Als Autofahrer hat die Dame die gesetzliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme und haftet nach dem Kfzhaftpflichtgesetz in vollem Umfang für Schäden, die sie verursacht. Dieser Verpflichtung zur Rücksichtnahme ist sie nicht nachgekommen, als sie dich mit dem Spiegel gestreift hat und weitergefahren ist (Unfallflucht und Körperverletzung).
(Und da erzähl mir keiner, dass sie das nicht gemerkt hat
)
Als Autofahrer hast du inzwischen eigentlich immer und überall die A...karte, denn schon allein durch die Inbetriebnahme des Kfz stellst du eine potenzielle Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer dar. Insofern würde ich an Stelle der betreffenden Dame gaaaanz kleine Brötchen backen.
Mein Mann (seit 20 Jahren in der Versicherungsbranche) sagt, wenn dir der Ärger nicht zu viel ist, zeige sie an. Das kann den Führerschein kosten, was diese Fahrerin gemacht hat. Das Auto als Waffe (Mit dem Spiegel touchiert) zu verwenden kann anzeigen, dass man charakterlich ungeeignet ist, ein Kfz zu führen
.
(Ich persönlich würde übrigens immer erst den Hund von der Strasse bekommen wollen, bevor ich auf solchen Strecken selbst Platz mache... der Hund zählt eben als Sache, ich dagegen werde (hoffentlich) nicht so schnell aufs Korn genommen und es würde deutlich härter bestraft, d.h. die Hemmschwelle bei militanten Rechthabern im Auto ist höher, einen Menschen über den Haufen zu fahren.)