Beiträge von DerFrechdax

    Ich weiß, dass sie Spaß machen weil ich mich über das Internet mit ein paar Dobibesitzern getroffen habe, bevor Zoe einzog und die waren einfach top erzogen und haben allen möglichen Hundesport gemacht, waren fit und für alles zu haben. Genau so wie man sich einen Hund vorstell

    Mich hätte interessiert, wie diese Dobis reagiert hätten, hätten sie deine Katze vor der Nase gehabt. Dass Dobermann einen starken Jagdtrieb haben, ist nun wirklich kein Geheimnis... aber wo kein Trigger, da kein Fehlverhalten. Und natürlich wurde mit den Hunden vermutlich ordentlich trainiert.

    Habt ihr Tipps wie ich die Drei dazu bringe sich anzufreunden und Frieden zu schließen? Was kann ich versuchen?

    Ich kann mich nur anschließen: Freunde werden die drei nie werden. Und ja, ein unregulierter Gebrauchshund, mit Katze und körperlich eingeschränktem Kleinhund vor der Nase, an dem er sich so richtig schön ausleben kann, das ist wirklich die Pest.


    Ich sehe da auf die Schnelle keine wirklich gute Lösung für euch. Vielleicht klappt es, den Dobi anderweitig in Betreuung zu geben während du arbeitest, aber für die Konstellation an sich sehe ich persönlich aus dem, was du äußerst, keine Zukunft.

    Der Dobi kommt ja erst noch in die Pubertät, und der Mops wird nicht jünger. Und die Katze... ja, die darf jeden einzelnen Tag Angst um ihren Pelz haben, um nicht als Jagdbeute zu enden. Ich empfinde das als extrem unfair deinen vorhandenen Tieren gegenüber und hätte mir gewünscht, du hättest vor dem Kauf schon den Weg hierher ins Forum gefunden.


    Gibt es denn die Möglichkeit, den Dobi wieder zurück zu geben bei dem "Hobbyzüchter"?

    Was ich in zig Filmen schon gehört habe und immer wieder dämlich finde, ist das Zitat "man hat immer eine Wahl"

    Jaaa :see_no_evil_monkey: Oder "you don't have to do this"... "you don't wanna do this"... "you always have a choice", gerade erst wieder in der Verfilmung von Simon Becketts Buch "Die Chemie des Todes" :fear:


    Aber wer weiß, vielleicht rettet einer dieser Sätze einmal Leben, deshalb merke ich ihn mir mal... ^^

    Sowohl im Fall von a) oder von b) in meinem Beispiel ist nicht sicher auszuschließen, dass sie für einen fremden Hund haften muss (wenn auch nur zur Hälfte).

    Das ist dann halt so :ka: sicher kannst du in der Rechtsprechung nichts ausschließen.


    Bei meinem Mann ist auch noch ein Fall anhängig, wo ihm ins Auto gefahren worden ist, der Verursacher versuchte zu flüchten und dann hinterher behauptet hat, es wäre genau andersherum gewesen :ka: Geht jetzt auch über den Anwalt und es werden Beweise gesammelt und Zeugen gesucht etc pp und das Ganze wird vor Gericht geklärt.


    Das Gute an einer Hundehaftpflichtversicherung ist halt, dass sie auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Also wenn mein Hund nichts gemacht hat, dann wird das I.d. R. auch so verfochten und sogar die Kosten für Anwalt und Gericht gestellt bzw übernommen. Wenn das Gericht dann auf 50% urteilt, dann kann man das anfechten oder halt in den sauren Apfel beißen.

    Da die beiden Hundebesitzerinnen beide die Schuld von sich und ihrem Hund weisen und zudem nicht dabei waren, muss vor Gericht geklärt werden, wer haftet. Kann sein, dass die Versicherungen halbe halbe machen, kann sein, dass niemand zahlt und die Geschädigte leer ausgeht.

    Ja.

    Ob sie dabei waren, spielt für die Beweisbarkeit eigentlich auch keine Rolle. Könnte ja sein, dass Frau X gerade in den Garten kam, als sie gesehen hat, wie der Hund von Frau Y von der Straße zurückkam. Könnte auch sein, dass auch Frau Y das gesehen hat, aber trotzdem bestreitet, dass es ihrer war.

    Zeugenaussagen sind immer wichtig und spielen sehr wohl eine Rolle. Deshalb schreiben Versicherungen immer beide Seiten an. Und wenn die Geschädigte angibt, dass sie gesehen hat, dass jemand im Garten war, wird nachgeforscht.


    Es geht in deinem Beispiel gar nicht um die Versicherungen. Es geht um die Haftungsverpflichtung, die in Deutschland gesetzlich verankert ist. Die Versicherung springt nur ein für mich und zahlt, wenn der Fall eintritt.


    Ruft die Geschädigte die Polizei und gibt an, aus dem Garten von Hausnummer 123 kam ein großer schwarzer Hund, dann wird das von der Polizei so aufgenommen. Ist da ein potenzieller Zeuge, spielt das auf jeden Fall eine Rolle. Genauso wird es schwerwiegende Folgen haben, wenn die Besitzer abstreiten, dass es ihr Hund ist, obwohl er es war, sie das wussten und das kommt dann raus.


    Der nächste Gang wäre dann zum Anwalt, um als Geschädigte die eigenen Interessen durchzusetzen und zu prüfen, wer und ob jemand haftbar gemacht werden kann. Wird nicht geklärt, welcher Hund das war, zahlen evtl beide Versicherungen je zur Hälfte, oder keiner oder es wird sich anderweitig geeinigt. Das entscheidet dann letztlich vermutlich ein Gericht.

    Krass.

    Mir zeigt das Beispiel, wie wichtig es ist, für sich und seinen Hund einzustehen und frühzeitig Grenzen zu ziehen.

    Was mit meinem Hund geschieht, bestimme ausnahmslos ich. Der TA/TÄ macht mir Vorschläge, wofür ich natürlich dankbar bin, und meist schließe ich mich denen an. Manchmal bestehe ich auch auf Untersuchungen, die der TA unnötig findet, das Ergebnis hat mir aber bisher immer gezeigt, dass mein Bauchgefühl richtig war, was auch die TÄ anerkennend geäußert hat.

    Alles wird mit mir abgesprochen, auch die Gabe von Leckerli.


    Das mit dem Bellen ist sicher etwas, woran zu arbeiten wäre, genauso wie allgemeines Medical Training. Spitze schaukeln sich in ihrer Aufregung glaub ich auch gern mal hoch, da müsste man schon vorher eingreifen und den Hund begrenzen. Es hätte ihm vielleicht gut getan, eben nicht ohne Leine die ganzen Gerüche aufnehmen zu können und so zu überdrehen.


    Erzieherisch wirkt niemand auf meinen Hund ein als ich, und den fasst auch keiner ohne Absprache an. Ich halte meinen Hund auch selbst, nicht die Assistierenden. Was die TÄ gemacht hat, ist in meinen Augen ein No-Go.


    Ich würde immer erstmal das Gespräch suchen, bevor ich wechsle, besonders, wenn es nicht soviel TÄ gibt in der Umgebung. Ich würde sagen, wie übergriffig ich die Aktion empfunden habe. Die Reaktion der TÄ auf meine Äußerungen würde ich dann als Entscheidungshilfe nehmen, ob ich da wieder hingehe.

    Bei den anderen Tarifen geht man das Risiko halt ein, dass man schäden bezahlt, die andere Hunde verursacht haben.

    Hm.. Also nehmen wir mal an: Frau X und Frau Y wohnen im Reihenhaus mit Gemeinschaftsgarten und haben je einen schwarzen Labbi (eineiige Zwillinge, nur durch die Chipnummer zu unterscheiden). Weil mir gerade nichts besseres einfällt, heißen sie Bello (X) und Bobby (Y). Bobby büchst aus dem Garten aus, rennt vor das Auto von Frau Z. Diese verursacht durch scharfe Bremsung einen Unfall (mit beliebig hoher Schadenssumme) und Bobby flüchtet unverletzt in seinen Garten zurück zu seinem Kumpel Bello. Nun beschuldigt Frau Z fälschlicherweise das Frauchen von Bello, Frau X. Diese teilt Frau Y und ihrer Versicherung das Ganze mit (auch dass es ihr Hund nicht war). Frau Y tut das gleiche und bestreitet, dass es ihr Hund war. Wie verhalten sich nun die Versicherungen von Frau X und Frau Y, wenn im Fall a) beide Hunde zwar gechippt sind, aber den Versicherungen keine Chipnummer vorliegt und im Fall b) wenn beide Versicherungen die Chipnummer kennen?

    In deinem Beispiel braucht die Geschädigte, Frau Z einen Anwalt.

    Da die beiden Hundebesitzerinnen beide die Schuld von sich und ihrem Hund weisen und zudem nicht dabei waren, muss vor Gericht geklärt werden, wer haftet. Kann sein, dass die Versicherungen halbe halbe machen, kann sein, dass niemand zahlt und die Geschädigte leer ausgeht.

    Da niemand dabei war und zwei Hunde im Haus wohnen, die gleich aussehen, ist schwierig festzustellen, wer haften muss, weil sich Tiergefahr verwirklicht hat, egal ob mit oder ohne Chip.

    Das gleiche Problem hast du bei Pferdeherden auf der Koppel. Wird dein Pferd getreten und braucht Behandlung, weisst du nicht, wessen Pferd es war und gehst i.d. Regel leer aus.


    Mir ist nur aufgefallen, dass bei manchen Anbietern ein Tarif mit Chipnummer günstiger ist als ohne. Irgendeinen Vorteil muss die Versicherung davon ja haben.

    Am einfachsten ist, du rufst die jeweiligen Versicherungen selbst an und fragst dort nach.

    Hm. Du schreibst das hier, MoniHa

    wundere ich mich gerade, wie sehr und detailliert hier Elend, Gesundheit und Zustände von Dritten durchgehechelt werden dürfen.

    Und äußerst gleichzeitig das hier:

    Hier sieht man jetzt, wie es ausgehen kann, wenn der Hund als Pflaster eben nicht hilft, sondern noch mehr Probleme bedeutet und selbst erhebliche Probleme davon bekommt.

    Ist das nicht ein bisschen mit zweierlei Maß messen?


    Niemand hier hat wirklich Einblick und es ist auch niemand berufen, eine Bewertung abzugeben über die persönlichen Lebensumstände Dritter.


    Was wichtig wäre, ist, dass der Hund in kundige Hände kommt und sich dort erholen und Verpasstes nachholen darf.

    Mein Weg wäre über das Amt, da ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite. Denn, ist erstmal alles geputzt und der Hund gerade dabei sich wieder aufzurappeln, kann passieren, dass er zurückverlangt wird, und alles geht von vorn los, und man kann nichts dagegen tun.

    Wenn ein Hund auf die Autobahn läuft, dort überfahren wird und dabei eine Massenkarambolage auslöst, ist der Schaden schnell siebenstellig. In einem solchen Fall dürfte die Versicherung ein ganz erhebliches Interesee daran haben, sicherzustellen, dass sie für den richtigen Hund bezahlt.

    Und wie geht das vonstatten? Ist in so einem Fall jemand zugegen, der die Chipnummer ausliest? Wenn nein, wird sich die Versicherung dann weigern, weil "ist ja nicht feststellbar, welcher Hund das war"?

    Wenn dem so ist, dann müsste das ja auch bei den Tarifen/Verträgen so sein, für die keine Chipnummer erfragt wird. Also dass im Schadensfall gesagt wird, man wisse nicht, welcher Hund das war.

    Hä? Ich verstehe dein Problem nicht.

    Beispiel, der Irish Setter einer Bekannten erschrickt Silvester, rennt aus dem ungesicherten Garten und rennt auf die nächste Autobahn. Dort verursacht er einen schweren Unfall und wird getötet.

    Der tote Hund wird ausgelesen oder anderweitig identifiziert (zb weil der Halter bei der Polizei seinen entlaufenen Hund meldet). Dann meldet der Besitzer des Hundes das später seiner Versicherung, und nachdem es einen Polizeibericht gibt, ist klar, dass die Versicherung haftet und den Schadensfall übernimmt.

    Ich weiß nicht so recht, was du hast mit dem, dass sich Versicherungen immer rauswinden wollen. Wenn die Sachlage klar ist, zahlt die Versicherung im Normalfall. Punkt. Es wird ein Mitverschulden geprüft oder ob jemand anderes noch involviert ist, der den Schaden mitverursacht hat, aber dafür hab ich ja die Versicherung, dass die leisten, wenn mein Hund was anstellt.