Beiträge von Zurimor

    Sry, aber wir rauschen ganz bestimmt in keine anderen Leute rein.

    Wäre mit nem unerträglichen Hund auch keine gute Idee. Der würde nämlich sowohl die Menschen, wie auch die Hunde schreddern.

    Woher willst du das wissen, kann ja sein, daß da andere Leute mit oder ohne Hund lang gehen, und auf einem Trampelpfad ist oft nicht genügend Platz um auszuweichen. Ich find's auch unmöglich, wenn Reiter meinen, sie müssen ausgerechnet die schmalsten Wege nehmen. Wir machen gleich selbst eine Runde mit dem Scooter, aber auf breiten Wegen und nicht den schmalsten Trampelpfaden, egal, ob das mehr Spaß macht. Wenn's keine eigens abgesperrte Strecke ist, kann das nunmal problematisch werden, zumal viele Leute auch gar nicht wissen wie sie mit einem Hundegespann umgehen sollen. Da dient es auch unserer eigenen Sicherheit ausweichen zu können.

    Ich find's keine gute Idee auf Trampelpfaden zu fahren. Wir gehen gern auf solchen Pfaden und wenn dann so ein Gespann in uns rein rauscht - nicht lustig.

    Und auch wenn es stockduster ist, sollte man sich nicht sicher sein, daß keiner entgegen kommen kann, wir z.B. sind gerne im Dunkeln unterwegs und wenn dann so ein Gespann in uns rein rauscht - nicht lustig.

    Zughundesport sollte man meiner Meinung nach an Örtlichkeiten betreiben, an denen genug Platz zum Ausweichen ist, aus Rücksicht auf andere.

    Mehrhund Nein, ich verwechsel da nicht. EIn Knurren ist ein "Bis hierher und nicht weiter", ein Abschnappen "Letzte Warnung". Das kann beides vollkommen defensiv sein ohne jede Absicht zu beschädigen. Und das ist, was viele Menschen unter Aggressivität verstehen. Da wird eher im allgemeinen Sprachgebrauch verwechselt. Ich hab schon Auseinandersetzungen unter Hundekumpels erlebt, da wurde geknurrt, geschnappt und auch am Fell gezogen, 10 Sekunden später war die Sache geklärt, wenn nötig greift man als Halter kurz ein, und man war wieder beste Freunde. Grundsätzlich ist das ganz normale Hundekommunikation. Natürlich kann ein Knurren oder Abschnappen auch aggressiv gemeint sein im Sinne von "Ich zerleg dich gleich", da muß man auf körpersprachliche Signale achten, aber weder knurren noch abschnappen ist für sich genommen aggressives Verhalten. Hundekommunikation wirkt nur auf Menschen bisweilen recht wüst, ohne daß es von irgendeiner Seite wirklich bös gemeint ist.

    Wikipedia sagt dazu: "Aggression (lateinisch aggressiō vom Deponens aggredī sich zubewegen auf [etw./jdn.]; heranschreiten; sich nähern; angreifen) ist eine feindselig angreifende Verhaltensweise eines Organismus. "

    Und die Feindseligkeit fehlt eben oft, wenn Hunde knurren oder abschnappen, für die ist das ein normales Klarmachen, daß ihnen etwas nicht paßt.

    Caissa Ich habe schon begründet, warum da genau das steht, was ich geschrieben habe. Die Unterbringung eines Hundes wegen "kommt nicht zur Ruhe" ist nicht alternativlos. Alternativen gibt es etliche, Schrauben am Tagesablauf, Musik, Düfte, Tellington Touch. Die Angemessenheit darf deshalb auch bezweifelt werden. Mal abgesehen davon, daß der Hund der Beschreibung nach zum Verbleib in der Box gezwungen wurde und er darin kratzt und winselt, ihm also augenscheinlich vermeidbares Leiden widerfährt. Das soll nun aber auch mein letzter Post dazu gewesen sein.

    Der §6 hat mit der ganzen Sache trotzdem nichts zu tun, Nacht hin oder her. Denn auch wenn der Hund als Welpe nachts in die Box kommt, dann ist das noch keine Zwingerhaltung.

    Einen Hund draußen mal anzubinden, während der Mensch was anderes tut, ist ja auch keine Anbindehaltung (damit beschäftigt sich sonst übrigens der §7).

    Nach Einschätzung der Anwältin, die übrigens so weit ich weiß auf Tierrecht spezialisiert ist, hat das miteinander zu tun. "Zwinger" steht da nur stellvertretend für andere abgechlossene Räume, könnte auch eine Hütte oder eben eine Box sein. Und da eine Box die Mindestgröße eines Zwinger (6-10m²) nicht erfüllt, ist eine geschlossene Box selbstverständlich auch nicht für den Verbleib eines Hundes geeignet, da dürfte dann auch das Tierschutzgesetz §2, Nr. 1 und 2 greifen:

    "§ 2

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,"

    Außerdem schrieb der TE selbst:

    Von allein sucht er sie zum schlafen aber nicht auf. Ich habe ihn mal in die Box gelockt mit einem Leckerli und ihn dann mal daran gehindert direkt wieder raus zu gehen als er vorgestern von 6 Uhr Morgens bis 14 Uhr ununterbrochen wach war und total aufgedreht. Es hat so 5 bis 10 Minuten gedauert und ich musste ganz schön konsequent sein, aber dann hat er sich hingelegt und ist auch eingeschlafen.


    Das Problem ist, statt dann mal ein Stündchen oder mehr zu schlafen, will er dann nach ca 20 Minuten wieder raus und kratzt und winselt. Wenn ich ihn raus lasse legt er sich neben der Box auf den Boden und schläft weiter. Das macht er allerdings auch wenn er irgendwo bei uns im Zimmer schläft, dann wandert er vom Tisch hinter die Couch und wieder unter den Tisch und schläft überall mal 30 Minuten. Das ist dann aber natürlich blöd wenn er in der Box sein soll, vor allen Dingen in der Nacht ( Wir wollen ihn insbesondere Nachts in der Box neben unserem Bett schlafen lassen damit er sich melden muss, wenn er sich erleichtern will und ich automatisch wach werde und mit ihrm raus kann).

    Jedenfalls frage ich mich wie ich dem Zwerg besser dabei helfen kann seine Ruhepausen auch einzuhalten und zur Ruhe zu kommen in der Hundebox.:sleep:

    Der Hund will da ganz offensichtlich nicht rein. Und es geht auch ganz offenbar um stundenlangen Aufenthalt in der geschlossenen Box, damit der Hund "sich melden muß", was wiederum ausschließlich der Vereinfachung des Tagesablaufs des Halters dient. Ich denke, weiter müssen wir darüber nicht diskutieren, das ist ein ganz klares NoGo.

    In keinem Satz steht konkret, dass ein kurzfristiges Einsperren Zuhause gleich tierschutzwidrig sein soll.

    Öhm, doch!

    Zitat

    Angemessen meint in erster Linie verhaltensgerecht. Die Unterbringung muss dem Tier die Ausübung seiner elementaren und artgemäßen Verhaltensbedürfnisse ermöglichen (von Loeper in: Kluge-TierSchG Kommentar, 1. Auflage 2002, § 2 Rn. 35).

    Was angemessen ist, konkretisiert die Tierschutzhundeverordnung. Für die Unterbringung von Hunden in geschlossenen Vorrichtungen legt § 6 Abs. 2 Tierschutz-Hundeverordnung Mindestgrößen fest, die Hundeboxen i.d.R. nicht erfüllen.

    (...)

    Es ist immer zu fragen, ob die Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden beim Tier erforderlich, verhältnismäßig und alternativlos ist.

    Größe der Box erfüllt in der Regel nicht die Mindestanforderungen für die Unterbringung eines Hundes.

    Auch dürfte die Unterbringung eines Hundes in einer geschlossenen Box beim Thema "Hund kommt nicht zur Ruhe" weder angemessen noch alternativlos sein.

    Ich würde die Box auch erstmal noch offen lassen und ihn noch nicht darin zur Ruhe kommen lassen - es scheint ja auch schlichtweg nicht zu funktionieren.

    Eine Box hat grundsätzlich immer offen zu sein. Einen Hund in eine Box zu sperren stellt, von Ausnahmen wie Transport des Tieres oder medizinischer Notwendigkeit abgesehen, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 2 Nr. 1) dar, konkretisiert in § 6 Abs. 2 Tierschutzhundeverordnung.

    https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/hunde-in-hunde…rschutzgerecht/