Beiträge von Hundundmehr

    Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?

    Wenn es diese Ausnahme für arbeitende Hunde/Rettungshunde gäbe, müsste dem Menschen nachgewiesen werden, dass er diesen Unterschied überhaupt kennt, also in der Lage ist/war, diesen Unterschied auch in der Situation selbst zu berücksichtigen.

    Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon überlasteten Gerichte...

    Edit: Außerdem nutzt es den betroffenen Hunden im Nachgang überhaupt nichts, weil sie schon den Schaden haben.

    @leiderHundelos Oh, sorry, den link hatte ich jetzt erst gelesen.

    Da stehen einige andere Sachen drin, die dieser speziellen Situation einen anderen Fokus geben, u. A. eben auch die Bitte des Joggers, den Hund anzuleinen (oder sonstwie fernzuhalten).
    In diesem Fall spielt wohl auch eine Rolle, dass die "örtliche Gefahrenordnung", die für den Bereich gilt in dem der Unfall passiert ist, vorschreibt, dass Hunde grundsätzlich außerhalb bebauter Gebiete angeleint werden müssen, sobald sich jemand anderes nähert.

    Etwas widersprüchlich finde ich allerdings diese Aussage in der Begründung des OLG:

    "Der Hundehalter hafte in vollem Umfang für die Schäden des Klägers, weil er gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen habe, indem er seinen Hund im Wald außerhalb seiner eigenen Sichtweite laufen ließ, heißt es."

    Das bezieht sich auf die örtliche Gefahrenordnung, und ist ja durchaus richtig.

    Nur: Wie kann der Jogger den anderen Hundehalter gebeten haben, den Hund anzuleinen, wenn dieser HH doch außer Sicht war?

    Frag ich mich gerade ... :???:

    Spricht irgendwie Bände dass der Halter dieser Bitte vom Jogger nicht nachgekommen ist/nachkommen konnte.

    Welcher Bitte?

    Da steht nix von einer Bitte des Joggers.

    Das ist es ja, weshalb mich die Begründung so sehr gruselt: Es bedarf keiner BITTE (oder Mitteilung) des anderen, um diesem das Recht zu geben gegen freilaufende Hunde vorzugehen.

    So wie es da steht reicht es völlig aus, dass man sich auf einem Weg BEGEGNET.
    Wenn meinem Gegenüber das zu nah ist (oder er sich einfach nur darüber ärgert, dass meine Hunde dort tatsächlich unangeleint laufen), DARF er Wehrmaßnahmen ergreifen.

    Die effektiven Abwehrmaßnahmen seien zulässig, wenn sich der Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.
    Ob der Hund aggressiv ist oder nur spielen will, spielt für das Gericht übrigens keine Rolle.

    Da sowohl der Begriff "ohne Kontrolle" als auch "nähert" genauer definiert wird, liest sich das für mich wie ein Freifahrtschein für alle, die sich irgendwie im Dunstkreis meiner Hunde bewegen.

    Mir graust es vor dem, was jetzt einige aufgrund dieses Urteils als ihr vermeintliches Recht herausnehmen werden.

    Dann dürfte generell keiner mehr mit seinem (größeren) Hund in die Nähe von Kindern.

    Meine "Tutnixe" dürfen generell nicht ohne Absprache in die Nähe von Kindern.

    Das ist für mich genauso selbstverständlich wie die kurze Sicherung meiner schlammverdreckten Hunde, wenn da jemand kommt - obwohl ICH weiß, dass meine Hunde uninteressiert an ihm vorlaufen würden.

    Ich kenne halt die Gedanken meines Gegenübers nicht :ka:

    Mein erster Gedanke beim Lesen des Eingangspost war auch: :shocked: - Zum Glück war es kein Kind!!!!

    Manche Nachlässigkeiten dürfen einfach nicht passieren - tun es aber :( :

    An oberster Stelle steht hier: Einsicht.

    Die ist doch da, zumindest für mein Empfinden.

    Jetzt stellt sich die Frage was zu tun ist.

    Dazu sind doch jetzt schon einige Hinweise gegeben worden.

    Klar ärgere ich mich prinzipiell, wenn Menschen gegen Auflagen verstoßen.

    Trotzdem sehe ich hier auch einen Menschen, der Hilfe sucht.

    Dass dabei auch härschere Kommentare kommen - nun damit muss die TE wohl leben, denn sie weiß ja selber, dass sie für diesen Vorfall verantwortlich ist, und ihrer Verantwortung nicht nachgekommen ist.

    Trotzdem geht - oder sollte es zumindest - doch darum gehen, Hilfe zu geben, in unser aller Sinne.

    Denn schließlich soll so etwas nie wieder passieren...

    Zu meinen Hundeschulzeiten habe ich Leute erlebt, die extra für die Zuchtzulassung trainiert haben

    Das ist sicher bedingt möglich, kommt sicherlich auch darauf an, was in den Vereinen bei solchen Prüfungen verlangt wird.

    Ein bissiger Hund käme bei uns z.B. niemals durch, weil die Hunde bei dieser Prüfung unangeleint und frei agierend sowohl durch eine Menschengruppe (mit Jogger!) laufen müssen, als auch frei agierend in einer Meute.

    Ein Hund, der wehrend agiert, oder sich aus Unsicherheit nicht von seinem Halter löst, fällt dabei genauso auf wie eine Hund, der vorher darauf trainiert wurde, sich NICHT von seinem Menschen zu lösen.

    Deshalb solltest Du Dir umgehend Hilfe suchen und auch aktiv gegen das Beißproblem arbeiten damit Du etwas vorzeigen kannst, wenn von Seiten der Behörden etwas kommt.

    Genau!

    Darin sehe auch ich die einzige Möglichkeit für dich, etwas dafür zu tun dass du deinen Hund behalten kannst.

    Schön dass du dich auch um den Mann gesorgt hast; Das kam bisher nicht so rüber.

    Was DU jetzt tun willst und wirst, kommt ja deinem Hund zugute.

    Solche Vorfälle schränken ja auch dessen Lebensqualität immer weiter ein, dazu kommt noch der Schaden für das Umfeld.

    Ich würde dir einen Verhaltenstherapeuten empfehlen, den du hier zu Rate ziehst.

    Schau mal hier:

    Suche Verhaltenstierärzte – GTVMT

    Mitglieder des GTVMT können auch Gutachten erstellen - sicher nicht schlecht in deinem Fall, zumal du ja dann schon begleitend die Möglichkeit hast, einen Therapieplan vorzuweisen, speziell auf deinen Hund und dich abgestimmt ...

    Ebenso, dass wesensschwache Hündinnen wegen der Optik in der Zucht belassen wurden.

    Hier habe ich tatsächlich einmal persönlich erlebt, wie genau das durch einen Richter verhindert wurde.

    Eine sehr unsichere Hündin hat aufgrund dieser Unsicherheit die Prüfung zur "Feststellung der Wesensveranlagung" nicht bestanden.

    Damit war sie für die Zucht gesperrt, trotz der sonstigen schon vorliegenden Ergebnisse (2 Schauergebnisse mit "vorzüglich", hervorragende Gesundheitsergebnisse).

    @suciliana

    du hast Mist gebaut, das weißt du selber.

    Die Frage ist: Was willst und wirst du tun, um für die Zukunft sicher zu vermeiden, dass noch mal jemand Schaden erleidet durch deinen Hund?

    Was hast du bisher getan, neben den Auflagen?

    Hast du dir kompetente Hilfe geholt - wenn nicht, ist JETZT der Zeitpunkt da, dies schleunigst nachzuholen!

    Welche Gedanken hast du dir gemacht, um solche engen Situationen für die Zukunft zu vermeiden?

    Vor Allem aber: Welche Gedanken machst du dir zu dem Mann, der nun die Folgen deines Handelns zu tragen hat? Weißt du wie es ihm geht, hast du noch mal mit ihm gesprochen, dich erkundigt ob er große Schmerzen hat, die Wunde gut verheilt, du ihm vielleicht helfen kannst?

    Das wäre ehrlich gesagt mein erster Weg ...