Hey
wurde ja schon gesagt, am sichersten fährst du, wenn die Eltern bekannt sind oder der Hund gar nicht nach Liste aussieht.
Bei unserer Gemeinde langt es, wenn ich die Papiere in Kopie beim Anmelden dabei habe. Da steht die Rasse dann drin.
Wenn er aus dem Tierheim ist, wird in den Papieren vom Tierheim ja auch eine Rasse/Mischung angegeben. Das reicht hier bei uns aus.
Fällt nichts vor, fragt auch keiner nach.
Mir ist noch was eingefallen, was ich auf einer Website zu Einreisebestimmungen gelesen hatte, dass in anderen Ländern, in die man zb in Urlaub fährt, manchmal nur nach Optik geurteilt wird.
Hunde, die wie Listenhunde aussehen, brauchen ihren Abstammungsnachweis, um nachzuweisen, dass sie keine Listenhunde ist oder die Bestätigung eines TA.
Zb in Frankreich wird empfohlen: "Wenn Sie und/oder Ihr Tierarzt nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen." Quelle Haustiere: Einreisebestimmungen - Frankreich in Deutschland (Offizielle Website der Französischen Botschaft)
Also, falls ihr mit Hund mal in ein anderes Bundesland auf Besuch fahrt oder ins Ausland in den Urlaub... wärt ihr mit einem Hund, der optisch nicht nach Listenhund schlägt, besser beraten.