"Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.
Die Haltung eines Hundes der Kategorie I ist in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen. Schließlich dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen."
"Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:–Pit–BullBandogAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierTosa–Inu. "
Wie man als Privatmensch das durchboxen können will, dass man einen Hund der Kategorie 1 halten dürfte, ist mir schleierhaft... solange bei diesen Rassen "die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet wird".... ![]()