Das liebe, oft falsch durchgeführte 'ich darf alles Jedermannsrecht', hat schon so manchen -auch Fahrkartenkontrolleur- vor den Kadi gebracht!
Oh ja - und in den allermeisten Fällen aufgrund der Behauptung des Schwarzfahrers, der Kontrolleur hätte ihn körperlich unangemessen an einer Entfernung gehindert.
Deshalb sind Kontrolleure auch nur noch zu Zweit unterwegs, vornehmlich zu ihrem eigenen Schutz, aber auch um einen Zeugen dabei zu haben.
Leider gilt das bei Vorfällen mit Hunden offenbar nicht.
Doch, schon. Über die Tierhalterhaftung. Hier hast du grundsätzlich die Verpflichtung, für einen durch dein Tier entstandenen Schaden einzustehen.
Weil es keine Straftat ist, etwas fahrlässig zu beschädigen.
Auch irgendwie logisch. Sonst würde ja quasi jeder sich strafbar machen, der versehentlich, aus Unachtsamkeit, fremdes Eigentum beschädigt.
Auch aus einer fahrlässigen (unbeabsichtigten/ohne Vorsatz durchgeführten) Beschädigung entsteht aufgrund der Schadenersatzansprüche des Geschädigten eine Verpflichtung.
Also ich kenne keinen Grund, in dem ich gezwungen wäre einem anderen Zivilisten meine Personalien auszuhändigen. Weil Zwang darf nun mal nur der Staat ausüben.
Doch, natürlich! Der Zwang wird auferlegt durch die Pflichten, die aufgrund der Gesetzeslage entstehen.
Schau mal, das hier hatte ich geschrieben:
Ich darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegenden GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.
Ich darf also selber keinen Zwang ausüben, der den Rahmen der Selbsthilfe überschreitet.
Ich darf aber die Polizei dazurufen, die das Recht hat die Herausgabe der Personalien zu erzwingen, damit ich meine Ansprüche geltend machen KANN.
SunkaSapa Danke für die Richtigstellung bei der Unterscheidung zwischen "vorläufiger Festnahme" als Jedermannsrecht und der Selbsthilfe.
Für den "Normalverbraucher" ist es sehr schwierig, sich in dem Gesetzesdschungel auszukennen.
Wie du aber schon sagtest, ist es oft eine Frage der Courage, die dem Einzelnen zustehenden Rechte auch durchzusetzen.
Dazu gehört natürlich auch ein angemessenes Handeln - und das ist bei entsprechender emotionaler Lage oft sehr schwierig.
An dieser Stelle merke ich mal an, wie wichtig der Beistand als Augenzeuge ist.
Außerhalb des Tatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung ist zwar niemand verpflichtet, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder Beistand zu leisten; Dies zu tun, hilft dem Geschädigten, und/oder den Gerichten, aber auch einer möglichen Gefahrenabwehr in der Zukunft (ich denke da z. B. an die hier immer wieder aufkehrenden Vorfälle mit Hundehaltern, die sich nicht an die Auflagen halten und das so lange tun, bis es richtig kracht. Weil niemand die Courage hatte, den Auflagenverstoß bei den zuständigen Stellen bekannt zu machen.)