Beiträge von Hundundmehr

    *Sascha* Du suchst dir nur die Sachen raus, die in deine Argumentation passen, und lässt den Kontext weg, der nicht passt.

    Zitat

    mit dem Tatbestandsmerkmal "in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen" nicht gemeint ist, daß der angreifende Hund die Absicht hegen muß, den angesprungenen Menschen zu beißen oder auf andere Weise zu verletzen. Eine Drohung mit einer Gefahr liegt bereits dann vor, wenn sich das Verhalten des Hundes aus der Sicht des angesprungenen Menschen als potentiell gefährlich darstellt und dieser Eindruck auch objektiv nachvollziehbar ist.

    Zitat stammt auch aus dem von dir eingestellten Urteil ...

    Nichts anderes habe ich zur Erklärung, was als "gefährlich" vom Gesetzgeber angesehen wird, auch geschrieben:

    "in Gefahr drohender Weise" beinhaltet dabei sowohl die Motivation des Hundes (Anspringen als Drohung) als auch die Umstände, dass bei bestimmten Voraussetzungen des Angesprungenen eine Gefahr besteht, auch ohne bedrohliche Motivation des Hundes (Kleinkind wird freudig angesprungen; gebrechlicher Mensch wird freudig angesprungen).

    um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ich war schon fast dabei, nachzusehen wie groß diese Rasse mit 4 Monaten ist - so wie du das rüber bringst ("Das sind WELPEN, die vom Gesetzgeber so streng beurteilt wurden!"), passt das ja gut in deine Argumentation, nicht wahr?

    .....

    Das hat sich beim Lesen des Urteil allerdings erübrigt, denn das Gericht betrachtet das Ganze wesentlich differenzierter:

    Zitat


    Dem vom Antragsteller in erster Instanz vorgelegten Foto (Blatt 11 GA) ist zu entnehmen, daß die beiden nach dessen Angaben am 1. November 1995 geborenen Barsoi-Hunde - russische Windhunde - schon am 15. Februar 1996, also rund zwei Wochen vor dem von Frau H angezeigten Vorfall, eine so beträchtliche Größe erreicht hatten, daß einer der abgebildeten Hunde - auf den Hinterbeinen stehend - fast den Hals der auf dem Foto abgebildeten Dame erreichen konnte. Daß auch erwachsene Menschen, wenn sie von derart riesigen Tieren angesprungen werden, eine objektiv nachvollziehbare Angst vor schweren Verletzungen bis hin zur Todesangst empfinden können, bedarf keiner Erörterung.

    Da ist wohl ein deutlich anderes Gefahrenpotential vom Gericht erkannt worden, zumal es sich um ZWEI Hunde handelte, die, sicher alterstypisch, aber eben ungestüm taktil mit der Frau agierten.

    ..................

    Der Kontext mit seinen Details ist wichtig, ohne diesen ist ein Vergleich zu anderen Ereignissen überflüssig, oder - wie in dieser Diskussion - einfach irreführend.

    Letztendlich lässt sich sagen: Hundehalter sind grundsätzlich immer in der Haftung, entscheiden können nur die Gerichte, ob und in welchem Maße dieser Grundsatz nicht zutrifft, und der Hundehalter entlastet wird.

    Und es entsetzt mich ehrlich noch immer, dass solche Zusammenstöße zwischen freilaufenden Hunden und Passanten von einigen hier als "Shit happens" abgetan werden, bzw. gesagt wird, das wäre ja nicht passiert, wenn der Passant sich anders verhalten hätte.

    Warum machst du solche Pauschalisierungen?

    Selbst der Gesetzgeber macht solche Pauschalisierungen nicht, sondern berücksichtigt die Umstände:

    Zitat
    4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

    aus: Landeshundegesetz NRW, §3, "gefährliche Hunde".

    "in Gefahr drohender Weise" beinhaltet dabei sowohl die Motivation des Hundes (Anspringen als Drohung) als auch die Umstände, dass bei bestimmten Voraussetzungen des Angesprungenen eine Gefahr besteht, auch ohne bedrohliche Motivation des Hundes (Kleinkind wird freudig angesprungen; gebrechlicher Mensch wird freudig angesprungen).

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    Eine Tiergefahr ist so lange abstrakt (=gedacht), wie sie sich nicht realisiert.

    Da wir in einem Hundeforum sind, beziehe ich mich jetzt nur auf die abstrakte Gefahr, die Hunde darstellen.

    Warum könnte von Hunden eine besondere Gefahr ausgehen, die ein zusätzliches Gefahrenpotential für die Menschen bedeutet?

    Weil Hunde sich überall in dieser Menschenwelt bewegen, aber kein menschliches Handeln zeigen können. Es sind Hunde, mit einem für ihre Art typischen Verhaltensrepertoire.

    Damit sich dieses abstrakte Gefahrenpotential nicht verwirklicht, muss der jeweilige Halter die individuellen Verhaltensweisen seines Hundes jederzeit und überall unter seiner Kontrolle haben, sobald der Hund sich in einem Raum (Ort, Umfeld) befindet, in welchem sich auch andere Menschen aufhalten.

    Der Halter ist verantwortlich und muss grundsätzlich für jeden Schaden haften, der durch seinen Hund verursacht wird.

    GRUNDSÄTZLICH.

    Grundsätzlich heißt, dass der Gesetzgeber durchaus Umstände für möglich hält, die diese Haftung des Halters mindern oder gar ganz ausschließen.

    Diese Grundsätzlichkeit gilt auch hinsichtlich der Einstufung eines Hundes als "gefährlich" - unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Hund auch dann nicht als "gefährlich" anzusehen, wenn seine Verhaltensweise gefährlich war.

    Abschließend: Bemerkenswert finde ich diesen Satz im §3 Landeshundegesetz NRW:

    Zitat


    5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

    Hier wird vorausgesetzt - was nach heutigen Erkenntnissen aus der Verhaltensbiologie absolut richtig ist - dass ein arttypisches Verhaltensmuster existiert, welches eine Beschädigungsabsicht abbricht.

    Dieses Abbrechen einer Beschädigungsabsicht wird als grundsätzlich arttypisch vorausgesetzt.

    Ein Nachsetzen, oder gar Weiterführen einer Beschädigungsabsicht ist dementsprechend nicht arttypisch, weshalb ein dementsprechend handelnder Hund als gefährlich angesehen wird.

    Erst einmal nur angeleint passieren, aber je mehr Tamtam um jeden Jogger gemacht wird, umso interessanter werden sie doch!

    Eben deshalb auch die klare Vorgabe von mir, dass die Halterin selber den Jogger ignorieren soll.

    Erfahrungsgemäß erzeugt dieses "Grumbeln im Bauch" beim Menschen auch eine "Hab-Acht-Empfindung" beim Hund.

    Sagt dir der Begriff Defokussieren etwas?

    Es geht sowohl für den Hund als auch für den Menschen darum, sich gemeinsam auf etwas Anderes zu konzentrieren.

    Edit: Falls es um das "in die Gegenrichtung gehen" geht - auch hier: Erfahrungsgemäß hält das eigene, menschliche Unwohlseinsgefühl an, so lange der Jogger in Sicht ist.

    Ob dieses Unwohlsein beim Hund ein: "Wir verfolgen den jetzt!" auslöst, kann niemand sagen; Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber größer als bei einem Hund, der Jogger völlig neutral sieht.

    Mein Wutsmiley für deinen Beitrag, aus dem die nachfolgenden Zitate stammen, gelten dem Fakt, dass du Schlüsse als Fakt darstellst, die dem Kontext der eigentlichen Situation, so wie sie geschildert wurde, in keinster Weise zu entnehmen sind.

    Interessante Einstellung, dass du die Verletzungen eines Menschen, die durch das Anspringen eines evtl. freundlichen Hundes entstanden sind, relativierst. Ein Hund muss so geführt werden, dass er Menschen, Hunde oder andere Tiere nicht gefährdet und das im Freilauf erst recht. Ob die Gefährlichkeit aus einem aggressiven Verhalten oder einem freundlich gemeinten Verhalten des Hundes resultiert, ist aus Gefahrenabwehrsicht irrelevant. Die Gefährlichkeit insbesondere im öffentlichen Raum liegt immer in der Führung begründet und ist damit eine Frage der Hund-Halter-Kombination. Und daher ist diese Frage einfach zu beantworten.

    Ich weiß, dass Katzen gezielt ihre Krallen einsetzen, um Verletzungen zuzufügen.

    Von Hunden wäre mir das neu.

    So ohne Nennung des Kontextes wird in deinem Beitrag eine Verletzung suggeriert, die durch einen Fehler im Führen des Hundes verursacht wurde.

    Ob ein Gericht das genau so als Fakt ansieht, wie du es hier darstellst, bezweifel ich doch sehr.

    Und ja, allein die Tatsache, dass der Hund frei lief und nicht zurück- oder ins Stopp gerufen wurde, ist völlig ausreichend dafür, dass der Jogger sich bedroht fühlen darf.

    Auch hier: Woher nimmst du, dass der Jogger sich tatsächlich bedroht gefühlt hat?

    Der Hund hat gar nichts gemacht, was den Jogger bedroht hätte.

    Alleine die Tatsache, dass der Hund sich zufälligerweise auf dem Weg aufhielt, den der Jogger gerade langlief, birgt noch keinen Tatbestand einer Bedrohung.

    Auslöser für die Reaktion des Hundes war die sehr deutliche Aktion des Joggers, der zielgerichtet auf den Hund zulief.

    Maevan Erinnere ich mich richtig, dass von dir der Beitrag kam über das Erlebnis einer Bekannten mit ihrem Hund?

    Ich habe mich auf die Finger gesetzt, weil ich die Diskussion darum erst spät mitbekommen habe, und fand, es wäre schon genug darüber geredet worden.

    Jetzt aber doch ein Tipp für deine Bekannte, die sich ja jetzt Sorgen macht ob das irgendwelche Auswirkungen auf das Verhalten des Hundes hätte, und sie ihn jetzt besser mit Maulkorb sichern sollte (was ich völlig überflüssig finde - der Hund hat keine Zähne eingesetzt):

    In den nächsten Wochen soll deine Bekannt höllisch auf Jogger achten (auch von hinten kommende, eben immer wieder mal schauen, ob da jemand angerannt kommt), den Hund dann mit Leine sichern, sie selber soll den Jogger dann völlig ignorieren (auch nicht anschauen, nicht grüßen oder sonstiges), sich statt dessen auf ihren Hund konzentrieren, mit Leckerchen vollstopfen, ihn beschäftigen (Fußarbeit z. B.), und dann, sobald der Jogger sie und ihren Hund passiert hat, in die Gegenrichtung des Joggers gehen (also nötigenfalls eben auch umdrehen, wenn ein Jogger von hinten überholt hat), so lange, bis der Jogger außer Sicht ist.

    So gewährleistet sie zum Einen, dass der Hund jetzt aus diesem Erlebnis kein eigenes Handeln entwickelt, was sich dann verwirklichen könnte, zum Anderen hilft sie dem Hund durch diese Handlungsvorgabe von ihr, dieses Erlebnis möglichst schnell wieder aus dem Kopf zu bekommen.

    Viel Erfolg!

    Ich vermute, dass Halter dieser Hunde den Schritt zwischen steif werden und nach vorne gehen wegmaßregeln.

    Nein, das vermute ich nicht. Es ist eher typisch, dass durch die starke Selektion auf die letzten beiden Verhaltenssequenzen eben leider auch die normalerweise hundetypischen Eskalationsstufen nicht mehr hundetypisch ausgeprägt sind.

    Im Übrigen sehe ich bei dem Hund im Video kein Steif-Werden - es ist eher dieser starre Blick, mit dem der Hund den Richter keinen auch nur winzigsten Moment aus den Augen lässt.

    Ich halte es für möglich, dass auch ein Innehalten des Richters und Abstand nehmen den Hund nicht davon abgehalten hätte, dieses Verhalten zu zeigen - weil er sich ein mal dazu entschlossen hat.

    (Habe leider schon mehrfach dieses Angreifen erlebt, obwohl der Grund dafür schon aufgelöst wurde vor dem Angriff. )

    Ich finde das Nachsetzen in der Situation durchauchs "normal".

    Der potentielle Gegner ...(...)

    Der Rest des Zitates fehlt, weil es mir hier konkret um den Fakt des "Gegners" geht - ein Gegner wird angegangen und möglicherweise auch noch mal nachgesetzt um sicher zu stellen, dass eine weitere Bedrohung nicht mehr stattfindet.

    Dazu gehört aber, dass das Gegenüber eine Bedrohung ist, und auch als Bedrohung erkannt wird - etwas, was durchaus auch durch Lernen erkannt/beeinflusst werden kann.

    Es muss aber der Fakt der Bedrohung erfüllt sein - oder?

    Die Anführungszeichen weil es dennoch ein inakzeptables Verhalten in der Situation ist

    Weil die Situation keinen bedrohlichen Charakter hat?

    Für mich "maßregelt" der Hund den Richter in dem Video - und das Nachsetzen setzt noch mal einen oben drauf. Dass der Halter den Hund nicht kontrollieren kann, setzt noch mal das I-Tüpfelchen oben drauf.

    Fenjali Dass du nicht diese Naivität an den Tag legst bei deinem Handeln steht doch jetzt nicht im Widerspruch dazu, dass Menschen da durchaus naiv handeln dürfen?

    Wenn du entsprechende negative Erfahrungen gemacht hast und dein Handeln daraus resultiert, widerspricht das nicht dem Empfinden anderer, die diese negativen Erfahrungen nicht so, oder nicht in dem Maße gemacht haben, dass sie sich weiterhin im Vertrauen auf die Einhaltung der Rücksichtnahme verlassen.

    Bei einem Radfahrer, der einfach über einen Zebrastreifen fährt und dadurch andere gefährdet, würde ich zum Beispiel ausrasten - so sehr, dass er sich nie wieder traut, diesen Fehler noch mal zu machen.

    Ich genieße es z. B. sehr, dass der überwiegende Teil der Menschen ganz naiv darauf vertraut, dass meine Hunde für sie ungefährlich sind.

    Allerdings tue ich - nicht immer, aber sehr oft - selber etwas dafür, dass gerade fremde Menschen mir da auch vertrauen dürfen; So zeige ich gewöhnlich durch eine kleine freundliche, aber deutlich hörbare Ansprache an meine Hunde an, dass diese Hunde absolut nicht unkontrollierbar durch die Gegend rennen, wenn sie im Freilauf sind.

    Dazu habe ich meine Hunde genau so erzogen, dass sie eine erkennbare erwünschte Reaktion auch zeigen.

    Ich kenne Orte, wo ich es tatsächlich absolut genieße, diese gelebte gegenseitige Rücksichtnahme zu erleben.

    Typisches Beispiel: Naherholungsgebiet mit Freilauferlaubnis für Hunde.

    Hundehalter begegnen sich, und es ergibt sich die Möglichkeit für eine dynamische, freundliche Interaktion zwischen den Hunden.

    Die nimmt viel Raum ein.

    Es kommen Fahrradfahrer an, irgendeiner der Hundehalter sagt: "Achtung, da kommen Radfahrer!"

    Alle Hundehalter sammeln ihre Hunde ein, um Raum zu machen für die Radfahrer, derweil diese bei Sicht der Situation angehalten haben um zu warten, bis der Weg gefahrlos passiert werden kann.

    Mit einem Lächeln im Gesicht.

    Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft wir Hundehalter dann ins Gespräch mit diesen Radfahrern kamen, die Komplimente zu den Hunden machten, diese evtl. sogar streichelten.

    Verdammt, das ist Freizeit, das ist Hobby - und wenn viele Interessen aufeinander treffen, dann gewährleistet diese gegenseitige, respektvolle und freundliche Rücksichtnahme, dass für alle diese Interessen Raum ist.

    Ja, bei manchen Menschen scheinen die Gehirnbereiche, die für dieses freundliche Miteinander zuständig sind, nicht existent oder blockiert zu sein - ändert doch aber nichts an dem Fakt, dass wir gemeinsam in einer Welt leben, in der das Rücksichtnahmegebot den respektvollen Umgang miteinander regelt.