Beiträge von DerFrechdax

    Ein Rüde , sich zusammenreißen, wenn eine läufige Hündin in der Nähe ist. Na das Erziehungsziel klappt nicht mal bei menschlichen Männchen. So eine Aussage von jemand,d er mir , ohne mich zu kennen vorwirft, ich wäre empathielos meinem Hund gegenüber, halte ich schlicht für Bullshit.

    Ich habe dir nichts vorgeworfen, sondern geschrieben, wie sich deine Beiträge für mich lesen. Also, wie es bei mir ankommt.

    Von empathielos steht da auch nichts, sondern lediglich, dass es sich für mich sich so liest, als hättest du nicht viel Einfühlungsvermögen und Verständnis für deinen Hund.

    Sei doch froh über das Feedback und mach was draus, anstatt mich anzustänkern.

    Ansonsten kann ich nur hoffen, dass dein Hund deine weiteren Behandlungsversuche mit dem E- Halsband und dem Chippen in Eigenregie gut übersteht.

    Es gibt hier im Forum viele Halter von intakten Rüden, manche haben sogar Hündin und Rüde zusammen. Da wird getrennt in der Läufigkeit, und ansonsten, naja, wird der Hund eben dahingehend erzogen, sich zurückzunehmen und galant zu den Damen zu sein.

    (Das klappt auch bei uns Menschen, weil du es ansprichst. Da gibt es tatsächlich Exemplare, die nicht alles bespringen müssen, was nicht bei drei auf dem Baum ist.)

    kurz ins Zitat geschrieben, kriegs nicht anders hin am Tablet

    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    und was bedeutet dann widerrechtlich?

    In Abwesenheit eines Hausbesitzers den Garten zu durchschreiten, um die am Haus angebrachte Klingel zu benutzen, die zu diesem Zweck angebracht wurde, um auf sich aufmerksam zu machen? Während in keiner Weise ein Schild auf den Wunsch des Hausbesitzers nach Nichtbetreten des Grundstücks oder die Anwesenheit eines Wachhundes hinweist? :denker:  :skeptisch2: das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.

    Ist ein Grundstück gesichert, wenn das Tor/ Gartentürchen nicht abgesperrt ist?

    der ist doch gerade erst geschlechtsreif geworden und schon wird er chemisch kastriert?

    Wie soll er dann lernen, dass Hündinnen halt manchmal gut duften und er sich dann aber trotzdem zusammenreißen muss? Das ist eben auch Erziehungssache.

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    Edit: ich bin selbst großer Homöopathie- Befürworter und hab selbst und an meinen Hunden damit gute Erfahrungen gemacht. Deine anderen Beiträge zu deinem Hund lesen sich für mich nicht so, dass du viel Einfühlungsvermögen und Verständnis für deinen Hund hättest. Deshalb empfehle ich dir kein Mittel zur Selbstmedikation, sondern den Gang zu einem THP, wenn du deinen Hund sanft unterstützen möchtest. Besser als Valium ist das allemal.

    ich finde die ganze Diskussion sehr interessant, weil wohl jeder einen anderen Hintergrund und daraus resultierend ein anderes Empfinden hat.

    Bisher war ich immer der Meinung, will ich keinen Besuch, muss ich einen Zettel raus hängen, Klingel ausmachen bzw. ignorieren, Zaun ziehen, Tor absperren, irgendwas halt, um die Leute auch wirklich draußen zu halten. Jeder normale Mensch, der normale Absichten hat, wird ein abgesperrtes Tor richtig interpretieren.

    Einfach den Hund im Garten lassen und wegfahren und unangemeldete Besucher von dem an die Wand stellen lassen, weil sie zum Klingeln ans Haus kommen müssen, naja, eher nicht.

    Hey :winken:

    Ein ganz hübscher Hund, wirklich:cuinlove: :herzen1:

    Ich hab nur kurz Zeit gerade, wollte aber anmerken, dass ihre "Anhänglichkeit" in Wirklichkeit sehr wahrscheinlich Kontrolle ist. Sie liegt im Weg, wenn ihr auf der Couch sitzt, um mitzubekommen, wenn ihr aufsteht. Sie eskortiert euch, wenn ihr euch im Haus bewegt.

    Ich schätze, das könnte genetisch bedingt sein, trotzdem sollte man das im Auge behalten. Es ist für den Hund unheimlicher Stress, euch immer zu "bewachen" und tut eurem Verhältnis nicht gut.

    Dagegen hilft zb immer die Tür hinter sich zumachen oder Türgitter zu installieren, so dass der Hund euch sieht, aber nicht immer zu euch kann.

    Eine offene Box als Rückzugsort würde ich auch anbieten, viele Hunde mögen so eine Kuschelhöhle.

    Wenn lange Gassigänge sie so aufdrehen lassen, dann lasst die weg und geht nur kurz zum Pipi machen raus die nächste Zeit. Problem erkannt, Problem gebannt :smile:

    Na, die war ja nichtmal im Garten!

    So wie ich das verstanden habe ist das Grundstück umzäunt und vorne, wo man zur Eingangstür kann, ist halt das Tor. Sie ist also nur durchs Tor und den Weg zur Eingangstür gegangen.

    Garten ist für mich halt eher "hinten ums Haus rum", das war hier ja nicht.

    Wenn ich das richtig verstanden habe von meiner Bekannten, dann war der Garten rundherum, in der Mitte das Haus und ein großer Teil des vorderen Teils des Gartens zwischen Haustür und Gartentor gepflastert, also ein Hof mit Garagen. Alles war offen für den Hund, der frei herumlief. Das ganze Grundstück war eingezäunt, das Gartentor war zwar zu, aber nicht abgesperrt. Klingel befand sich am Haus. Wollte man sich bemerkbar machen, musste an zum Haus klingeln (und damit das Grundstück betreten) oder rufen oder so. Da der Hund nicht gefährlich aussah, ist sie reingegangen.

    Ich hab gerade an die vielen Kinder gedacht, die am 31.10. unangemeldet im Dunkeln herumlaufen, klingeln und "Süßes oder Saures" verlangen... oder an den 6. Januar und die "Heiligen 3 Könige"... die standen auch schon unangemeldet hier vor meiner Tür, während wir noch alle im Schlafanzug am Frühstücken waren |)

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    (die liegen dann zukünftig alle bei @Dakosmitbewohner im Garten, wegen Spaten und so :pfeif:)

    Neu war für mich, etwas von "Sorgfaltspflicht" zu lesen (hier: https://www.juraforum.de/forum/t/hund-b…esucher.375474/ ). Ich habe die Pflicht, Sorge zu tragen, dass niemand von meinem Hund geschädigt wird in welcher Weise auch immer.

    Also, als anständig und höflich und rücksichtsvoll habe ich das schon immer empfunden, eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht nur die Gefährdungshaftung aufgrund einer Verwirklichung der Tiergefahr gilt, wenn einer in meinen Garten stiefelt und mein Hund springt den an oder bedroht den, sondern ich habe eben auch diese Sorgfaltspflicht. Das war mir neu.

    Mich würde interessieren, wo ich die Urteile nachlesen kann, in denen es Ärger gab, wenn ein Hund jemanden gebissen hat, der unbefugt ein Gründstück betreten hat.

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