Ich habe keine Lösung - aber du:
Eigentlich war es mehr hasilein75 - zumindest hat sie mich auf die Idee gebracht und Phonhaus initiierte, dass ich konkreter werde.
Also im Zweifelsfall: Es war Teamwork
Ja dann: Danke an das Team
Ich habe keine Lösung - aber du:
Eigentlich war es mehr hasilein75 - zumindest hat sie mich auf die Idee gebracht und Phonhaus initiierte, dass ich konkreter werde.
Also im Zweifelsfall: Es war Teamwork
Ja dann: Danke an das Team
Warum nimmst du zum Einstieg nicht einfach erst mal Reitstunden auf Schulpferden in einem Verein in deiner Nähe?
So kommst du ohne Verpflichtungen wieder in die Materie rein, lernst Leute kennen, kannst dich schon mal umhören, was es so an Stallangeboten gibt.
Die Idee ansich ist nicht schlecht, wird aber in vielen Fällen leider nicht umsetzbar sein. Nehmen wir Rentner oder Sozialhilfeempfänger. Da kann man dann auch Pfändungsversuche starten soviel man will. Einem nakten Mann fass mal in die Tasche.
????????????
Jetzt hast du mich schon zitiert - und trotzdem überlesen, dass ich genau diese Fälle als Beispiel genannt habe, die dann durch die Sozialgemeinschaft aufgefangen werden???
Dass du weißt was du nicht willst, ist schon mal gut.
Wobei ich mich frage: Warum keine Vollpension? Warum keine Boxenhaltung?
Es gibt da solche und solche, und auch Boxenhaltung ist nicht gleich Boxenhaltung.
Ich kann dir sagen, worauf ich geachtet habe bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung meines Pferdes:
Die Grundbedürfnisse sind Licht, Luft, Bewegung, Versorgung mit ausreichend Rauh- und Kraftfutter und Artgenossenkontakte.
Also braucht es eine Box die geräumig genug ist für ein Pferd, mit Fenster, TÄGLICHES Ausmisten, und ein gutes Stallklima (Geruch - BEIM Misten darf es nach Ammoniak riechen, DANACH nicht mehr; der Stall muss eine gute Luftzirkulation haben, wobei die Pferde nicht im Durchzug stehen dürfen.)
Viel Weide, richtig viel - auch im Winter! Täglicher Weidegang, nicht nur für ein paar Stunden, sondern den ganzen Tag lang (wenn das Wetter es erlaubt).
2x täglich Heu (gutes Heu riecht auch gut, nicht muffig oder gar schimmelig sondern ... nach Heu) in großer Menge, vor und nach dem Weidegang. (Bei uns am Stall wird den Pferden bei Schnee sogar zusätzlich Heu auf die Wiese gebracht, weil es für die Pferde einfach schön ist, an einem sonnigen Wintertag ganztägig draußen zu sein - und für Beschäftigung sorgt dann das Heu, weil sie stundenlang damit beschäftig sind, auch die kleinsten Heureste sorgfältig vom Schnee wegzupuhlen... so, als ob sie auf einer freien Wiese grasen würden.)
2x täglich Kraftfutter, individuell auf den Bedarf des jeweiligen Pferdes abgestimmt.
Eine Reithalle war mir schon wichtig - aber ich habe die zumindest hier bei mir nicht in erreichbarer Nähe bekommen, ohne Abstriche an die Grundbedürfnisse des Pferdes zu machen. Also gab es einen Hänger für mich (in meiner aktiven Zeit).
Wichtig war mir auch, ein Reitgelände in unmittelbarer Nähe zu haben, denn nur Reithalle/-platz ist mir einfach zu wenig fürs Hirn eines denkenden und fühlenden Lebewesens.
Gutes, pferdegerechtes Reiten ist wichtig, deshalb gehören für mich regelmäßige Reitstunden bei einem guten Reitlehrer dazu, der dich vom Boden aus beobachtet und korrigiert. Auch von dessen Erfahrungen kannst du profitieren.
Genau so wie von den Erfahrungen von gutem Stallpersonal.
Für Zusatzleistungen musst du entweder selber Zeit aufbringen, oder sie zusätzlich bezahlen. Was Zusatzleistungen sind, ist dabei von Stall zu Stall unterschiedlich, genau so wie die Preise.
Zusammengefasst: Schau auf die Grundbedürfnisse deines Pferdes, und wenn du diese gut abdecken kannst, dann schau, was du persönlich noch für dich brauchst (eine Toilette, im Winter beheizt, ist zum Beispiel für mich wichtig, und ein warmes Reiterstübchen ist auch nicht schlecht, wenn du im Winter mal darauf warten musst, dass dein Pferd unter der Abschwitzdecke trocken wird).
nepolino Oh ja, von dieser "Pest" kann ich dir so viele Geschichten erzählen, dass ich damit ein Buch füllen könnte... weshalb ich niemals mein Pferd in eine Selbst-organisierte-und-organisierende Stallgemeinschaft ... von Freizeitreitern unterbringen würde. Dabei war ich nie selber Turnierreiterin, sondern bin das was so allgemein als "Freizeitreiter" bezeichnet wird.
wow... Wenn du dich nicht auf meine Argumente einlässt und diese übersiehst/ignorierst, dann sehe ich keinen Sinn darin, mich mit dir auseinander zu setzen.
Ich hatte Feddersen-Petersen als Quelle genannt - und nicht irgendeinen "Diensthundeführer, dem man einen Zettel in die Hand gedrückt hat ... auf den er mal eben ein paar Rassen schreiben sollte...".
Nicht "normal" zu sein, reicht aber normalerweise nicht aus, um eingeschläfert zu werden.
Natürlich nicht. Habe ich aber auch nirgendwo so gesagt.
Ich habe auch nirgendwo etwas dazu geschrieben, ob der Hund eingeschläfert werden soll oder nicht. Dazu kann ich mir kein Urteil erlauben.
Das tun Gerichte - und ich hoffe, diese machen einen guten Job.
Ich habe keine Lösung - aber du:
Ja ich weiss, Eigentum, Sache ... Aber der Hund verliert mehr und mehr den Status Sache. Man könnte überlegen, ob man so etwas ähnliches, wie Unterhaltsleistungen konstruiert. Vll. macht das Sinn, vll. auch nicht. Aber es könnte auch ein Weg in Richtung mehr Tierrecht sein, weg vom Eigentumsdenken und möglicherweise (mit ganz doll viel Glück), hin zu mehr Verantwortung (und das wäre dann nicht vom Wesen der Sozialgemeinschaft abgekoppelt ... ist es ja bei sonstigen Unterhaltszahlungen auch nicht).
Dieser Gedanke gefällt mir ausgesprochen gut, weil hier
1. bei diesem Gedanken des Unterhaltes der Hund nicht mehr als Sache, sondern als unterhaltsberechtigtes Lebewesen angesehen wird und
2. dies tatsächlich mehr Verantwortung für den Hundehalter bedeuten würde, und zwar rechtliche Unterhaltsverpflichtung
Ich sehe es auch so, dass diese Unterhaltsverpflichtung dann nicht abzukoppeln ist vom Wesen der Sozialgemeinschaft, denke da z. B. an Menschen, die in ein Altersheim müssen und ihren Hund nicht mitnehmen können/dürfen, und auch keine Angehörigen haben, die den Hund dann übernehmen.
Es wurde von Leinenaggression gesprochen. Das ist jetzt keine Massenproblematik, aber so selten ist es auch nicht. Gleiches gilt für Aufregung hinterm Zaun.
Leinenaggression ist nicht selten. Ich vermute allerdings, die allermeisten Halter von Hunden mit dieser Problematik lassen es gar nicht darauf ankommen, auszuprobieren ob ihr Hund dann tatsächlich in irgendeiner Weise beschädigend agieren würde oder nicht.
Ich denke da z. B. an einige Begegnungen im Reallife, wo ein leinenloser Kontakt zu meinen Hunden stattgefunden hat mit der Begründung: "Der reagiert nur aggressiv an der Leine, ohne ist er anders." Mit meiner Zustimmung natürlich. War dann auch so.
Ob ein Hund beschädigend WIRD, wollen die Allermeisten doch gar nicht erst ausprobieren.
Das stellt sich erst dann heraus, wenn es zu einem beschädigenden Verhalten gekommen ist.
Also würde es reichen, wenn ein Hund einen Menschen anspringt, ohne ihn zu beissen, Mensch stürzt, verletzt sich und dann wird Hund getötet, weil es taktil gewesen ist?
Nein, natürlich nicht. Deshalb hatte ich auch geschrieben: "AGGRESSIVES Anspringen".
Aggressives Anspringen ist Stufe III der Eskalationsstufen und wird als Beschädigung eingeordnet.
Jetzt stelle ich mir die Frage, sprichst Du von Deiner Einschätzung oder meinst Du die Gesetzeslage? Also dass es für Dich persönlich ausreicht, wenn ein Hund aggressives Verhalten zeigt, jemanden anspringt, dann wird er eingeschläfert.
Natürlich reicht das für mich nicht aus
In diesem Fall gibt es aber eine Vorgeschichte - aber welche das ist, weiß ich nicht.
Zumindest sagt aber auch das Gutachten von Baumann aus, das Auslösen agonistischen Verhaltens in Verbindung mit Aggression bewegt sich bei diesem Hund NICHT im normalen Bereich. Erschwerend kommt dazu, dass dieser Hund dann BESCHÄDIGEND agiert (Einstufung Stufe III der Eskalationsskala).
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GRUNDSÄTZLICHE Unterscheidung zwischen taktilem und nicht-taktilem Aggressionsverhalten: Grundsätzlich heißt, dass zunächst einmal betrachtet wird, ob es zu einer Berührung gekommen ist, oder nicht. Das heißt aber auch, es gibt eine "Grauzone", also Besonderheiten der jeweiligen Gesamtumstände, die zu berücksichtigen sind.
Mal am eigenen Beispiel: Mein Amigo ist mal seitlich an den Rücken eines Mannes gesprungen, weil dieser dort ein Apportel hängen hatte.
Wäre dieser Mann gestürzt, dann hätte mich die einfache Tatsache des Anspringens von Amigo in die Bredouille gebracht, nachweisen zu müssen, dass bei Amigo KEINE Beschädigungsabsicht vorgelegen hat, und er einfach nur an dieses Apportel wollte.
Ich hatte Glück, und der Mann hat mit Humor reagiert - denn: Er hätte mich anzeigen können, auch ohne Sturz. Einfach, weil Amigo ihn angesprungen HAT
Umgekehrter Fall: Einstufung als gefährlich, obwohl es nicht zu einer Berührung kam.
Das ist z. B. der Fall, wenn nur das ausreichende Einwirken des Halters dazu geführt hat, den Hund von der tatsächlichen Berührung abzuhalten, der Hund also Beschädigungsabsicht HATTE.
Das sind alles Einzelfallentscheidungen.
Und ich mag mir über diesen Hund nicht wirklich ein Urteil erlauben. Weiss nicht, ob die Geschichten alle stimmen. Wenn sogar strittig ist, Verletzung wg. Sturz, Verletzung wg. Biss ... und hinzu kommen "alte Vorfälle", deren Abläufe man nicht nachvollziehen kann. Also ich kann es nicht. Was aber für die eine Richtung gilt, harmlos, gilt auch für die andere, gefährlich.
Genau so geht es mir auch. MEINE Glaskugel bietet mir hier etliche Varianten, schon von Beginn an, weshalb ich auch die erste Veröffentlichung in diesem Fall - die Darstellung des Rechtsanwaltes - mit Skepsis gelesen habe.
Wobei ich ganz klar der Meinung bin: Ein Hund mit Leinenaggression gehört NICHT an die Schleppleine. Weil diese dem Hund die Möglichkeit einer Kräfteentwicklung gibt, die KEIN Mensch ausbremsen kann.
Das enthält die ganze Bandbreite des Verhaltens:
https://www.spektrum.de/lexikon/biolog…-verhalten/1530
Deswegen weiss ich jetzt nicht genau, worauf Du anspielst.
Gattermann (Wörterbuch zur Verhaltensbiologie) gibt da die nähere Definition:
" Sammelbezeichnung für alle Verhaltensweisen gegenüber Artgenossen, die das eigene Verhalten störend beeinflussen."
Im weiteren Sinne ist das nicht nur auf störende Verhalten von Artgenossen zu beziehen, sondern auf jegliche Faktoren (Umweltreize; das können Menschen, aber auch Mülltonnen, oder Autos, oder spielende Kinder etc. sein - denn störend ist das, was derjenige als störend empfindet).
Dabei gibt es natürlich auch eine gesellschaftliche "Norm", was als "störend" empfunden werden sollte, und was nicht.
Spielende Kinder auf einem Spielplatz sind z. B. keine Störung -auch wenn (manche) Anwohner das so empfinden.
Auf Hundeverhalten bezogen, ist es wohl als normal anzusehen, wenn Hunde nicht grundsätzlich Menschen als störend betrachten, EDIT: und im vorliegenden Fall wird aber von einem NICHT-PROVOZIERTEM Verhalten ausgegangen, d. h., es lag kein Auslöser vor, der eine solche Störung vermuten lässt.
Aggressives Verhalten ist Bestandteil des agonistischen Verhaltens.
Es ist dann gefährlich, wenn es eine bestimmte Eskalationsstufe erreicht.
Der Gesetzgeber unterscheidet hier grundsätzlich zwischen taktil und nicht-taktil.
Der Rottweiler wird in keiner Internetveröffentlichung so dargestellt, wie du es gerade versuchst.
Wo habe ich den Rottweiler wie dargestellt?
Die setzt automatisch ein, wenn der Halter am Boden liegt. Ganz gleich, ob der Hund wegen Passant (mit denen es die vorherigen 7 Jahre keine Vorfälle gab), Eichhörnchen, Butterbrot oder sonstwas nach vorne gesprungen ist oder in Folge des Sturzes.
Der Sturz der Halterin könnte auch verursacht worden sein DURCH das plötzliche Losspringen des Hundes. Das blendest du völlig aus.
Sobald der Besitzer am Boden liegt schaltet ein Schutzhund sofort um.
D. h. jeder - auch Ersthelfer - müssen auf jeden Fall Abstand halten oder gar auf Distanz gehen, sobald ein Halter am Boden liegt, weil es für Schutzhunde NORMAL ist, dass sie dann gegen JEDEN auf Abwehr (oder wie in diesem Fall dann sogar auf Angriff) gehen?
Dann hoffe ich sehr, dass der Halter eines Schutzhundes niemals stürzt, wenn Kinder in der Nähe sind.
Btw.: Wenn du schon vom WESEN von Schutzhunden sprichst - sollten diese dann nicht per se unterscheiden können, wann eine wirkliche Gefahr für ihren Halter droht, und wann nicht?
Verstehe nur gerade nicht, was das für eine Rolle spielt? Denn auch die Verteidigungsmotivation führt zu aggressivem Verhalten.
MMn spielt dies in diesem Fall insofern eine Rolle, als dass das Gericht sich als Indiz für die Gefährlichkeit dieses Hundes darauf beruft, der Hund zeige dieses Verhalten OHNE durch einen (angemessenen?) Außenreiz dazu provoziert worden zu sein.
(Stichwort: Agonistisches Verhalten)