Beiträge von Hundundmehr

    Wo wurde sowas behauptet bei den tragischen Vorfällen?

    Dabei ging es um das hier:


    (hat sich nur verteidigt, ist erschrocken, die Verletzungen waren sicher nicht so schlimm, kann mit jedem Hund passieren...) e

    Sowas - und vor Allem die fett von mir markierte Aussage - kommt immer wieder Ich denke da nur an die Angler-Geschichte ...

    Sobald dann da Gegenwind kommt in der Form: "Nein - das kann einem eben nicht mit JEDEM HUND passieren!" wird dann sowas daraus gemacht:

    Was hier oft gesagt wird ist dass Hunde Tiere sind und auch wenn man sich das noch so sehr schönredet und sie als bessere Menschen sehen will

    Als wenn hier irgendeiner behauptet hätte, Hunde seien die besseren Menschen.

    Dabei bin ich mir absolut sicher, jeder hier im DF unterschreibt ohne zu zögern dieses Zitat von Franz von Assisi:

    "Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde. Mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde!"

    So - und je nach Diskussionsinhalt wird dann so etwas ausgelegt als "Vermenschlichen", als "sind die besseren Menschen" oder Ähnliches ausgelegt - oder aber als Nichtvermenschlichung sondern einfach als Beschreibung einer hündischen Eigenschaft.

    Je nach Lust und Laune, wie es gerade in den Kram passt.

    ........................

    Es wurde hier schon mal gesagt: Rassespezialisierungen sind gerade bei Diskussionen um die Frage, welche Rasse es sein soll, ein eminent wichtiger Faktor... aber bei Vorfällen mit Hunden, gerade wenn es um Verletzungen geht (bei Menschen, aber auch bei Hunden und anderen Tieren) spielt diese Spezialisierung überhaupt keine Rolle?

    Da sind dann alle Hunde plötzlich gleich - und zwar gleich gefährlich!

    Da ist dann plötzlich egal, dass bei bestimmten Spezialisierungen im Aversionsverhalten die Fluchttendenz verkleinert, und dafür das Angriffsverhalten verstärkt wurde ("nach Vorne gehen"), und hat natürlich gar nichts damit zu tun, wenn in einer - für den jeweiligen Hund - überraschenden Situation dann eben auch beschädigend nach Vorne gegangen wird.

    Es war Erik Zimen, der mal gesagt hat dass ihm Wölfe lieber seien als Hunde - nicht, weil Wölfe weniger gefährlich wären: Wölfe waren für ihn einschätzbarer im Verhalten.

    Nun ja, wenn du meinst das deine Definition von Artgerecht „DIE“ Definition ist, dann ist eine Diskussion auch sinnlos.

    Was meinst du denn wäre "meine" Definition von "artgerecht"?

    "Meine" Definition von "artgerecht", bzw. richtigerweise "arttypisch" ist ein "beschädigungsvermeidendes Verhalten", und diese Definition stammt aus der Verhaltensbiologie für Hundeartige.

    Tatsächlich geht es dabei um den Erhalt der eigenen körperlichen Unversehrtheit, ohne die ein Überlegen für einen Jäger nicht möglich ist.

    Daraus resultiert ein äußerst breit gefächertes, in weiten Teilen gerade im Hinblick auf innerartliche Konfliktlösungen ritualisiertes, Drohverhalten.

    Drohverhalten mit dem Ziel, einen Konflikt zu lösen, bevor es zu Beschädigungen kommt.

    Das ist der Grundsatz.

    Wieso das nichts super aussergewoehnliches ist, wurde mehrfach erklaert. Muss man halt auch lesen..

    Dass nichts Außergewöhnliches ist steht doch nicht im Widerspruch zu der Aussage, dass es mit bestimmten Hundetypen (Rassen mit entsprechenden Spezialisierungen) zusammenhängt?

    Ich finde es aber ehrlich bisschen mühsam dass alle Merkmale die nicht typisch für Retriever sind erstmal ganz dramatisch als furchtbar abgetan werden müssen.

    Ich finde es ganz furchtbar dass bestimmte Selektionen dazu führen, dass Hunde sich nicht mehr artgerecht verhalten.

    (Ich finde es auch ganz furchtbar dass sich anscheinend immer mehr eine Hundehaltung verbreitet, die das Entwickeln artgerechten Verhaltens blockiert, aber das nur am Rande erwähnt.)

    Murmelchen

    Extra für dich: Es geht doch um den Fakt, dass dieser Hund nicht abließ bei den Schmerzen durch die Messerstiche, die ihm VOR den Stichen auf Kehl- und Bauchbereich zugefügt wurden.

    Es geht um den Fakt, dass der Hund weiter in dem Tunnel blieb, seinen eigentlichen Gegner zu bekämpfen, und die Angriffe durch den Menschen zu ignorieren.

    Das Schmerzen nicht registriert werden ist halt nix neues.

    Diese Aussage der Schmerzresistenz trifft für Schocksituationen zu, und ist tatsächlich eine biologische Reaktion eines Organismus, damit Schmerz nicht handlungsunfähig macht.

    Wird das jetzt in einen Topf geworfen mit dem Fakt, dass bestimmte Hundetypen aufgrund ihrer Spezialisierungen zu einer höheren Schmerzresilienz gezüchtet wurden, um ihre - vom Menschen angedachte - Aufgaben verrichten zu können, ohne durch Schmerz zu früh abzubrechen?

    Zu welchem Zweck?

    Um (wieder) sagen zu können, dass dies ja mit jedem Hund passieren kann?

    Du schreibst "brutal aufgeschlitzt".

    Brutales, auch als grausam bezeichnetes, Handeln setzt Gefühllosigkeit voraus.

    Die Hundehalterin hatte in dieser Situation mit Sicherheit aber keinen Gefühlsmangel, sondern eine emotionale Ausnahmesituation, in der sie nur noch verhindern wollte, dass IHR Hund getötet wird.

    Das hat nichts mit Brutalität zu tun - wie es bei Serienmördern und Kriminellen aus Filmen, die du kennst (ich übrigens auch) der Fall ist.

    Brutalität setzt voraus, dass derjenige, dem gegenüber Brutalität angewandt wird, hilflos, ohne mögliche Gegenwehr, dieser Brutalität ausgesetzt ist.

    In diesem Fall hat die Halterin unter Einsatz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit das Leben ihres Hundes geschützt.

    Beim Menschen bezeichnet man ein solches Handeln als Notwehr, in diesem Fall ist es - zumindest nach deutschem Recht - Notstand.


    Ein Tierarzt hätte möglicherweise versucht, aufgrund seiner anatomischen Kenntnisse, ins Herz zu stechen.

    Was bei einem sich bewegenden Hund aber auch schwer möglich ist.

    P.S.: Ich werde mit absoluter Sicherheit nichts "Üben", um im Fall des Falles einen Hund, der meinen Hund töten will, möglichst tierschutzgerecht zu töten.

    Tatsächlich habe ich Hochachtung vor der Handlungsfähigkeit der Halterin.

    Eine handlungsfähige Halterin des angreifenden Hundes wäre sicher die bessere Lösung gewesen.

    *Sascha* Du suchst dir nur die Sachen raus, die in deine Argumentation passen, und lässt den Kontext weg, der nicht passt.

    Zitat

    mit dem Tatbestandsmerkmal "in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen" nicht gemeint ist, daß der angreifende Hund die Absicht hegen muß, den angesprungenen Menschen zu beißen oder auf andere Weise zu verletzen. Eine Drohung mit einer Gefahr liegt bereits dann vor, wenn sich das Verhalten des Hundes aus der Sicht des angesprungenen Menschen als potentiell gefährlich darstellt und dieser Eindruck auch objektiv nachvollziehbar ist.

    Zitat stammt auch aus dem von dir eingestellten Urteil ...

    Nichts anderes habe ich zur Erklärung, was als "gefährlich" vom Gesetzgeber angesehen wird, auch geschrieben:

    "in Gefahr drohender Weise" beinhaltet dabei sowohl die Motivation des Hundes (Anspringen als Drohung) als auch die Umstände, dass bei bestimmten Voraussetzungen des Angesprungenen eine Gefahr besteht, auch ohne bedrohliche Motivation des Hundes (Kleinkind wird freudig angesprungen; gebrechlicher Mensch wird freudig angesprungen).

    um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ich war schon fast dabei, nachzusehen wie groß diese Rasse mit 4 Monaten ist - so wie du das rüber bringst ("Das sind WELPEN, die vom Gesetzgeber so streng beurteilt wurden!"), passt das ja gut in deine Argumentation, nicht wahr?

    .....

    Das hat sich beim Lesen des Urteil allerdings erübrigt, denn das Gericht betrachtet das Ganze wesentlich differenzierter:

    Zitat


    Dem vom Antragsteller in erster Instanz vorgelegten Foto (Blatt 11 GA) ist zu entnehmen, daß die beiden nach dessen Angaben am 1. November 1995 geborenen Barsoi-Hunde - russische Windhunde - schon am 15. Februar 1996, also rund zwei Wochen vor dem von Frau H angezeigten Vorfall, eine so beträchtliche Größe erreicht hatten, daß einer der abgebildeten Hunde - auf den Hinterbeinen stehend - fast den Hals der auf dem Foto abgebildeten Dame erreichen konnte. Daß auch erwachsene Menschen, wenn sie von derart riesigen Tieren angesprungen werden, eine objektiv nachvollziehbare Angst vor schweren Verletzungen bis hin zur Todesangst empfinden können, bedarf keiner Erörterung.

    Da ist wohl ein deutlich anderes Gefahrenpotential vom Gericht erkannt worden, zumal es sich um ZWEI Hunde handelte, die, sicher alterstypisch, aber eben ungestüm taktil mit der Frau agierten.

    ..................

    Der Kontext mit seinen Details ist wichtig, ohne diesen ist ein Vergleich zu anderen Ereignissen überflüssig, oder - wie in dieser Diskussion - einfach irreführend.

    Letztendlich lässt sich sagen: Hundehalter sind grundsätzlich immer in der Haftung, entscheiden können nur die Gerichte, ob und in welchem Maße dieser Grundsatz nicht zutrifft, und der Hundehalter entlastet wird.