Mal.kurz angemerkt: Sprungmesser sind verbotene Gegenstände und schon im Besitz strafbar.
Das gilt nicht für alle Springmesser in allen Situationen, aber die Ausnahmen sind sehr, sehr klein und der Auslegungsspielraum durch die Behörden ist ein sehr großes Risiko.
Ich würde generell davon abraten, irgendwelche Messer, egal welcher Art, irgendwo mitzuführen oder zu erwerben, wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Erwerb, Besitz, Eigentum oder Führen ausdrücklich erlaubt sind.
Soweit ich mich entsinne ist ein Springmesser egal mit welcher Klingenlänge und egal in welcher Situation ein verbotener Gegenstand in Deutschland. Es gibt auch keinen Bestandschutz.
Gleiches gilt auch für Butterflymesser und Einhandmesser sowie Fallmesser.