung befragt zu werden.

    Auch ihre Lebensgefährtin hat bis dahin nichts darüber verlauten lassen, dass nicht nur ein Hund, sondern 3 Hunde beteiligt waren.

    McChris : So lange sie in stationärer psychiatrischer Behandlung ist, braucht sie ihre Haftstrafe nicht antreten.