Nochmal zu Baumann: Die Begründung des Gerichtes in 2. Instanz geht ja deutlich auch auf dieses Gutachten von Baumann ein, und weist - mMn zu Recht - auf eine Widersprüchlichkeit hin, die diesem Gutachten zu entnehmen ist.
Dabei stellt das Gericht die Festlegung auf eine Leinenaggression in Frage, weil T.B. eben auch Auflagen von den Haltern fordert, u. A. weist er da auf eine notwendige und völlig ausbruchsichere Gartenabsicherung hin (den verschiedenen Texten ist zu entnehmen, dass Zeus das Gartentor mit seiner Körperkraft überwinden konnte, ich meine sogar, bei ZWEI der Vorfälle wäre das passiert).
Allein dass er diese Kraft beim Ausbruch vom Grundstück entwickelt, ist schon ein Hinweis auf eine aggressive Motivation, die eben NICHT nur auf Leinensituationen beschränkt ist.
Baumann halte ich zugute, dass er sich sehr gut auskennt mit problematischen Hunden - aber damit ändert sich eben auch seine Sicht auf die Problematiken, die diese Hunde mit sich bringen; für jemanden wie Baumann ist die sichere Gewährleistung eines ausbruchssicheren Grundstückes - und die Kenntnis über die dafür notwendigen Details - sicher keine so große Hürde, wie sie vom normalen Hundehalter wahrgenommen wird.
Ich halte mich nicht für "unterbelichtet" hinsichtlich meines Verstandes in Bezug auf Hunde - und wüsste gar nicht, woran ich alles denken muss bei der Haltung eines Hundes wie Zeus. Für MICH würden sich da Probleme auftun, an die ich erst denken würde wenn es zu einem Vorfall gekommen ist - und bei einem solchen Hund ist das gefährlich für die Umwelt, weil es hier zu Schaden kommt.