Beiträge von Eni46

    Aus diesem Grund würde ich auch weder laut Vermutungen anstellen, noch Mitbewohner „aufmischen“ oder öffentliche Stellungnahmen abgeben. Ich würde mich nach außen hin genauso ruhig verhalten und mich ebenfalls an die Hausverwaltung wenden, die ja schließlich Absender des Rundschreibens ist.

    Kann die Verwaltung den Nachweis erbringen, dass sie dazu befugt war, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung setzen zulassen und mich bis zu einem eventuellen anderslautenden Beschluss an das Verbot zu halten. Ist die Hausverwaltung jedoch über das Ziel hinausgeschossen, dann ist es an ihr, per neuem Rundschreiben das Verbot zurückzunehmen und den Beschwerdeführer über die tatsächliche Rechtslage zu informieren.

    Bei einem Loch findet man meistens noch ein weiteres, nämlich den Gegenbiss.

    Das Ablösen der Haut kommt i.d.R. daher, dass der gegnerische Hund zugepackt und gezogen oder gar geschüttelt hat und so die Haut vom Fleisch gelöst wurde.

    Elvis hatte das auch mal ganz übel, nachdem er von einem Deutsch Drahthaar gepackt und vermöbelt wurde. Der Tierarzt äußerte sofort die Vermutung, dass aus den Löchern der Zähne eine große Wunde wegen des Absterbens der Haut werden würde. So war es dann leider auch.

    Ich würde heute gut desinfizieren und Beta draufschmieren und morgen zur normalen Sprechstundenzeit den Tierarzt draufschauen lassen.

    Alles Gute für deinen Hund!

    Ich habe in der Mail an die Hausverwaltung gefragt, ob es denn Beweise gäbe. Fotos, etc. Und dazu geschrieben, dass ich sehr stark hoffe, dass sie nicht nur aufgrund von Hörensagen so ein Verbot aussprechen. Da könnte ja jeder kommen...

    Und noch ein Tipp von einer Ollen:
    Bitte Rafaela, bleib in dieser Sache höflich, freundlich und komplett bei den Fakten. Das ist sehr viel erfolgversprechender.
    DU möchtest bitte die Rechtsgrundlage schwarz auf weiß haben. Mit Fotos, irgendwelchen Beweisansprüchen, Hoffnungen und Vermutungen eröffnest du lediglich Schlachtfelder, die jedoch nicht über den Ausgang des „Krieges“ entscheiden können und letztlich werden.

    Alles Gute und beste Nerven! :streichel:

    Ja, so hatte ich das auch verstanden, dass weder Teilungserkärung noch Gemeinschafts- oder Hausordnung ein Hundeverbot im Gemeinschaftsgarten aussprechen. Wenn dann nicht festgelegt ist, dass die Hausverwaltung solche Regelungen ohne Beschluss der Eigentümerversammlung erlassen darf, dann liegt hier m.E. eine klare Kompetenzüberschreitung vor.

    Ich würde daher alle o.g. Papiere nochmals genau studieren und wenn sich daraus kein Hundeverbot und keine Regelungsbefugnis der Hausverwaltung ableiten lässt, dort höflich um die Rechtsgrundlage bitten.

    Hm, mir ist trotzdem nicht klar, auf welcher Grundlage die Hausverwaltung ein Verbot ausspricht, das m.E. erst von der Eigentümerversammlung beschlossen werden könnte.

    Bei uns damals hat sich die sehr professionelle Hausverwaltung strikt an die vorliegenden Beschlüsse bzw. natürlich an die gesetzlichen oder versicherungsrechtlichen Vorgaben gehalten. Nur auf Wunsch einzelner Eigentümer oder gar Mieter gingen keine Verweise oder Vorgaben raus, die rechtlich nicht haltbar gewesen wären.

    Super, vielen Dank! :bussi:

    Hab die Krithadingsbums heute tatsächlich in Dänemark bei Aldi entdeckt und gleich gekauft.
    Bin seeehr gespannt!