Dazu hätte ich eine Frage: Wie genau macht man das denn, keine Aufregung zu erlauben? Ich meine, Leinenführigkeit ist das eine. Aber Aufregung ist doch ein innerer Zustand, und mir ist nicht ganz klar wie man Aufregung erlauben oder verbieten könnte, genauso wenig wie man meinetwegen Angst erlauben oder verbieten kann? 
Da habe ich mich ungenau ausgedrückt, sorry. Ich meinte mit "Ziehen und Aufregung", dass meine Große schnell die TA- Praxis überstürzt und unkoordiniert verlässt. Und das kann ich nicht zulassen.
Da sie sehr groß ist und wirklich Kraft hat, achte ich besonders darauf, dass wir geordnet und ruhig von dannen ziehen. Ohne mir auf die Füße zu steigen (und Leonberger haben wirklich sehr starke, lange und schmerzhafte Krallen, die blaue Flecken auf dem Fußrücken hinterlassen können
), ohne mich aus der Praxis zu schleifen, ohne mir derart vor den Füßen herumzutanzen, dass ich über ihre Beine stolpere und mich der Länge nach hinlege.
Das hab ich alles schon erlebt mit ihr, nicht beim TA, aber eben schon dagewesen, und das versuche ich natürlich zu verhindern.
Unabhängig davon, in einer perfekten Welt an einem perfekten Tag, wünsche ich mir, dass immer meine ruhige Stimmung auf meinen Hund so beruhigend wirkt, dass er nicht aufgeregt ist.
Oder, wenn ich merke, in dieser perfekten Welt, mein Hund steigert sein Erregungslevel, dann kann ich idealerweise sofort darauf reagieren, indem ich ihn ablenke oder korrigiere oder aus der Situation führe.
Ich sage, perfekte Welt, weil ich da tatsächlich noch nicht so weit bin, meinen Hund bzw. besonders den Kleinen, da immer abzufangen und abzuholen, wo er gerade ist, am Anfang der Aufregungs-/Erregungswelle, wenn es noch Sinn hätte.
Menschen, die viel mit Border Collies oder Aussies zu tun haben, wissen vermutlich, was ich meine, und könnten mir da bestimmt auch weiterhelfen. 
Vielleicht mach ich dazu mal einen eigenen Thread auf
.
Ein Gefühl an sich lässt sich natürlich nicht einfach so "verbieten", nur weil ich es dem Hund sage, da gebe dir, @Montagsmodell, komplett recht. 