Beiträge von Hundundmehr

    Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch ein Leben lang für eine Straftat büßen muss!

    Hier ging es um das Hundehaltungsverbot.

    Das ist allerdings faktisch keine Strafe für den Halter, sondern Schutz der Allgemeinheit; Schutz davor, dass diesem Menschen der gleiche Fehler noch einmal passiert.

    Bin inzwischen echt hoffnungslos geworden und es fällt mir schwer, weiter an "das Gute in der Menschheit" zu glauben, wenn ich von solchen Vorfällen lese.

    Dann richte deinen Blick doch noch mal gezielt darauf, wie viele Millionen von Hunden mit ihren Menschen durchaus umweltkompatibel existieren, mitten in dieser Gesellschaft leben.

    Ja, Idioten gibt es immer, überall - aber dass ist eben nicht der Großteil, sondern die Ausnahme.

    :streichel:

    Falls (und damit tue ich mich echt schwer - nicht weil ich am Verfahren und den Ermittlungen zweifele - sondern weil es echt ein Alptraum ist) die Hunde vorher völlig problemlos waren und kein Anlass zu erhöhter Vorsicht bestand - dann ist "grobe Fahrlässigkeit" das Schärfste, was man der Halterin vorwerfen kann.

    Vorgeworfen wird ihr eine Tötung, und es ist Sache des Gerichtes, hier festzustellen ob diese durch eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

    Das haben die Leute, deren Hunde Menschen schwer verletzt haben, bis zu diesem Vorfall vermutlich ganz genauso gesagt und gedacht.

    Ja, sicher trifft das auf einen Teil der betreffenden Menschen zu.

    Wobei sich hier aber immer wieder bestätigt - und das sehen wir im Forum ja immer wieder, auch bei viel weniger gefährlichen Problemen, dass Menschen einfach die Anzeichen (Vorzeichen) für bestimmte Verhaltensweisen gar nicht selber sehen, obwohl sie dagewesen sind.

    Das selber nicht zu sehen spricht einen aber nicht automatisch frei von jeder Schuld, und ist eben genau der Unterschied zwischen Unschuld aufgrund unvorhersehbarer, unglücklich zusammentreffender Ereignisse, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit.

    Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.

    Inhaltlich stimme ich zu, einzig die Verwendung des Wortes "Zumutung" finde ich hier unpassend.

    Ich fühle mich als Hundehalter eben genau gar nicht als Zumutung, weil ich auf eine große Kompatbilität mit meiner Umwelt achte.

    Bisher ist die Begründung für das Urteil in diesem Fall nicht bekannt.

    Fakt ist aber, dass das Gericht eine "grobe Fahrlässigkeit" festgestellt hat, der die Halterin voll umfänglich zustimmt.

    Unschuld würde bedeuten, ausschließlich äußere, von ihr nicht beeinflussbare Umstände hätten zu diesem schrecklichen Vorfall geführt.

    Einfache Fahrlässigkeit bedeutet, ein Moment ihrer Unachtsamkeit hat zu diesem schrecklichen Vorfall geführt.

    Grob Fahrlässig bedeutet, dass sie bestimmte Faktoren, die ihr hätten bekannt sein müssen, von Beginn an außer acht gelassen hat.

    Welche Faktoren für das Gericht der Nachweis für eine "grobe Fahrlässigkeit" sind, weiß ich nicht.

    Üblicherweise macht man das aber vor einem Zivilgericht, weil die Berechnung sehr kompliziert ist und die damit mehr Erfahrung haben..

    Wenn ich das richtig sehe, wird es auch hier keine "Schlammschlacht" geben - zum Glück.

    In dem einen Artikel stand, dass es eine (umfängliche) außergerichtliche Einigung gegeben hat, weshalb eben auch dieser Strafprozess so erstaunlich kurz war.

    Sowohl für die Anklage als auch das Gericht steht fest, dass alle 3 Hunde an den Verletzungen des Opfers beteiligt waren.

    Die Hundeführerin übernimmt die volle Verantwortung für diesen Kontrollverlust, was sich sicher - und auch gerechterweise - strafmildernd auswirkt.

    Das Strafmaß ist insofern, basierend auf dem Rechtssystem, angemessen.

    "grob fahrlässig" heißt, dass durch Beachtung einfachster Maßnahmen, die der Beschuldigten hätten klar sein müssen, dieser schreckliche Todesfall hätte verhindert werden können.

    Finde ich das Strafmaß ausreichend?

    Mein Empathieempfinden sagt hier: Nein, denn es gibt einfach kein "ausreichendes" Strafmaß, welches den Schaden aufwiegen würde.

    Mein Rechtsempfinden sagt dagegen: Ja, dass ist das was das Rechtssystem hergibt, und dass hier "grobe Fahrlässigkeit" verurteilt werden konnte, ist für mein Empfinden gerecht.

    Auch die Signalwirkung, ein Teil der Strafe muss zwingend durch eine Inhaftierung abgebüßt werden, finde ich gerecht.

    Ich bin davon überzeugt, dass ohne die Gruppendynamik, und die dabei natürlich entwickelte Kraft und die Bewegungsdynamik von 3 kalibrigen Hunden, bei gleichzeitigem Einsatz eines (gut sitzenden) Maulkorbs das Stürzen der Halterin maximal als Ärgernis, aber keinesfalls als Todesfall geendet hätte.

    Ich denke, es fallen täglich etliche Hundehalter hin, mal durch eine plötzliche, starke Einwirkung des Hundes, mal wegen der Bodenbeschaffenheit - nur dass die jeweiligen Hunde dann eben nicht einen Menschen angreifen und gar töten, und erst recht nicht zerfleischen.

    Ich interpretiere es so wie es da steht. Also das DNA-Spuren gefunden wurden.

    Dann interpretierst du falsch.

    Da steht: 3 Hunde haben sich in die Joggerin verbissen, und dieses Verbeißen ist durch DNA-Spuren nachgewiesen.

    Genau darum ging es beim Auftrag für das abschließende gerichtsmedizinische Gutachten: Sind die bis dahin gefundenen DNA-Spuren von 3 Hunden auch zweifelsfrei Bissverletzungen von 3 unterschiedlichen Hunden zuzuordnen?

    Wisst ihr noch, bei den ersten Artikeln, was die Aussage der Halterin war?

    "Der Elmo war es!"

    Eine Woche lang glaubten das auch alle Beteiligten und Unbeteiligten - bis auf die Partnerin der Halterin und deren Anwalt.

    So wie Chris es schon richtig geschrieben hat, Journalisten können auch nur das schreiben, was sie wollen, oder wie sie diese Dinge verstanden haben. Es muß noch nicht einmal richtig sein.

    Ja - und genau das habe ich auch geschrieben, mit anderen Worten:


    Sicher ist es unter gewissen Umständen durchaus möglich, bestimmte DNA-Spuren einem Biss zuzuordnen, und die Möglichkeit einer Übertragung ohne Biss auszuschließen.


    Ob das tatsächlich, so wie im Artikel formuliert, auch zutrifft ... ist für mich aber tatsächlich noch offen.

    Es geht hier aber nicht um vorherige Aussagen/Formulierungen/Informationen der Presse, sondern ausschließlich um diese Aussage des jüngsten Artikels (der erst kürzlich aktualisiert wurde; in der älteren Form war die Formulierung der Zuordnung der gefundenen Bissspuren noch vager).

    Zitat


    Alle drei haben sich in die Joggerin verbissen, wie DNA-Spuren zeigen würden.

    "Verbissen" lässt keine Interpretation von "DNA-Spuren übertragen durch Speichelspucken" zu.

    Ob das tatsächlich zutreffend ist, oder hier auch wieder eine Interpretation durch die Presse, bleibt so lange offen bis der Gutachter seinen Bericht vorgelegt hat im Prozess.

    In diesem Artikel findet sich aber zum ersten Mal die Aussage der Presse, alle 3 Hunde haben zugebissen, belegt durch die gefundenen DNA-Spuren.

    .................

    Es gibt (mindestens) einen Artikel, wo darauf hingewiesen wurde, dass nach erster Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner DNA-Spuren von 3 Hunden an der getöteten Joggerin gefunden würde, man aber das Ergebnis der weiteren, in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Untersuchung und Auswertung der Ergebnisse abwarten müsse, ob diese auch nachweisen, dass mehr als ein Hund zugebissen hat.

    Das Ergebnis muss jetzt wohl vorliegen, denn sonst würde nicht schon jetzt die Gerichtsverhandlung stattfinden.

    Noch ein Gedanke, über den ihr euch ärgern könnt (oder auch nicht, das bleibt euch überlassen):

    Ob das Ergebnis dieses abschließenden Gutachtens wohl dazu beigetragen hat, sich auf anwaltliches Anraten doch zu einem vollen Schuldzugeständnis einzulassen?

    :ka:

    Schauen wir doch mal, was das Gutachten ergibt...

    Wie bitte?

    Der einzige Satz in dem Artikel ist der von mir zitierte, und da steht ganz klar

    Zitat


    Alle drei haben sich in die Joggerin verbissen, wie DNA-Spuren zeigen würden.

    Wie interpretierst du den bitte "in die Joggerin verbissen"?

    Meinst du, die haben daran gelutscht, oder was?

    "Verbissen" bietet für mein Verständnis keinerlei Interpretationsspielraum.

    Was ich aber für nicht 100% abgesichert halte:

    Ist das eine Formulierung der Zeitung - oder beruht diese Formulierung tatsächlich auf der Feststellung eines Gutachters, der ganz eindeutig festgestellt hat, dass die DNA-Spuren der unterschiedlichen Bisse auch auf drei unterschiedliche Hunde zuzuordnen sind.

    Ist das jetzt auch für dich (und die Liker deines Beitrages) klarer?

    Auch da tun sich jetzt wieder Fragen auf ...

    Laut bisheriger Aussage der Hundeführerin waren zwei Hunde mit Maulkorb abgesichert; Einer davon wurde gefunden, er wurde also abgestreift vom betreffenden Hund.

    Jetzt heißt es in dem Artikel ganz klar, dass Bissspuren von drei Hunden gefunden wurden.

    Natürlich kann man die "Wahrheitstreue" in Frage stellen (der gesamte Artikel ist aktualisiert worden, vorher stand dort nur (Erinnerungswortlaut): "Drei Hunde sollen zugebissen haben", jetzt steht dort:

    Zitat


    Alle drei haben sich in die Joggerin verbissen, wie DNA-Spuren zeigen würden.

    Sicher ist es unter gewissen Umständen durchaus möglich, bestimmte DNA-Spuren einem Biss zuzuordnen, und die Möglichkeit einer Übertragung ohne Biss auszuschließen.

    Ob das tatsächlich, so wie im Artikel formuliert, auch zutrifft ... ist für mich aber tatsächlich noch offen.

    Trifft das jedoch tatsächlich zu, dann bleibt die Frage nach dem zweiten Maulkorb: Gab es den überhaupt? Hat die Halterin diesen mitgenommen, als sie die Hunde wegbrachte?

    Evtl. kürzt das Geständnis den Prozess ab, und "erspart" einigen Zeugen die Aussage vor Gericht.

    Ob damit aber sämtliche im Vorfeld aufgetauchten Fragen beantwortet werden können?

    Ich weiß es nicht.

    Abwarten.

    "Am Donnerstag steht in Linz jene Frau vor Gericht, deren Hunde Anfang Oktober eine Joggerin in Naarn im Machlande im Bezirk Perg totgebissen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr grob fahrlässige Tötung vor. Die Angeklagte hat bisher bestritten, Fehler gemacht zu haben."

    https://ooe.orf.at/stories/3247855/

    Daraus:

    Zitat


    Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

    Nur EIN Prozesstag?

    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen ... :ka: