Na ja, warum sollte auch jemand nicht naiv sein dürfen, was Hundeverhalten angeht? Wenn der Hund nicht aushalten kann, dass Leute sich zügig an ihm vorbei bewegen, gehört er an die Leine.
Ich bleibe dabei - mein Hund, mein Hobby, meine Verantwortung.
Genau so und nicht anders.
Das ich in Ausnahmefällen ggf. mal wegen einem Hund vom Rad steige geschenkt. Das als allgemeine Handlungsempfehlung sehen, nein, einfach nur nein.
Eigentlich hast du Recht.
Uneigentlich gibt es genau diese Handlungsempfehlung - aber eben genau für die auch von dir erwähnten "Ausnahmefälle".
Ich weiß aber was du meinst mit "allgemeine Handlungsempfehlung". Das ist dann die Interpretation/Auslegung von Menschen, die auf das Einhalten ihrer scheinbaren Rechte pochen, womit sie aber im Unrecht sind.
Unsere gesamte Rechtssprechung, überhaupt das Zusammenleben innerhalb unserer Gemeinschaft wird von allgemeingültigen Richtlinien (Geboten) geregelt.
Sie sind von jedem einzuhalten, weil nur so eine Gemeinschaft funktioniert.
Eines dieser Gebote ist das Rücksichtnahmegebot:
Das Rücksichtnahmegebot ist ein Grundsatz, der die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen verschiedenen Rechtssubjekten fordert und fördert. Es dient der Sicherung eines fairen und respektvollen Zusammenlebens und verpflichtet die beteiligten Personen und Institutionen, ihre Rechte und Pflichten in Einklang mit diesem Grundsatz auszuüben. Dabei kommt es nicht nur bei privaten Auseinandersetzungen, sondern auch in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung.Quelle: Kanzlei Herfurtner, link siehe oben im Zitat.
Im Besonderen gibt es gesonderte Ausführungen dieses Rücksichtnahmegebotes für unterschiedliche Rechtsbereiche, Verkehrsrecht und Bauplanungsrecht z. B.
Für Rücksichtnahme ist die Fähigkeit zur Umsicht erforderlich, die natürlich auf einem entsprechenden Erfahrungsschatz basiert und bestimmte Fähigkeiten zum Einschätzen von Situationen erfordert.
Deshalb haben Kinder z. B. eine Sonderstellung, weil es Allgemeinwissen ist, dass Kinder weder über die Erfahrung noch die Fähigkeiten für eine angemessene Umsicht verfügen.
Jetzt ist im Wort "Umsicht" das Wort "Sicht" enthalten - es kann nur berücksichtigt werden was sichtbar (im Sinne von erkennbar) ist.
Eine erhöhte Rücksichtnahme von einer Partei kann nur gewährt werden, wenn der Grund für diese erhöhte Rücksichtnahme erkennbar ist von der Person (oder auch Institution), von der eine erhöhte Rücksichtnahme erforderlich ist.
Interessant ist hier z. B. die Rechtslage von sehbinderten/blinden Menschen:
BSBH - Kennzeichnung & Vorsorgepflicht
Weil es den "gesunden Menschenverstand" nicht gibt, entscheiden im Zweifelsfalle die Gerichte, ob gegen dieses auf Gegenseitigkeit beruhende Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde, auf Basis der dafür existierenden Gesetze.