kurz ins Zitat geschrieben, kriegs nicht anders hin am Tablet
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
und was bedeutet dann widerrechtlich?
In Abwesenheit eines Hausbesitzers den Garten zu durchschreiten, um die am Haus angebrachte Klingel zu benutzen, die zu diesem Zweck angebracht wurde, um auf sich aufmerksam zu machen? Während in keiner Weise ein Schild auf den Wunsch des Hausbesitzers nach Nichtbetreten des Grundstücks oder die Anwesenheit eines Wachhundes hinweist?
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das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.
Ist ein Grundstück gesichert, wenn das Tor/ Gartentürchen nicht abgesperrt ist?