Beiträge von Hundundmehr

    Hast du denn Lektüretipps zum Thema Kontrolle und Jagd-Ersatz-Training?

    Nicht wirklich ...

    Ich arbeite nicht mit einer "Methode", sondern mit Lernverhalten, Kooperation und Bedürfniserfüllung.

    Lernverhalten nutze ich einerseits in Form von Konditionierung (Behaviorismus): Eine Verknüpfung mit einem Signal (Kommando, Pfiff, Handzeichen etc.) wird so lange geübt, bis sie sitzt. Positive Verstärkung (durch Leckerlie, Lob, Erfolg) hilft dabei, diese Konditionierungsschiene FREUDIG zu etablieren.

    Andererseits nutze ich das Lernverhalten, um meinen Hund das Denken zu lehren (Kognitivismus, Konstruktivismus).

    Daraus leitet sich Kooperation ab: Mit mir zusammen zu arbeiten lohnt sich. Nicht nur wegen der Belohnungen, die von mir kommen, sondern weil diese Zusammenarbeit dem Hund den gewünschten Erfolg bringt. Er lernt Teamarbeit, und er lernt, diese zu bevorzugen.

    Über diese Kooperation erhält der Hund die nötige Bedürfniserfüllung: In JEDEM Hund ist das Beutefangverhalten genetisch angelegt. Sonst wäre er kein Canis LUPUS familiaris.

    Bei manchen Hunden wird durch die lange Selektion (Spezialisierung) diese genetische Anlage durch andere Veranlagungen überdeckt; Sie kommt nicht mehr so deutlich zum Vorschein, es werden andere Verhaltensweisen bevorzugt gezeigt. Trotzdem ist diese Veranlagung NOCH DA, und diese ist mit Dopaminproduktion verbunden. So kann es durchaus passieren, dass ein nicht auf Jagd spezialisierter Hund durch eine zufälligerweise gemachte Jagderfahrung dieses Erlebnis als beglückend abspeichert, und von sich aus nach weiteren solchen beglückenden Erlebnissen SUCHT.

    Umso mehr ist diese Suche wahrscheinlich bei einem auf Jagd spezialisierten Hund - denn bei diesem ist dieses Beutefangverhalten deutlich näher an der Oberfläche seiner Verhaltensweisen angesiedelt, und wird dementsprechend leichter durch äußere Reize initiiert.

    Deshalb lehre ich meine Hunde (Golden Retriever, Apportierhunde, bei denen auch die Jagdverhaltensweisen Stöbern, Spur aufnehmen, Beute stellen und greifen erwünscht sind und dementsprechend gezielt selektiert werden) beizeiten, diese Bedürfniserfüllung durch gemeinsame Aktion mit mir zu bekommen (Apportiertraining halt :ka:).

    Auf dem Heimweg merkte ich, dass sie viel mehr als sonst auf der Suche nach "Jagdbarem" war.

    Das ist nach einem Jagderlebnis völlig normal - der Stresspegel ist zum Einen noch sehr hoch, zum Anderen ist die Beutefangverhaltenskette angestupst worden, und ist noch im Bewusstsein.

    So ein sehr naher Bewegungs(an)reiz - ein Reh das 2m vor einem wegspringt - ist selbst für einen gut im Jagdtraining stehenden Hund oft zu hoch.

    Wie kommt es, dass du das Reh nicht gesehen hast? Hat dein Hund das nicht vorher "angezeigt"?

    So ein Reh ist ja eigentlich recht groß, damit es so nah am Menschen noch unsichtbar ist, bedarf es schon recht hohes und dichtes Gewächs.

    An diesen Stellen bin ich selber auch sehr achtsam, bin ich mir bei meinem Hund unsicher, leine ich dort an.

    Bei einem jagdlich ambitioniertem Hund reicht es nicht, an Impulskontrolle losgelöst vom Jagdtraining zu arbeiten.

    Ein jagdlich ambitionierter Hund muss BEIM JAGEN Impulskontrolle lernen - also sogenanntes Jagdersatztraining, bei dem die Jagdfähigkeiten des Hundes geschult werden. Dazu gehört als Basis, nicht jedem Jagdimpuls spontan nachzugehen, sondern zu ÜBERLEGEN.

    Von Antijagdtraining bei einem Hund - also das Arbeiten GEGEN die Jagd - halte ich für jagdlich ambitionierte Hunde gar nichts.

    Es wird nicht GEGEN die Veranlagung eines Hundes gearbeitet, sondern MIT ihr.

    So wird sie für uns Menschen einschätzbar und lässt sich managen.

    oah, jetzt hat sie aber zweifach! je ne Maus erwischt (nicht getötet und gefressen, aber trotzdem!)...

    Ich liebe Tiere, und ich mag auch Mäuse.

    Trotzdem frage ich mich, was ist schlimm daran wenn ein Hund Mäuse jagt :ka:

    Der Hund ist bei aller Domestikation immer noch ein Raubtier, und damit ein Jäger.

    Mir ist lieber, mein Hund erwischt vielleicht mal zufällig eine Maus, lässt aber dafür Fasane, Rehe und Hasen in Ruhe.... die bringen meinen Hund nämlich in wirklich ernsthafte Gefahr (Straßen, aber auch Jäger z. B.), weil sie den Hund weit weg von mir bringen.

    Eine Maus nicht ...

    Meine Hunde weichen nicht wirklich aus - sie beachten den Radfahrer aber normalerweise und schauen, dass sie nicht zur gleichen Zeit am gleichen Ort sind wie der Radfahrer.

    Ich "warne" meine Jungs immer mit einem: "Vorsicht Jungs - Radfahrer!" oder auch: "Vasco (Amigo) - passt du (ihr) bitte auf, da kommt ein Radfahrer!".

    Ich bin schon oft lachend gefragt worden: "Und das verstehen die? :lol:".

    Ich lese hier interessiert mit und würde eher gern wissen wie ihr das gemacht habt. blushing-dog-face Wahrscheinlich haben eure Hunde einfach ein riesen Vertrauen in den Menschen und sind sicher.

    Meine Hündin empfindet gerade Radfahrer als Gefahr. Autos fahren in festen Bahnen, das geht. Aber Radfahrer sind super gefährlich.

    Das riesen Vertrauen in Menschen stimmt bei meinen Hunden schon. Ich habe mich einfach von Beginn an darum bemüht, jegliche Negativerfahrung mit Menschen erst gar nicht zustande kommen zu lassen. Die dafür nötige Basis war, zu verhindern, dass meine Hunde (schon als Welpe) nie zu anderen hinrennen konnten. Es bedurfte meiner "Freigabe".

    Radfahrer (und auch Jogger) habe ich als "völlig normal zum Umfeld gehörend" schöngefüttert - und bin IMMER nach dem Passieren ein Stück in die Gegenrichtung gegangen, in die sich der Radfahrer/Jogger entfernte.

    Das mache ich auch heute noch manchmal - entweder dann, wenn der Radfahrer/Jogger mir signalisiert, dass er Angst hat (demjenigen tut es gut wenn er merkt, dass wir ihn nicht "verfolgen"), oder wenn mein Amigo selber schon in einer höheren Erregungslage ist; Dann kann es passieren, dass der Bewegungsimpuls des schnelleren Subjektes auch bei ihm einen Rennimpuls auslöst. Dass er dann selber nur RENNT, und nicht den Radfahrer/Jogger als Objekt (Beute) verfolgt, kann derjenige in dem Moment nicht wissen.

    Ich will auch erst gar nicht die Möglichkeit schaffen, diese Verknüpfung bei Amigo herzustellen.

    n der Realität betrachtet, ist das doch auch so (wider aller juristischen Forumulierungsfeinheiten), wenn der Verursacher einfach gegangen ist und sich nicht hat aufhalten lassen.

    Ja, da gebe ich dir völlig Recht.

    Mir stellt sich da eine ganz andere Frage:

    Mache ich es besser, wenn ich mir sage: "Es passiert sowieso nichts - also unternehme ich erst gar nichts."?

    Oder unternehme ich doch lieber etwas, auch mit dem Wissen dass durchaus die Möglichkeit besteht, es wird (zunächst einmal) nichts dadurch in Gang gesetzt?

    @Das Rosilein Ah, danke für die Gedächtnisauffrischung :smile: den genauen Hintergrund hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

    Mir selber ging es dabei um den Aspekt: "Es lohnt sich nicht die Polizei zu rufen, weil diese sowieso nichts macht." (So ungefähr ist das bei mir persönlich hängen geblieben.)

    Wurde ja auch irgendwo als "quasi Freifahrtschein" für das Benehmen bzw. doch eher Unbenehmen von manchen Hundehaltern bezeichnet.

    Hier fand ich den Hinweis von SunkaSapa sehr wichtig, die nötige Courage zur Anwendung der rechtlichen Grundlagen aufzubringen.

    Es scheint aber tatsächlich weit verbreitet zu sein, dass manche Menschen für sich selber ein Verhalten in Anspruch nehmen aufgrund der Gewissheit, dass andere (Betroffene) sich zwar darüber aufregen - aber nichts weiter unternehmen um diesem Verhalten Einhalt zu gebieten.

    Ja natürlich. Aber das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn der Beschädiger nicht zahlt, dann kann man ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen, aber es ist keine Straftat und damit kein Fall für die Polizei, darum ging es mir:

    Aber die Schadenersatzansprüche, und die Zuhilfenahme der Polizei um die dafür notwendigen Personalien zu bekommen um diese Ansprüche überhaupt geltend machen zu können, sind doch zwei völlig unabhängig voneinander zu betrachtende Aspekte?

    Ursprünglich ausgelöst wurde diese Diskussion (meiner Erinnerung nach) doch durch die Äußerung, dass jemand die dazugerufenen Polizisten dazu auffordern musste, für die Herausgabe der Personalien zu sorgen.

    Im Verlauf dessen wurde diskutiert, welche Rechte ich als Geschädigter überhaupt habe, um meine Ansprüche geltend machen zu KÖNNEN.

    Ausgangspunkt dafür war die Annahme, ein Betroffener hätte keinerlei Handhabe, jemanden daran zu hindern sich zu entfernen, nachdem er einen Schaden (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) verursacht hat.

    Hier hat SunkaSapa erläutert, dass das Gesetz durchaus eine Grundlage bietet, mit dessen Anwendung ich meine Ansprüche durchsetzen KANN.

    Das liebe, oft falsch durchgeführte 'ich darf alles Jedermannsrecht', hat schon so manchen -auch Fahrkartenkontrolleur- vor den Kadi gebracht!

    Oh ja - und in den allermeisten Fällen aufgrund der Behauptung des Schwarzfahrers, der Kontrolleur hätte ihn körperlich unangemessen an einer Entfernung gehindert.

    Deshalb sind Kontrolleure auch nur noch zu Zweit unterwegs, vornehmlich zu ihrem eigenen Schutz, aber auch um einen Zeugen dabei zu haben.

    Leider gilt das bei Vorfällen mit Hunden offenbar nicht.

    Doch, schon. Über die Tierhalterhaftung. Hier hast du grundsätzlich die Verpflichtung, für einen durch dein Tier entstandenen Schaden einzustehen.

    Weil es keine Straftat ist, etwas fahrlässig zu beschädigen.

    Auch irgendwie logisch. Sonst würde ja quasi jeder sich strafbar machen, der versehentlich, aus Unachtsamkeit, fremdes Eigentum beschädigt.

    Auch aus einer fahrlässigen (unbeabsichtigten/ohne Vorsatz durchgeführten) Beschädigung entsteht aufgrund der Schadenersatzansprüche des Geschädigten eine Verpflichtung.

    Also ich kenne keinen Grund, in dem ich gezwungen wäre einem anderen Zivilisten meine Personalien auszuhändigen. Weil Zwang darf nun mal nur der Staat ausüben.

    Doch, natürlich! Der Zwang wird auferlegt durch die Pflichten, die aufgrund der Gesetzeslage entstehen.

    Schau mal, das hier hatte ich geschrieben:

    Ich darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegenden GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.

    Ich darf also selber keinen Zwang ausüben, der den Rahmen der Selbsthilfe überschreitet.

    Ich darf aber die Polizei dazurufen, die das Recht hat die Herausgabe der Personalien zu erzwingen, damit ich meine Ansprüche geltend machen KANN.

    SunkaSapa Danke für die Richtigstellung bei der Unterscheidung zwischen "vorläufiger Festnahme" als Jedermannsrecht und der Selbsthilfe.

    Für den "Normalverbraucher" ist es sehr schwierig, sich in dem Gesetzesdschungel auszukennen.

    Wie du aber schon sagtest, ist es oft eine Frage der Courage, die dem Einzelnen zustehenden Rechte auch durchzusetzen.

    Dazu gehört natürlich auch ein angemessenes Handeln - und das ist bei entsprechender emotionaler Lage oft sehr schwierig.

    An dieser Stelle merke ich mal an, wie wichtig der Beistand als Augenzeuge ist.

    Außerhalb des Tatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung ist zwar niemand verpflichtet, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder Beistand zu leisten; Dies zu tun, hilft dem Geschädigten, und/oder den Gerichten, aber auch einer möglichen Gefahrenabwehr in der Zukunft (ich denke da z. B. an die hier immer wieder aufkehrenden Vorfälle mit Hundehaltern, die sich nicht an die Auflagen halten und das so lange tun, bis es richtig kracht. Weil niemand die Courage hatte, den Auflagenverstoß bei den zuständigen Stellen bekannt zu machen.)

    Die IDF (Identitätsfeststellung) IST eine Maßnahme. Diese darf nur von befugten Amtsträgern durchgeführt werden.

    Fahrkartenkontrolleure, Bewachungspersonal, Ladendetektive z. B. sind KEINE Amtsträger. Sie dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit die Personalien verlangen, um gegen Verstöße, die im Rahmen ihrer Aufgaben liegen, vorgehen zu können. Werden die Personalien nicht freiwillig herausgegeben, so greift das Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme.

    Aber auch als Privatperson darf ich jemanden (angemessen) festhalten, sofern er "auf frischer Tat" erwischt wurde, wenn dieser nicht bereit ist die verlangten Personalien herauszugeben,

    Die Maßnahme der IDF darf dann nur die verständigte Polizei durchführen.

    Ich darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegendem GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.