Ich lese hier still mit.
Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich
Auf legalem Weg geht das nur, wenn bereits eine Privathaftpflichtversicherung besteht und der Hund frisch dazukommt. Dann kann bis zur nächsten Beitragsrechnung das hinzukommende Risiko (Hund) mitversichert sein.
Spätestens mit der nächsten Beitragsrechnung muss der Hund selbst versichert werden.
Der Schaden dazwischen ist dann versichert.
Das ist aber etwas, was die Hundebesitzerin mit ihrem Versicherungsmann/frau klären muss, wenn die Krankenkasse sie wegen Regressansprüchen anschreibt.
Und, sorry, wer ohne Haftpflichtversicherung durchs Leben geht, steht mit einem Bein potentiell immer halb im finanziellen Ruin.
Eine Rechtsschutzversicherung die jetzt frisch abgeschlossen wird, hat in der Regel 3 Monate Wartezeit, ein Unfall ist auch u.U. sofort versichert, aber nie rückwirkend. Da der ursächliche Vorfall schon erfolgt ist, kann das Risiko leider nicht mehr versichert werden.