ich spreche von einer Anzeige, zwecks Ermittlungen der Polizei.
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Eine ohne Vorsatz geschehene Sachbeschädigung ist ein Unfall.
Bei einem Unfall hat der Schädiger die Pflicht, dem Geschädigten Regress zu ermöglichen.
Dies geschieht in der Regel durch Bekanntgabe der Personalien.
Entfernt sich jemand von einem Unfallort, ohne dem Geschädigten diese Regressansprüche zu ermöglichen, so kann der Geschädigte als Privatperson eine Anzeige bei der Polizei stellen. Diese ermittelt dann gegen Unbekannt; evtl. vorliegende Fakten, die zu einer Ermittlung des Schädigers führen, werden dann von der Polizei verfolgt.
Vielleicht wird es so genauer:
Dein Hund wird von einem anderen Hund gebissen. Der Halter will dir seine Personalien nicht geben, du rufst die Polizei zu Hilfe. Diese sorgt dafür, dass du die Personalien erhälst.
Dein Hund wird von einem anderen Hund gebissen. Der Halter geht einfach weg, lässt dich mit deinem Hund allein. Du gehst anschließend zur Polizei und erstellst Anzeige gegen Unbekannt wegen unerlaubter Entfernung vom Unfallort. Die Polizei ermittelt, um die Personalien feststellen zu können.
Dein Hund wird von einem anderen Hund gebissen. Der Halter geht weg, aber du kennst den Axxxx.
Ein Gang zur Polizei ist zwecklos, weil sie nicht helfen muss um die Personalien festzustellen.