Von der prinzipiellen potenziellen Gefährlichkeit aller Hunde geht der Gesetzgeber eh schon aus.
Das liest sich sehr gefährlich, und passt natürlich zu der These, dass Hunde nun mal Raubtiere sind.
Das ist aber mit "Gefährlichkeit" im Sinne des Gesetzgebers nicht gemeint.
Die Gefahr bei der privaten Tierhaltung ist eine abstrakte Gefährdung, die daraus resultiert, dass Hunde sich zwar unglaublich an ein Leben im menschlichen Umfeld anpassen können, aber trotzdem eben nicht wie Menschen agieren.
Dieses nicht-menschliche Verhalten ist eine zusätzliche Gefahr in der Menschenwelt, die aber von sozialem Nutzen ist, weshalb diese Gefahr erlaubt ist.
ZitatDie Gesellschaft erlaubt bestimmte Verhaltensweisen trotz ihrer Gefährlichkeit auf Grund ihrer sozialen Nützlichkeit (sozialadäquates Verhalten). Wer beispielsweise mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, ein Kernkraftwerk betreibt, eine Eisenbahngesellschaft unterhält oder Produkte in den Verkehr bringt, tut nichts Unrechtes, obwohl er weiß, dass sein Verhalten unter Umständen gefährlich werden kann. Sein Verhalten ist gesellschaftlich erwünscht. Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung liegt darin, dass derjenige, der Nutzen aus abstrakt gefährlichen Handlungen zieht, welche die Gesellschaft für nützlich erachtet und daher erlaubt, gleichwohl für die Schäden einstehen soll, die sich aus der gefährlichen Handlung oder Einrichtung ergeben.
Ich bin über ein - wie ich finde, sehr interessantes - Urteil gestolpert, hinsichtlich des Mitverschuldens eines Joggers, der über einen plötzlich seinen Weg querenden Hund gefallen ist und sich dabei verletzte:
Ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass wir mit dem zunehmenden Risiko durch unsachgemäß geführte Hunde einfach werden leben müssen, wenn wir nicht in übertriebenem Maße in die Grundrechte eingreifen wollen.
Wieso die Grundrechte?
Unser gesamtes gesellschaftliches Miteinander wird durch Regeln, Verordnungen und Gesetze geregelt, alles basierend auf den Grundrechten.
Unterschiedliche Anforderungen erfordern dabei unterschiedliche Regularien - am Beispiel Führerschein:
Es gibt einen für Mofas, aber damit darfst du keinen PKW fahren. Für einen LKW wird ein spezieller Führerschein benötigt, für den noch andere, höhere Voraussetzungen nötig sind, um ihn überhaupt machen zu dürfen.
Willst du einen Hänger an deinem Auto fahren, benötigst du mittlerweile auch dafür eine spezielle Schulung und Erlaubnis.
Motorräder benötigen auch eine eigene Fahrerlaubnis.
Diese Unterscheidungen für das Führen motorisierter Fahrzeuge sind doch keine Einschränkung in das Grundrecht?
Warum also kein Führerschein für Hunde, der dann auch grundlegende unterschiedliche Aspekte der unterschiedlichen Hundetypen, für die es ja ausreichend wissenschaftlich basierte Kenntnisse gibt, berücksichtigt?
Das muss doch noch nicht einmal teurer sein - nur sollte z. B. jedem klar sein, dass er bei der Anschaffung eines Jagdhundes auch Zeit (und Geld) in eine entsprechende Ausbildung investieren muss, damit das spezielle Beutefangverhalten sich nicht als Gefahr in der Umwelt realisiert.
Natürlich muss das durchdacht sein - aber evidenzbasiert?
Ne, sorry, mal ganz abgesehen davon, dass "Hundeverhalten sich nicht untersuchen lässt, ohne Einbeziehung des menschlichen Umfeldes" (Miklósi) , und es nahezu unmöglich ist, diese ganzen Aspekte auf irgendwelche einheitlichen Parameter zu bringen ... wie lange soll es denn dauern, bis überhaupt untersucht wurde, welche Daten benötigt werden, und wie lange dauert es dann, bis diese vorliegen ... von dem Zeitraum für eine fundierte Auswertung mal ganz abgesehen...
Unsere heutige Demokratie ist auch nicht aus evidenzbasierten Fakten entstanden, sie hat sich entwickelt...
Wir Menschen müssen uns dahingehend entwickeln, Hunde nicht mehr als Prestigeobjekt zu sehen, sondern als Lebewesen, für die wir Verantwortung übernehmen, und die wir so verantwortungsvoll führen, dass sich diese abstrakte Tiergefahr nicht realisiert.
So lange das nicht alle Hundehalter aus eigenem, inneren Antrieb machen (können), benötigen wir Hilfen.