Weiß nicht, ob dir das etwas nützt:
Bei uns im Dorf bekam vor Jahren ein Landwirt die Genehmigung, seinen Mastbetrieb um einen Reiterhof mit Ställen (Mietboxen), Reitplätzen und einer Reithalle erheblich zu erweitern. Bedingung war, dass die Reiter (also seine künftigen Mieter) den Hof nur über die Landstraße und nicht über die landwirtschaftlichen Nutzwege anfahren dürfen. Er musste auch eine aufwendige und ausführliche Beschilderung bezahlen.
Einige Monate nach Inbetriebnahme hat eine Einstellerin mit ihrem Auto über einen solchen Nutzweg abgekürzt und bei Dunkelheit in hohem Tempo einen freilaufenden Junghund überfahren. Sie hat nicht angehalten, aber es gab neben dem geschockten Hundehalter Zeugen, die auch das Kennzeichen notiert hatten.
Die Dame bekam einen Strafzettel wegen unerlaubten Befahrens eines landwirtschaftlichen Nutzweges und musste den Kaufpreis des Hundes ersetzen.
Die viel zu hohe Geschwindigkeit war nicht gerichtsfest nachweisbar.