Beiträge von Hundundmehr

    Meine Güte, "sichern" heißt, "vor einer Gefahr sicher machen", und so Hinweisschilder machen eben nichts sicher - das sehen auch die Gerichte so.

    Außerdem schützt Intelligenz nicht davor, Fehler zu machen, auch nicht vor solchen, die allgemein als "dumme Fehler" bezeichnen werden.

    Diese Welt ist voller Fehler, auch dummen Fehlern, und ein halbwegs normal denkender Mensch sollte sich nicht darauf verlassen, dass niemand Fehler macht, sondern um- und weitsichtig agieren damit mögliche Fehler anderer keine weitreichenden Konsequenzen haben.

    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum die Postablagerungsstelle (Briefkasten) dann innerhalb des Bewegungsbereiches des Hundes sein muss - es ist doch überhaupt kein Problem, den Briefkasten beispielsweise so anzubringen, dass Postbote und Hund sich eben nicht in die Quere kommen.

    Ich erweitere auf:

    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum die Postablagerungsstelle/Paketablagerungsstelle (Briefkasten z B.) dann innerhalb des Bewegungsbereiches des Hundes sein muss - es ist doch überhaupt kein Problem, den Briefkasten beispielsweise so anzubringen, dass Postbote und Hund sich eben nicht in die Quere kommen.

    Für Pakete, die abgestellt werden sollen wenn man nicht da ist (warum läuft ein Hund dann unbeaufsichtigt in Bereichen rum, die für Außenstehende zugänglich sind, noch dazu einer der beißt?) muss dann eben auch eine Möglichkeit da sein, die der Paketbote unbehelligt erreichen kann.

    Oder man lässt sie von vornherein zu einem Paketshop liefern.

    Denn Eines ist völlig klar:


    Hier liegt die Verantwortung alleine beim Hundebesitzer.

    Das blau Geschriebene wurde von mir nachgetragen, um auch für alle nachvollziehbar klar zu machen, dass selbstverständlich auch die Zustellung von Paketen möglich sein muss, ohne sich auf dem Weg von einem Hund Beißen oder auch nur ängstigen lassen zu müssen...

    Es ist doch nicht das Problem der Zusteller, bei Ausübung ihrer Arbeit irgendwie unbeschadet an einem Hund vorbei zu kommen, dessen Aufsichts- und Sorgfaltspflicht einzig beim Halter des Hundes liegt!

    Na ja - 1.747 Bisse sind aber dennoch 1.747 zu viel.

    Dass Postboten sich dann weigern, sich selber in Gefahr zu bringen, kann ich gut nachvollziehen.

    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum die Postablagerungsstelle (Briefkasten) dann innerhalb des Bewegungsbereiches des Hundes sein muss - es ist doch überhaupt kein Problem, den Briefkasten beispielsweise so anzubringen, dass Postbote und Hund sich eben nicht in die Quere kommen.

    Hier liegt die Verantwortung alleine beim Hundebesitzer.

    "Unsere" Postboten geben auch öfter Leckerlie - für brave Hunde, da macht das auch Sinn; Zum "Bestechen" sind alle angewandten Methoden (Leckerlie, Lob etc.) ungeeignet, eine positive Gewöhnung ist nur durch den Besitzer möglich, nicht über Fremdpersonen.

    Was hat denn deiner Meinung nach die Halterin in Naarn falsch gemacht, dass ihre Hunde dieses Verhalten gezeigt haben?

    Das weiß derzeit alleine das Gericht, und dieses ist zu dem Schluss gekommen, dass hier eine Tötung aufgrund grober Fahrlässigkeit vorliegt.

    Dem hat die Beklagte vollumfänglich zugestimmt.

    Seriöse Züchterin, sachkundige Person, Hunde mit Wesenstest, gute Haltung, Hunde erzogen.

    Das ist der Anschein - aber kennt jemand von euch sie persönlich, welche Motivation sie hatte?

    Als wenn Züchter unfehlbar wären, und ein realistisches, fundiertes, immer fehlerfreies Handeln fest betoniert wäre...

    ..........

    Ich verstehe, dass diese Sache umso erschreckender ist, als dass man in diesem Fall doch augenscheinlich von einer Halterin ausgehen sollte, die weiß was sie tut.

    Damit bleibt tatsächlich eine diffuse Angst, die sich (wieder einmal) speziell auf Rasse fokussiert.

    Ich selber habe Zweifel hinsichtlich der Fähigkeiten dieser Halterin - aber diese beruhen auf meinen eigenen Gedanken, die spekulativer Natur sind (ich habe halt auch meine eigenen Erfahrungen mit Menschen), weshalb ich sie nicht einbringen möchte.

    Ich warte jetzt lieber auf die Veröffentlichung des Gerichtsurteils, und dessen Begründung.

    Wenn ein Hund explizit dafür gezüchtet und trainiert wurde, mit einem anderen Hund im Käfig zu kämpfen,

    Ich habe aber nicht von Kämpfen (wo speziell bei diesen Rassen auch eine Artgenossenaggression nötig ist, was auch noch mal eine zwar andere, aber dennoch besondere Problematik in einer stark mit anderen Hunden bewohnten Gegend mit sich bringt), sondern von Beutefangverhalten geschrieben.

    Das sind zwei völlig unterschiedliche Verhaltenskreise, die natürlich in ihrer Anwendung oft miteinander verquickt sind.

    Du schreibst aber selber von "fehlgeleitetem BEUTEFANGVERHALTEN" - also vermenge das doch jetzt bitte nicht selber mit der Spezialisierung auf KÄMPFEN.