Beiträge von Hundundmehr

    Nö, das nicht.

    Aber so manch einer ist auf der "ach, der arme, arme Hund" Welle und will deshalb seinem Hund lieber keinen Maulkorb anlegen, weil das doch "eine Strafe" ist, und der Hund hat ja (noch) nichts getan.

    Ja, sehe ich auch so (und es ärgert mich immer wieder, wenn ich so etwas lese).

    Nur ist das tatsächlich nicht Gegenstand dieser Diskussion.

    Ich sehe das so: Wenn ich eine bestimmte Gefährlichkeit bei meinem Hund vermute, und nutze dann den Maukorb um zu verhindern dass diese Gefährlichkeit sich realisieren kann, dann handele ich verantwortungsbewusst.

    Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.

    Das muss doch einen Grund gehabt haben?

    Mit welcher Begründung ist dann die Halterin davon ausgegangen, nicht nur diese beiden Hündinnen gemeinsam sicher führen zu können, sondern eben auch den ohne Maulkorb abgesicherten Hund mitzunehmen, ohne eine Gruppendynamik befürchten zu müssen?

    Denn körperlich halten können hätte niemand alleine diese Hunde.

    Für eine Anklage muss es eine ausreichende Begründung geben. In der Gerichtsverhandlung wird dann (versucht) festzustellen, inwieweit diese Anklage stichhaltig ist, ob die für die Anklage aufgeführten Begründungen also tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

    Es muss aber stichhaltige Anhaltspunkte geben, dass die zunächst "fahrlässige Tötung" auf eine "grob fahrlässige Tötung" erweitert wurde.

    Was ich selber im Pferdebereich erlebt habe: Einige schwere Unfälle im Umgang mit dem Pferd/mit Pferden bei wirklich pferdeerfahrenen Menschen, weil sie trotz - oder eben auch gerade wegen - ihres jahrelangen unfallfreien Umgangs mit Pferden einfachste Sicherheitsvorschriften aus Nachlässigkeit außer acht gelassen haben.

    Ich frage mich ja, ob Menschen, die beispielsweise mit 3 Golden Retrievern spazieren gehen hier auch für grundsätzlich verantwortungslos gehalten werden.

    Wie viele Todesfälle gab es denn schon mit Golden Retrievern?

    Aus eigener Erfahrung im Reallife kann ich dir sagen: Mich hat niemand für verantwortungslos gehalten, der mir begegnet ist, wenn ich mit allen drei Hunden unterwegs war ... eher das Gegenteil.

    Das muss das Gericht klären, aber so offensichtlich sehe ich da jetzt erstmal keine Anhaltspunkte

    Das Gericht sieht zumindest Anhaltspunkte, denn ansonsten könnte und würde es nicht Anklage wegen "grob fahrlässiger Tötung" erheben.

    Ich denke, den Gerichten liegen genauere Informationen, auch seitens der Gerichtsmedizin vor.

    Ob diese ausreichen, dazu ist die Gerichtsverhandlung da.

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    Im Fall der Tötung des Jungen Volkan sind ja auch einige der Details erst etliche Jahre später an die Öffentlichkeit gelangt, wie z. B. dass Teile des Gesichts des Jungen im Magen der Hunde gefunden wurden.

    Irgendwoher muss aber die andere Halterin der Hunde gewusst haben, dass es der Hund Elmo war, denn immerhin hat sie ihr Einverständnis für die Einschläferung am gleichen Tag gegeben.

    Das ist auch eine der offenen Fragen - denn irgendwie muss ja die Erstannahme zustande gekommen sein, aufgrund derer Elmo als der alleinige gefährliche Hund festgestellt wurde, der eben auch alleine für den Tod der Joggerin verantwortlich gemacht wurde.

    Die Frage nach dem Warum dieser ersten Fehlinformation muss das Gericht klären.

    Aus meiner Sicht gibt es da so viele Fragen, die offen sind, und die im Rahmen der Gerichtsverhandlung zu klären sind.

    Wenn die Halterin sich so sicher war, 3 Hunde sicher und gefahrlos für die Umwelt führen zu können - warum wurden dann 2 Hunde mit Maulkorb versehen?

    Von Beginn an wurde ausgerechnet der Hund, der nicht mit Maulkorb gesichert war, von den Halterinnen als der einzig am tödlichen Vorgang beteiligte Hund angegeben.

    Warum?

    Die Staatsanwaltschaft geht von Hundebissen aller drei Hunde aus; Dass einer der Hunde den Maulkorb abgestreift hat, ist sicher - aber: Was ist mit dem dritten Hund und dessen Maulkorb, wo die Staatsanwaltschaft derzeit davon ausgeht, dass auch von diesem Beißspuren am Opfer, der Joggerin, gefunden wurden?

    Es gibt einfach keine Zeugen bei diesem schrecklichen Unglück.

    Woher kommt eigentlich die Annahme, die Halterin wäre doch sicher schon früher mit den drei Hunden gemeinsam unterwegs gewesen?

    Möglicherweise war sie das bisher noch nicht :ka:

    Was mir nach wie vor aufstößt ist der Fakt, dass erst nach Rücksprache mit einem Anwalt die Anwesenheit von 3 Hunden zugegeben wurde, eben auch, weil der dazugehörige Kontext - der zuvor als einzig tatverdächtige Hund wurde ja mit Zustimmung der Halter noch am gleichen Tag eingeschläfert - hier gehörige Fragen hinsichtlich der Motivation aufzeigt.

    Als wirklich einschränkend empfinde ich es aber nicht, einfach eine dünne, leichte Schleppleine dran zu machen außerhalb ausgewiesener Freilaufflächen. Wenn dann dafür weniger Tut-Nixe rumlaufen, wäre es mir das wert.

    Ich werfe mal das hier rein:

    Ich empfinde eine Schleppleine als sehr starke Einschränkung, weil damit sowohl Interaktionen mit anderen Hunden mehr Gefahrenpotential beinhaltet, aber auch die Einschränkungen für die Umwelt sehr groß sind.

    Es wäre für mich sehr ärgerlich, weil ich mir sehr viel Arbeit bei meinen Hunden mache, um einen funktionierenden, umweltkompatiblen Freilauf zu erreichen, wenn mir dieser dann wegen einigen Tut-Nix-Deppen auf zwei Beinen nicht mehr oder nur noch sehr stark eingeschränkt möglich wäre.

    Zumal in Gebieten mit Leinenpflicht eigentlich immer die kurze Leine gemeint ist.

    Lieber eine kürzere Lebenserwartung mit hoher Lebensqualität, als anders herum.

    Das ist auch meine Meinung, auf den Punkt gebracht.

    Vasco hat ab dem 12. Lebensjahr Librela bekommen - eigentlich "auf Verdacht", weil meine TÄin und ich der Meinung waren, es bedarf bei einem Golden in dem Alter nicht zwingend einer bildgebenden Diagnose, wenn zu sehen ist dass der Bewegungsapparat einfach entsprechende Alterserscheinungen zeigt (Gangbild/Bewegung und konventioneller tierärztlicher Befund).

    Irgendwann ist im Alter Verschleiß da, und mir kam es nicht darauf an, mal 2 Monate Librela auszuprobieren, ob und welche Wirkung das hat.

    Er hatte dann noch ein richtig gutes Jahr mit Librela; Mit 13 habe ich dann mal alles was ohne Narkose möglich war röntgen lassen, einfach, um einen Status Quo zu haben, um ein besseres Bild für die zusätzlich zu Librela erforderliche Schmerzmedikation zu haben.

    Bis 13,5 Jahren reichte es dann, immer mal wieder für einige Tage Metacam zu geben (Arthrose und Lahmheit im Karpalgelenk), danach kam dann eine regelmäßige Schmerzmedikation mit zunächst Novalgin.

    Erst in den letzten 3 Monaten gab es dann Tralieve, Novalgin, Prednisolon und Librela, dazu alle 4 Wochen Osteopathie.

    Das war die Phase der Palliativbehandlung, wo ich wusste: Wir sind auf den letzten Metern, und es geht nicht mehr ums Heilen oder zumindest Verbessern, sondern nur noch darum es so zu behandeln, dass noch möglichst viel Lebensqualität in dieser Phase da ist.

    Ich habe bewusst und nach Absprache mit meiner Tierärztin Librela bis zum Schluss gegeben.

    Librela "greift" einen bestimmten Teil des gesamten Schmerzpaketes, hätte ich Librela nicht mehr gegeben, hätte die Dosierung der anderen Schmerzmedis höher ausfallen müssen von Beginn an, um den Wegfall von Librela aufzufangen.

    Das wäre dann natürlich noch mehr auf die Leber gegangen.

    Vasco hatte auch mit Mitte 12 schlechte Leberwerte, das haben wir mit einem Mariendistelpräparat sehr gut in den Griff bekommen (Legavit), nach einer Kur damit bin ich auf ein spezielles Zusatzfuttermittel umgestiegen (Pro-Leber von napfcheck.de), womit die Leberwerte mehrere Monate stabil blieben.

    Wir mussten Vasco dann mit 14 Jahren und knapp 2 Monaten gehen lassen.

    Hmm, dann hab ich das falsch verstanden :nixweiss:

    Nein, hast du nicht :bussi:


    od ob der Aufenthaltsort den zuständigen Stellen sehr wohl bekannt ist, aber aus bestimmten Gründen (siehe zB Chicco) nichts dazu gesagt wird.

    Dass den zuständigen Behörden der Aufenthaltsort bekannt ist, steht doch auch in dem Artikel:

    Zitat


    Laut Auskunft eines Sprechers des Landesgericht Linz wurden die beiden anderen beteiligten Hunde "Peanut" und "Cookie" im Oktober in einer Tierunterkunft in Mistelbach (Niederösterreich) untergebracht.