Alles anzeigenHallo,
Das geht doch nicht ans Finanzamt, nur an die Hundesteuerstelle.
https://www.finanzen.bremen.de/steuern/gemein…undesteuer-1436
Eines hab ich bisher im Leben gelernt; wenn Ämter irgendwelche berechtigten Informationen haben wollen, dann sollte man diese auch angeben.
Dann stellt sich aber die Frage, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der Vorbesitzer nicht bekannt ist (Parkplatzkauf, Fundhund usw. usf.)
Nicht, dass ich Susi irgendwie "unsauber" aus dubioser Quelle erworben habe - Gott bewahre. Aber irgendwie muss es ja einen Weg geben, über den letztendlich jeder Hund steuerrechtlich abgebildet werden kann. Und zwar unabhängig davon, wo man ihn her hat.
Es geht mir übrigens tatsächlich darum, dass ich keine Daten von Dritten weiterleiten möchte. Ich arbeite im IT-Bereich und habe vermutlich deshalb ein sehr sensibles Verhältnis zu persönlichen Daten.
Gruß,
Jörg
Hey ![]()
dass du ein sensibles Verhältnis zu persönlichen Daten hast, ehrt dich, ich würde mir wünschen, besonders bei den ganz großen Playern wären mehr Leute wie du.
Ehrlich gesagt, verstehe ich aber nicht, warum du bei dem vorliegenden Fall so ein Fass aufmachst.
Ich persönlich würde einfach den Vorbesitzer/ Züchter/ Hundeerzeuger anrufen/anschreiben/ anwhatsappen und höflich um Erlaubnis bitten, den Forderungen der amtlichen Stelle nachzukommen.
Gibt er das ok, ist doch alles paletti, er ist einverstanden, und du kannst deine Angaben machen. Fäddisch!
Ist er nicht einverstanden, kannst du das genau so weitergeben und bist auf der sicheren Seite.
Auf der von dir verlinkten Seite ist dein Ansprechpartner beim Amt doch mit allen möglichen Kontaktmöglichkeiten angegeben. Der kann dir auch sagen, auf welcher Grundlage und für was diese Angaben benötigt werden.
(auch, wenn der Hund weitergegeben wird, musst du zB zur Abmeldung den neuen Halter angeben:
"Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben." Zitat aus deinem Link oben)
Bist du dir grundsätzlich unsicher, ob das mit dem Datenschutzgesetz kollidiert, frag einen Anwalt, der sich damit auskennt. Ich persönlich kenne es so, dass die Auskunftspflicht gegenüber Ämtern schon sehr weitreichend ist, es aber freiwillige Angaben und Pflichtangaben gibt. Was was ist, das weiss ein Jurist oder vielleicht auch der Sachbearbeiter im Amt oder die Rechtsabteilung, falls die dort sowas haben.
Datenschutz ist schön und gut, aber beim Amt wäre ich kooperativ und hilfsbereit. Die Leute da machen auch nur ihren Job und müssen die Beschlüsse durchsetzen, die andere beschlossen haben. Ich würde da niemandem die Arbeit noch zusätzlich schwerer machen wollen.
Spoiler anzeigen
(und ich musste damals den ganzen Stammbaum mit Abstammungspapieren, wo auch unsere Züchterin draufstand, in Kopie einreichen. Für die Züchterin und mich kein Ding, Zweck war, es sollte beim Amt die Rasse nachgewiesen werden).