Beiträge von Hundundmehr

    Was hat denn deiner Meinung nach die Halterin in Naarn falsch gemacht, dass ihre Hunde dieses Verhalten gezeigt haben?

    Das weiß derzeit alleine das Gericht, und dieses ist zu dem Schluss gekommen, dass hier eine Tötung aufgrund grober Fahrlässigkeit vorliegt.

    Dem hat die Beklagte vollumfänglich zugestimmt.

    Seriöse Züchterin, sachkundige Person, Hunde mit Wesenstest, gute Haltung, Hunde erzogen.

    Das ist der Anschein - aber kennt jemand von euch sie persönlich, welche Motivation sie hatte?

    Als wenn Züchter unfehlbar wären, und ein realistisches, fundiertes, immer fehlerfreies Handeln fest betoniert wäre...

    ..........

    Ich verstehe, dass diese Sache umso erschreckender ist, als dass man in diesem Fall doch augenscheinlich von einer Halterin ausgehen sollte, die weiß was sie tut.

    Damit bleibt tatsächlich eine diffuse Angst, die sich (wieder einmal) speziell auf Rasse fokussiert.

    Ich selber habe Zweifel hinsichtlich der Fähigkeiten dieser Halterin - aber diese beruhen auf meinen eigenen Gedanken, die spekulativer Natur sind (ich habe halt auch meine eigenen Erfahrungen mit Menschen), weshalb ich sie nicht einbringen möchte.

    Ich warte jetzt lieber auf die Veröffentlichung des Gerichtsurteils, und dessen Begründung.

    Wenn ein Hund explizit dafür gezüchtet und trainiert wurde, mit einem anderen Hund im Käfig zu kämpfen,

    Ich habe aber nicht von Kämpfen (wo speziell bei diesen Rassen auch eine Artgenossenaggression nötig ist, was auch noch mal eine zwar andere, aber dennoch besondere Problematik in einer stark mit anderen Hunden bewohnten Gegend mit sich bringt), sondern von Beutefangverhalten geschrieben.

    Das sind zwei völlig unterschiedliche Verhaltenskreise, die natürlich in ihrer Anwendung oft miteinander verquickt sind.

    Du schreibst aber selber von "fehlgeleitetem BEUTEFANGVERHALTEN" - also vermenge das doch jetzt bitte nicht selber mit der Spezialisierung auf KÄMPFEN.


    Ich drücke Tidou und dir die Daumen!

    Möglicherweise verhält er sich ja bei der Osteopathin komplett anders, weil er ihr gegenüber eine andere Erwartungshaltung hat?

    Meine Oldies, und auch mein Leifur jetzt bekamen bwz. bekommt regelmäßig Osteopathie, und diese hat ihnen immer sichtlich gut getan.

    Alles Gute für morgen, und natürlich auch dafür, dass es Tidou weiterhin besser geht :bussi:

    Amstaffs sind für Kampfbereitschaft und unbedingten Tötungswille gegen andere Hunde gezüchtet worden und keinesfalls gegen Menschen!

    Das ist der entscheidende Unterschied!

    Genau diese Denke ist verhaltensbiologisch Unsinn!

    Denn wenn dies tatsächlich genetisch so verankert werden könnte, dann würde kein Hütehund Autos hüten, oder Menschen, Kein Herdenschutzhund würde etwas anderes schützen als Herdentiere, kein Dackel würde etwas anderes jagen als Bautiere etc.


    Dass viele dieser Hunde ein total fehlgeleitetes Beutefangverhalten zeigen

    Genau das ist die Antwort, denn dieses "fehlgeleitete Beutefangverhalten" kann tatsächlich bei jedem Hund passieren.

    Der Balljunkie-Hund z. B. ...

    Der Hund, der Artgenossen nicht mehr als Artgenossen erkennt, sondern als Beute sieht, z. B.

    Hier sollte man sich die Frage stellen, welche Sequenzen des Beutefangverhaltens verstärkt (spezialisiert) wurden bei den unterschiedlichen Rassen, und ob das möglicherweise im Zusammenhang mit den fatalen Folgen steht, die durch diese Fehlleitung dann geschehen können.

    Dass diese Hunde nie darauf selektiert wurden, Menschen als Beute zu sehen ist eben kein Garant dafür, dass die gezielt selektierten Beutefangverhaltenssequenzen nicht doch durch Fehlleitung gegenüber dem Menschen gezeigt werden könnten - oder kurz:

    Es kann nicht garantiert werden, dass der Hund den Menschen nicht doch als Beute sieht.

    Im Zusammenhang mit der Spezialisierung auf die letzten beiden Beutefangverhaltenssequenzen "Stellen und Töten" sicher eine besondere Problematik, die zwingend erfordern ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass der Mensch niemals, auch nicht versehentlich, als Beute angesehen wird.

    Dass ein gewisses Maß an Aggression bei wehrhafter Beute erforderlich ist, um ein Erlegen der Beute zu erreichen, erwähne ich jetzt nur mal um das Gesamtbild abzurunden.

    Es wurden weder Zeugen noch Gutachten gehört


    Diese kennt nur die Staatsanwältin

    Zumindest das Gutachten war mit Sicherheit Gegenstand des Gesprächs zwischen Ankläger, Nebenkläger und der Angeklagtem mit ihrem Anwalt.

    Bei diesem Gespräch sind auch zivilrechtliche Aspekte besprochen worden (der Schadenersatz z. B. bzw. Schmerzensgeld).

    Eben WEIL dieses Gespräch vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung stattgefunden hat, und dort alle Aspekte geklärt worden sind und es zu einer Einigung kam, konnte die eigentliche Gerichtsverhandlung schon nach etwas mehr als einer halben Stunde abgeschlossen werden.

    Deshalb brauchten auch keine Zeugen mehr vor Gericht vernommen werden, weder solche, die die Zuverlässigkeit der Beklagten bezeugen, noch die, die die Anklage der Staatsanwaltschaft unterstützen, noch die, die möglicherweise Aussagen zum Opfer machen könnten, noch die, die als Ersthelfer vor Ort waren.

    Das ist alles in dem Gespräch geklärt worden, und natürlich wird der Anwalt der Beklagten vor diesem Gespräch Einsicht in das abschließende Gutachten gehabt haben.

    Auch in die Argumente und Beweise, welche die Staatsanwaltschaft einbrachte für ein grob fahrlässiges Handeln der Beklagten.

    Das ist zwar für die aktuelle Diskussion nicht wichtig, ich wollte es dennoch klarstellen.

    Genau deshalb schrieb ich "grundsätzlich" - denn "grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen.

    Eine Ausnahme für strafrechtlich verfolgte Sachbeschädigung ist die MIT VORSATZ begonnen Sachbeschädigung.

    Am Leichtesten für (uns) Laien ist hier die Sachbeschädigung durch Brandstiftung als strafbare Sachbeschädigung nachzuvollziehen - da ist wohl für jeden leicht verständlich, dass dieser Fall der vorsätzlichen Sachbeschädigung selbstverständlich auch strafrechtlich verfolgt wird.

    Wie gesagt - grundsätzlich ist Sachbeschädigung keine Straftat; Ausnahmen von diesem Grundsatz bestätigen die Regel ;)