Nö, das nicht.
Aber so manch einer ist auf der "ach, der arme, arme Hund" Welle und will deshalb seinem Hund lieber keinen Maulkorb anlegen, weil das doch "eine Strafe" ist, und der Hund hat ja (noch) nichts getan.
Ja, sehe ich auch so (und es ärgert mich immer wieder, wenn ich so etwas lese).
Nur ist das tatsächlich nicht Gegenstand dieser Diskussion.
Ich sehe das so: Wenn ich eine bestimmte Gefährlichkeit bei meinem Hund vermute, und nutze dann den Maukorb um zu verhindern dass diese Gefährlichkeit sich realisieren kann, dann handele ich verantwortungsbewusst.
Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.
Das muss doch einen Grund gehabt haben?
Mit welcher Begründung ist dann die Halterin davon ausgegangen, nicht nur diese beiden Hündinnen gemeinsam sicher führen zu können, sondern eben auch den ohne Maulkorb abgesicherten Hund mitzunehmen, ohne eine Gruppendynamik befürchten zu müssen?
Denn körperlich halten können hätte niemand alleine diese Hunde.
Für eine Anklage muss es eine ausreichende Begründung geben. In der Gerichtsverhandlung wird dann (versucht) festzustellen, inwieweit diese Anklage stichhaltig ist, ob die für die Anklage aufgeführten Begründungen also tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Es muss aber stichhaltige Anhaltspunkte geben, dass die zunächst "fahrlässige Tötung" auf eine "grob fahrlässige Tötung" erweitert wurde.
Was ich selber im Pferdebereich erlebt habe: Einige schwere Unfälle im Umgang mit dem Pferd/mit Pferden bei wirklich pferdeerfahrenen Menschen, weil sie trotz - oder eben auch gerade wegen - ihres jahrelangen unfallfreien Umgangs mit Pferden einfachste Sicherheitsvorschriften aus Nachlässigkeit außer acht gelassen haben.