Beiträge von Hundundmehr

    n der Realität betrachtet, ist das doch auch so (wider aller juristischen Forumulierungsfeinheiten), wenn der Verursacher einfach gegangen ist und sich nicht hat aufhalten lassen.

    Ja, da gebe ich dir völlig Recht.

    Mir stellt sich da eine ganz andere Frage:

    Mache ich es besser, wenn ich mir sage: "Es passiert sowieso nichts - also unternehme ich erst gar nichts."?

    Oder unternehme ich doch lieber etwas, auch mit dem Wissen dass durchaus die Möglichkeit besteht, es wird (zunächst einmal) nichts dadurch in Gang gesetzt?

    @Das Rosilein Ah, danke für die Gedächtnisauffrischung :smile: den genauen Hintergrund hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

    Mir selber ging es dabei um den Aspekt: "Es lohnt sich nicht die Polizei zu rufen, weil diese sowieso nichts macht." (So ungefähr ist das bei mir persönlich hängen geblieben.)

    Wurde ja auch irgendwo als "quasi Freifahrtschein" für das Benehmen bzw. doch eher Unbenehmen von manchen Hundehaltern bezeichnet.

    Hier fand ich den Hinweis von SunkaSapa sehr wichtig, die nötige Courage zur Anwendung der rechtlichen Grundlagen aufzubringen.

    Es scheint aber tatsächlich weit verbreitet zu sein, dass manche Menschen für sich selber ein Verhalten in Anspruch nehmen aufgrund der Gewissheit, dass andere (Betroffene) sich zwar darüber aufregen - aber nichts weiter unternehmen um diesem Verhalten Einhalt zu gebieten.

    Ja natürlich. Aber das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn der Beschädiger nicht zahlt, dann kann man ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen, aber es ist keine Straftat und damit kein Fall für die Polizei, darum ging es mir:

    Aber die Schadenersatzansprüche, und die Zuhilfenahme der Polizei um die dafür notwendigen Personalien zu bekommen um diese Ansprüche überhaupt geltend machen zu können, sind doch zwei völlig unabhängig voneinander zu betrachtende Aspekte?

    Ursprünglich ausgelöst wurde diese Diskussion (meiner Erinnerung nach) doch durch die Äußerung, dass jemand die dazugerufenen Polizisten dazu auffordern musste, für die Herausgabe der Personalien zu sorgen.

    Im Verlauf dessen wurde diskutiert, welche Rechte ich als Geschädigter überhaupt habe, um meine Ansprüche geltend machen zu KÖNNEN.

    Ausgangspunkt dafür war die Annahme, ein Betroffener hätte keinerlei Handhabe, jemanden daran zu hindern sich zu entfernen, nachdem er einen Schaden (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) verursacht hat.

    Hier hat SunkaSapa erläutert, dass das Gesetz durchaus eine Grundlage bietet, mit dessen Anwendung ich meine Ansprüche durchsetzen KANN.

    Das liebe, oft falsch durchgeführte 'ich darf alles Jedermannsrecht', hat schon so manchen -auch Fahrkartenkontrolleur- vor den Kadi gebracht!

    Oh ja - und in den allermeisten Fällen aufgrund der Behauptung des Schwarzfahrers, der Kontrolleur hätte ihn körperlich unangemessen an einer Entfernung gehindert.

    Deshalb sind Kontrolleure auch nur noch zu Zweit unterwegs, vornehmlich zu ihrem eigenen Schutz, aber auch um einen Zeugen dabei zu haben.

    Leider gilt das bei Vorfällen mit Hunden offenbar nicht.

    Doch, schon. Über die Tierhalterhaftung. Hier hast du grundsätzlich die Verpflichtung, für einen durch dein Tier entstandenen Schaden einzustehen.

    Weil es keine Straftat ist, etwas fahrlässig zu beschädigen.

    Auch irgendwie logisch. Sonst würde ja quasi jeder sich strafbar machen, der versehentlich, aus Unachtsamkeit, fremdes Eigentum beschädigt.

    Auch aus einer fahrlässigen (unbeabsichtigten/ohne Vorsatz durchgeführten) Beschädigung entsteht aufgrund der Schadenersatzansprüche des Geschädigten eine Verpflichtung.

    Also ich kenne keinen Grund, in dem ich gezwungen wäre einem anderen Zivilisten meine Personalien auszuhändigen. Weil Zwang darf nun mal nur der Staat ausüben.

    Doch, natürlich! Der Zwang wird auferlegt durch die Pflichten, die aufgrund der Gesetzeslage entstehen.

    Schau mal, das hier hatte ich geschrieben:

    Ich darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegenden GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.

    Ich darf also selber keinen Zwang ausüben, der den Rahmen der Selbsthilfe überschreitet.

    Ich darf aber die Polizei dazurufen, die das Recht hat die Herausgabe der Personalien zu erzwingen, damit ich meine Ansprüche geltend machen KANN.

    SunkaSapa Danke für die Richtigstellung bei der Unterscheidung zwischen "vorläufiger Festnahme" als Jedermannsrecht und der Selbsthilfe.

    Für den "Normalverbraucher" ist es sehr schwierig, sich in dem Gesetzesdschungel auszukennen.

    Wie du aber schon sagtest, ist es oft eine Frage der Courage, die dem Einzelnen zustehenden Rechte auch durchzusetzen.

    Dazu gehört natürlich auch ein angemessenes Handeln - und das ist bei entsprechender emotionaler Lage oft sehr schwierig.

    An dieser Stelle merke ich mal an, wie wichtig der Beistand als Augenzeuge ist.

    Außerhalb des Tatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung ist zwar niemand verpflichtet, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder Beistand zu leisten; Dies zu tun, hilft dem Geschädigten, und/oder den Gerichten, aber auch einer möglichen Gefahrenabwehr in der Zukunft (ich denke da z. B. an die hier immer wieder aufkehrenden Vorfälle mit Hundehaltern, die sich nicht an die Auflagen halten und das so lange tun, bis es richtig kracht. Weil niemand die Courage hatte, den Auflagenverstoß bei den zuständigen Stellen bekannt zu machen.)

    Die IDF (Identitätsfeststellung) IST eine Maßnahme. Diese darf nur von befugten Amtsträgern durchgeführt werden.

    Fahrkartenkontrolleure, Bewachungspersonal, Ladendetektive z. B. sind KEINE Amtsträger. Sie dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit die Personalien verlangen, um gegen Verstöße, die im Rahmen ihrer Aufgaben liegen, vorgehen zu können. Werden die Personalien nicht freiwillig herausgegeben, so greift das Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme.

    Aber auch als Privatperson darf ich jemanden (angemessen) festhalten, sofern er "auf frischer Tat" erwischt wurde, wenn dieser nicht bereit ist die verlangten Personalien herauszugeben,

    Die Maßnahme der IDF darf dann nur die verständigte Polizei durchführen.

    Ich darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegendem GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.

    Das stimmt so nicht... Ich muss niemandem sagen, wie ich heiße und mich auch niemandem gegenüber ausweisen.

    Es bedarf dafür natürlich schon eines Grundes. Liegt der vor, kann ich durchaus die Personalien verlangen. Bekomme ich die nicht, kann die Polizei dazu gerufen werden und für die Herausgabe der Personalien sorgen.

    Es gibt noch einen Weg: du kannst mit und von deinem Hund lernen. Just sayin'. :)

    Ja, das kann man durchaus - aber wenn man von allen Seiten mit irgendwelchen "pauschalen Weisheiten" zugeschüttet wird, dann geht einem schon mal der Draht zum eigenen, natürlichen Empfinden verloren.

    Hundeanfänger haben es heute leichter, an Informationen zu kommen.

    Die Flut an - teils widersprüchlichen - Informationen macht es dabei aber auch schwerer, den Sinn und Gehalt dieser Informationen herauszufiltern.

    Dazu kommt die Hundedichte, die ja noch einmal ganz eigene Probleme mitbringt.

    Mir gefällt es, wenn jemand fragt und dazulernen will.

    :smile:

    ich trage kein schwarz mehr, das sieht sonst meliert aus :ugly:

    Dazu eine kleine Anekdote:

    Ist schon Jaaahre her, meine Mutter war von uns zum Auswärts-Essen eingeladen worden.

    Sie hatte sich "fein" gemacht dafür :herzen1:, wollte aber unbedingt vor dem Essen noch meine Hunde begrüßen. Die hat sie heiß geliebt, und hatte auch immer einen besonderen Leckerbissen für sie organisiert.

    An und für sich ja sehr liebens- und begrüßenswert - nur hatte meine Mutter einen schicken, schwarzen SAMT!!!!!!anzug an dem Tag gewählt...

    Wir haben uns allesamt :D scheckig gelacht, als wir sie anschließend vor der Haustüre gemeinsam so ca. eine halbe Stunde lang mit Fusselrollern abbürsteten :lachtot:

    Danach fand auch meine Mutter, ihre Kleidungswahl wäre nicht so angebracht für eine Hundebegrüßungsorgie ... und hat zukünftig auf Samtenes bei Besuchen verzichtet.

    Auf die Begrüßung der Hunde zu verzichten war für sie nämlich ein No-Go :cuinlove: