Beiträge von Hundundmehr

    Na ja, warum sollte auch jemand nicht naiv sein dürfen, was Hundeverhalten angeht? Wenn der Hund nicht aushalten kann, dass Leute sich zügig an ihm vorbei bewegen, gehört er an die Leine.


    Ich bleibe dabei - mein Hund, mein Hobby, meine Verantwortung.

    Genau so und nicht anders.

    Das ich in Ausnahmefällen ggf. mal wegen einem Hund vom Rad steige geschenkt. Das als allgemeine Handlungsempfehlung sehen, nein, einfach nur nein.

    Eigentlich hast du Recht.

    Uneigentlich gibt es genau diese Handlungsempfehlung - aber eben genau für die auch von dir erwähnten "Ausnahmefälle".

    Ich weiß aber was du meinst mit "allgemeine Handlungsempfehlung". Das ist dann die Interpretation/Auslegung von Menschen, die auf das Einhalten ihrer scheinbaren Rechte pochen, womit sie aber im Unrecht sind.

    Unsere gesamte Rechtssprechung, überhaupt das Zusammenleben innerhalb unserer Gemeinschaft wird von allgemeingültigen Richtlinien (Geboten) geregelt.

    Sie sind von jedem einzuhalten, weil nur so eine Gemeinschaft funktioniert.

    Eines dieser Gebote ist das Rücksichtnahmegebot:


    Das Rücksichtnahmegebot ist ein Grundsatz, der die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen verschiedenen Rechtssubjekten fordert und fördert. Es dient der Sicherung eines fairen und respektvollen Zusammenlebens und verpflichtet die beteiligten Personen und Institutionen, ihre Rechte und Pflichten in Einklang mit diesem Grundsatz auszuüben. Dabei kommt es nicht nur bei privaten Auseinandersetzungen, sondern auch in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung.

    Quelle: Kanzlei Herfurtner, link siehe oben im Zitat.

    Im Besonderen gibt es gesonderte Ausführungen dieses Rücksichtnahmegebotes für unterschiedliche Rechtsbereiche, Verkehrsrecht und Bauplanungsrecht z. B.

    Für Rücksichtnahme ist die Fähigkeit zur Umsicht erforderlich, die natürlich auf einem entsprechenden Erfahrungsschatz basiert und bestimmte Fähigkeiten zum Einschätzen von Situationen erfordert.

    Deshalb haben Kinder z. B. eine Sonderstellung, weil es Allgemeinwissen ist, dass Kinder weder über die Erfahrung noch die Fähigkeiten für eine angemessene Umsicht verfügen.

    Jetzt ist im Wort "Umsicht" das Wort "Sicht" enthalten - es kann nur berücksichtigt werden was sichtbar (im Sinne von erkennbar) ist.

    Eine erhöhte Rücksichtnahme von einer Partei kann nur gewährt werden, wenn der Grund für diese erhöhte Rücksichtnahme erkennbar ist von der Person (oder auch Institution), von der eine erhöhte Rücksichtnahme erforderlich ist.

    Interessant ist hier z. B. die Rechtslage von sehbinderten/blinden Menschen:

    BSBH - Kennzeichnung & Vorsorgepflicht

    Weil es den "gesunden Menschenverstand" nicht gibt, entscheiden im Zweifelsfalle die Gerichte, ob gegen dieses auf Gegenseitigkeit beruhende Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde, auf Basis der dafür existierenden Gesetze.

    Es werden aber unterschiedliche Unfälle in den Artikeln beschrieben.

    Dass man (die Zeitung? Die Gerichte bei der Urteilsbegründung?) sich auf einen bestehenden Präzedenzfall beziehen, wo der Grundsatz "Jogger tragen Mitschuld bei Unfall mit Hund" begründet ist, ist üblich.

    Es handelt sich nicht um die gleichen Fälle, sondern nur um den gleichen Präzedenzfall, der immer mit angeführt wird als Begründung für die Mitschuld, in diesem Fall bei Joggern.

    Dieser Präzedenzfall aus 1999 ist immer noch gültig.

    Vergessen nur manche Jogger, genauso wie manche Radfahrer vergessen, dass sie überall da wo sie fahren der Straßenverkehrsordnung unterliegen - und die sagt nun mal, dass Radfahrer beim Nutzen von Wegen die für schwächere Verkehrsteilnehmer freigegeben sind, auf diese Rücksicht nehmen müssen und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen haben.

    Notfalls eben auch stehenbleiben.

    Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:

    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

    Das ist ein Artikel über dem Fall von 1999 über den wir seit einigen Seiten sprechen. Ein Jogger ist über einen frei laufenden Dackel gestürzt, der den Weg kreuzte. Das Gericht bejahte daraufhin ein Mitverschulden des Joggers, da dieser die Hunde bereits aus der Entfernung gesehen hatte und trotzdem ohne Verlangsamung seines Tempos oder einen Bogen zu machen, an ihnen vorbeilief. Zudem lief er beim Vorfall so dicht hinter seinem Vordermann, dass seine Sicht auf den Weg und die Dackel erheblich beeinträchtigt war. Daher sprach ihm das Gericht ein Mitverschulden von 30% zu. Der Dackelhalter haftete also nur zu 70% für die Schäden des Joggers. Die Dackel sind hier lediglich quer über den Weg gelaufen und hatten keinesfalls den Jogger aktiv belästigt oder angesprungen.

    Du weißt nicht mehr, wann du was geschrieben hast, nicht wahr?

    Schau doch mal selber nach, wann du den Satz "Das Urteil würde ich gerne lesen" geschrieben hast, du musst dazu nur in meinem post, wo ich mich auf genau diese Aussage von dir beziehe, auf "Zitat" klicken, und kannst dann den Kontext nachvollziehen.

    "Das Urteil würde ich gerne lesen" war mitnichten auf diesen Fall auf 1999 bezogen, sondern auf eine allgemeine Aussage von Gandorf , die darauf hinwies dass es durchaus etliche Urteile gibt, wo ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt wurde.

    Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

    Gibt einfach Verhaltensweisen die seitens Mensch doch förmlich befeuern dass es knallt, einfach weil viele nicht mehr im Stande sind mal nachzudenken, das Gefühl fürs Tier fehlt...

    Ist zwar OT, weil es eine andere Tierart betrifft - aber bei der Formulierung fiel mir direkt das Video aus irgend so einer "Pleiten, Pech und Pannen" Sendung ein, wo jemand ein Pferd über eine Straße führte, und ein Passant meinte, im Vorbeigehen dem Pferd mal eben auf den Hintern klatschen zu müssen...

    Nun ja - das Pferd hat (sehr arttypisch, wie ich finde xD ) "zurückgeklatscht", dass es so richtig knallte - mit der Hinterhand, diesen unverschämten Popoklatscher mal eben etwas durch die Luft katapultiert ... xD

    Schön blöd, so was.

    Gerade was das Hundethema angeht könnten auffällige Hunde viel schneller eingezogen werden (eben weil sich ja oftmals nicht an Auflagen gehalten wird, die kaum überprüft werden können usw). Und wenn eine Unterbringung vom eigentlichen Eigentümer nicht finanziert werden kann wird das Tier eingeschläfert. Übrigens eine Meinung die unter nicht HH gar nicht so unpopulär ist, also dass man Hunde mit Beissvorfall (völlig egal aus welchen Gründen der Hund gebissen hat und ob dieser Hund bei einem anderen Halter wohl ein sehr unauffälliges Leben führen könnte) einschläfern sollte.

    Ich denke, wenn diesen Nicht-Hundehaltern dann Beispiele genannt werden, wo ein solches Vorgehen eben auch nicht-gefährliche Hunde treffen würde, die einen Schaden nicht aus eigenem Antrieb verursacht haben, würde sich diese populäre Meinung doch bei etlichen ändern.

    Bei Haltern, die unbelehrbar keine Auflagen einhalten, aber eben auch (anscheinend) kein Geld zum Finanzieren einer Unterbringung haben, könnte man dennoch einen Titel erwirken, mit dem das - dann vom Staat vorfinanzierte - Geld für die Unterbringung eingefordert werden kann, sobald derjenige Geld zur Verfügung hat.

    Darüber hinaus könnte auch eine weitere Hundehaltung untersagt werden, bis die Summe für die Unterbringung des Hundes vom Hundehalter beglichen ist.

    Das wären für mich z. B. angemessene Strafen, die den Verantwortlichen einer unsachgemäßen Hundehaltung treffen - nämlich den Menschen.

    Nicht den Hund.

    Was für mich aber viel wichtiger ist:

    Wie gesagt das ist jetzt nix, was ich unbedingt forcieren würde, aber sollte es da Änderungen geben, kann ich das inzwischen doch recht gut nachvollziehen.

    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

    Obwohl auch ich manchmal bei den Diskussionen hier den Eindruck bekomme, es wäre vielleicht doch nötig, noch mehr Regeln und Gesetze zu erlassen ...

    ... komme ich immer wieder an diesen einen Punkt:

    Es gibt über 10 Millionen Hunde alleine in Deutschland - und auch wenn teilweise durch die mediale Aufmerksamkeit Vorfälle mit Hunden eine gefühlte hohe Wertigkeit bekommen, liegt der Anteil an Schäden, die durch Hunde verursacht werden, im Promillebereich.

    Das rückt mein Empfinden für die Realität wieder zurecht, und ich komme zu dem Punkt, dass es nicht mehr rechtlicher Maßnahmen bedarf für die Allgemeinheit.

    Wünschen würde ich mir ein härteres Vorgehen gegenüber den "Unverbesserlichen", dass hier die rechtlichen Möglichkeiten besser angewandt werden.

    Zum Auslöser: Laut der Schilderung des Anglers löste sein plötzliches Auftauchen aus der Böschung den Angriff des Hundes aus. Das ist ja durchaus plausibel.

    Wie kommst du darauf, das plötzliche Auftauchen des Anglers wäre der Auslöser gewesen?

    Das ist deine Interpretation, die eher auf einen Blick in die Glaskugel beruht - aber nicht den Schilderungen und Aussagen in dem Artikel zu entnehmen ist.

    Da ist nix, aber wirklich nix dran plausibel.

    Hier noch mal der Artikel zum Nachlesen:

    Hundeangriff bei Eisenhüttenstadt: Angler erleidet schwere Bisswunden – Halterin flüchtet | MMH (moz.de)

    Anmerkung: Hunde haben ein fantastisches Gehör, und eine noch bessere Nase - und die Wahrscheinlichkeit, dass der Hund den Angler schon wahrgenommen hat BEVOR dieser vor ihm auftauchte, halte ich für deutlich höher, als eine Annahme, der Hund hätte sich "erschrocken", oder wäre durch das plötzliche Auftauchen zu einem Angriff getriggert worden.

    Nö, meine Aussage war, dass es für den Hund eine bedrohliche Geste ist, wenn man sich ÜBER ihn beugt

    Diese Aussage wird auch nicht wahrer, indem du sie immer wiederholst.

    Nochmal: Nein, das Darüber-Beugen eines Menschen wird nicht grundsätzlich von Hunden als Bedrohung angesehen.

    Das Urteil würde ich gerne lesen.

    Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:

    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

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    Irgendwie scheint es bei etlichen Menschen tatsächlich eine Blockade hinsichtlich des Aufnehmens von Informationen zu geben, die ausdrücklich bestätigen, dass eben nicht immer und zu 100% der Hundehalter haftet, sondern durchaus berücksichtigt wird, dass der Geschädigte eine Mitverantwortung trägt.

    Es gibt auch Urteile zu Radfahrern und deren Fehlverhalten.

    Der Grundsatz ist, dass ein Hundehalter haftet, wenn der Unfall/Schaden ohne den Hund nicht eingetreten wäre. (Genauso wie ein Autofahrer grundsätzlich haftet, wenn ein Unfall/Schaden ohne das Auto nicht eingetreten wäre).

    Das schließt aber eine Minderung der Haftung, evtl. auch Schuld nicht aus, wenn der Unfall/Schaden durch den Geschädigten mit verursacht wurde.

    Ich finde das Gerichtsurteil nicht mehr, kann den Fall nur aus der Erinnerung erzählen: Eine Passantin hat sich bei einem durch Schreck verursachten Sturz verletzt, und den Halter des Hundes verklagt, weil sie sich wegen des Bellens des Hundes erschrocken hatte.

    Das Gericht hat den Hundehalter frei gesprochen, er musste für keinerlei Schaden aufkommen, weil in der Situation das Erschrecken mit Sturzfolge als übermäßig angesehen wurde.

    Melli24 So viel und übles Pupsen ist selbstverständlich nicht normal.

    Das Gastrofutter hatte ja bisher sicher einen Grund.

    Eine Darmkur zum Stärken der Darmflora halte ich ich in jedem Fall für gut (und ich habe das mal selber gemacht, weil ich immer mehr auf früher gut vertragene Lebensmittel mit Flatulenzen reagiert habe; nach dieser Kur war das weg!).

    Ich kann dir von Napfcheck.de SivoMixx Probiotikum empfehlen, das bekamen meine Hunde immer wenn sie länger als ich gut fand Antibiotika nehmen mussten.

    Mit 200 Milliarden Milchsäure- und Bifidobakterien ist der Bestandteil an "guten Bakterien" für den Darm deutlich höher als bei vielen anderen Produkten, die es so auf dem Markt gibt.

    Ich habe die Beutel genommen, das Pulver lässt sich gut im Futter verstecken.

    Die Beutel müssen im Kühlschrank aufbewahrt werden, und werden auch entsprechend vor zu viel Wärme geschützt versendet.

    Ich finde sie den (höheren) Preis wert.

    Bei Hunden, die aufgrund Nervosität schnell mal zu Darmverstimmungen (zu weicher Kot, oder gar Durchfall) neigen, kann die regelmäßige Futteraufwertung mit körnigem Frischkäse, aber auch mal Aktivia, durchaus positiv die Darmflora stärken.

    Ich würde schon vor der Futterumstellung mit der Darmkur anfangen, und die angedachte Umstellung dann in kleineren Schritten vornehmen.

    Ist immer von Vorteil bei Hunden mit Verdacht auf einen sensiblen Magen/Darm.

    Viel Erfolg!

    Was für Teppiche habt ihr so daheim die nicht so anfällig für Hundehaare sind?

    Ich hab daheim Fliesen und Laminat, bräuchte aber für den Flur 1-2 Läufer damit der Flur nicht so hallt. Langer Flur, schmal also nicht so viel Platz um viel hinzustellen damit es nicht so hallt.

    Ich hab solche kleinen Teppiche dort liegen aber entweder rutschen diese die ganze Zeit umher oder es sammelt sich das Hundehaar drauf und man bekommt es schlecht weg.

    Ich habe als Hundedecken Badmatten für mich entdeckt - gibt es in vielen Farben und Mustern, haben eine rutschfeste Schicht, und sind absolut pflegeleicht. Sonderbonus: Aufgrund ihres Verwendungszwecks trocknen sie wahnsinnig schnell, also rein in die Waschmaschine, und nach wenigen Stunden können sie wieder hingelegt werden (Draußen bei Sonne getrocknet schon nach einer Stunde.)

    Sollte ich wieder für einen der Hunde einen "Rutschstopp" in der Diele benötigen, lege ich dort auch Badmatten hin.