Aus diesem Grund würde ich auch weder laut Vermutungen anstellen, noch Mitbewohner „aufmischen“ oder öffentliche Stellungnahmen abgeben. Ich würde mich nach außen hin genauso ruhig verhalten und mich ebenfalls an die Hausverwaltung wenden, die ja schließlich Absender des Rundschreibens ist.
Kann die Verwaltung den Nachweis erbringen, dass sie dazu befugt war, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung setzen zulassen und mich bis zu einem eventuellen anderslautenden Beschluss an das Verbot zu halten. Ist die Hausverwaltung jedoch über das Ziel hinausgeschossen, dann ist es an ihr, per neuem Rundschreiben das Verbot zurückzunehmen und den Beschwerdeführer über die tatsächliche Rechtslage zu informieren.