"Rückwirkend rechtswirksam/angewendet" bedeutet, eine zuvor getroffene Entscheidung wird im Nachhinein geändert, weil eine neue Rechtslage berücksichtigt wird.
Hinsichtlich der in 2023 verschobenen Hunde ist aber gar keine Entscheidung gefällt worden, eben weil es noch gar keine Rechtslage für irgendeine Entscheidung gab - außer eben der, dass der Halterin an ihrem damaligen Wohnort die Erlaubnis zum Halten dieser beiden Hunde untersagt wurde.
Eine Entscheidung, wie mit diesen Hunden verfahren wird, wurde aber erst gefällt, als diese Hunde erneut von ihrer Halterin an einem neuen Wohnort angemeldet wurden.
Hier sagt das geltende Gesetz, dass Hunde, bei denen unzweifelhaft feststeht dass durch deren Biss(e) ein Mensch zu Tode kam, eine Einstufung in die höchste Gefahrenstufe zwingend ist - wann dieser tödliche Vorfall geschah, ist unerheblich, wichtig ist eben nur, dass er unzweifelhaft feststeht.
Diese Unzweifelhaftigkeit wird belegt durch das Gutachten, welches 2024 zu einer Verurteilung wegen "grob fahrlässiger Tötung" führte.
Es ist die Beschlagnahmung, die einen Eigentumsübergang der Hunde in behördliches Eigentum zur Folge hatte, weshalb eine Einschätzung der Hunde erforderlich wurde für deren weiteren Verbleib - nach dem Gesetz, welches zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung galt.
Das ist das neue Gesetz - und das besagt, dass diese Hunde eingeschläfert werden müssen.
Ich weiß, es wirkt so, als würde ein Gesetz rückwirkend angewendet (als würde nachträglich ein höheres oder auch geringeres Strafmaß verordnet).
Da sind einfach die Würfel neu gerollt, als die Halterin die Hunde wieder zu sich geholt hat.
Btw.: Ich hatte damals schon die Vermutung geäußert, dass die Halterin nach einem Wohnortwechsel die Hunde wieder zu sich holt, möglicherweise sogar wieder mit ihnen züchtet (wenn auch nicht im Verband, aber das interessiert diese Frau sowieso nicht).
Nach damaliger Gesetzeslage wäre das absolut möglich gewesen.
Nach neuer Gesetzeslage - kommt das dabei rum.
Was ich absolut richtig finde.