Ich hab nen Vorschlag für alle: Vor Übernahme eines Tierheimlistenhundes müsst ich bei der Behörde drum ansuchen. Hab ich das Go, kann das Tierheim ihn hergeben. Hab ich keins, muss ich dort auch nicht mehr hin und mich rechtfertigen.
Ob das wirklich rechtlich abgesichert möglich ist?
So kann der Datenschutz nämlich auch umgangen werden:
Der Einblick in das Zentralregister ist mir als Privatperson nur begründet möglich - und zwar auch für meine eigenen dort hinterlegten Daten!
Müsste jetzt noch mal suchen, aber ich meine, ich müsste damit einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wenn jetzt als einfacher Grund "Ich möchte mir einen genehmigungspflichtigen Hund zulegen" ausreicht, um Einblick in diese Daten zu erhalten - dann würde ja auch ein scheinbares Vorgeben ausreichen, um zu diesem Einblick zu gelangen.
Unabhängig davon, ob ich mir den Hund tatsächlich hole, überhaupt holen WILL oder nicht.
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Der Grundgedanke, dass ein mit kürzeren Löschfristen ausgestattetes Führungszeugnis nicht ausreichend ist, liegt doch darin begründet, dass die aufgelisteten Hunde eine größere Wahrscheinlichkeit bieten (ob das sinnvoll ist oder nicht, bleibt erst mal dahin gestellt) als "gefährliches Werkzeug" = Waffe eingesetzt werden zu KÖNNEN.
Um die Zugänglichkeit zu einem einer Waffe gleichgesetzten Werkzeug zu erschweren, gibt es strengere Regelungen.
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Die unterschiedlichen Fristen für Führungszeugnis und Zentralregister haben doch einen Sinn: Zum Schutze der Gesellschaft reicht es dem Staat eben nicht aus, ein Lippenbekenntnis à la: "Ich bin seitdem ein geläuterter Mensch" zu erhalten - es braucht in diesem Fall des prüfbaren Beweises, dass dieser Mensch sich tatsächlich eine bestimmte Zeit an die Regelungen und Gesetze gehalten hat. Je nach Schwere der Vergehen und deren Ahndung sind die Fristen unterschiedlich.
Um einem Menschen nicht ALLE Türen in der Gesellschaft für diesen Fristzeitraum zuzumachen, wird unterschieden zwischen Führungszeugnis (mit kürzeren Fristen, was sich hauptsächlich im privatwirtschaftlichen Bereich auswirkt, bei der Jobsuche z. B.) und dem Eintrag im Zentralregister (was sich in den Bereichen auswirkt, wo strengere Prüfungen Sinn machen, den Erwerb und das Führen einer Waffe z. B.).