Beiträge von Zurimor

    Zitat

    Nachdem Sie Ihr Fahrrad an Ihrem Fahrradstellplatz sicher abgestellt haben, können Sie auf einem freien oder Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie unmittelbar in der Nähe Ihres Fahrrads.

    Falls Sie eine Fahrkarte der 1. Klasse besitzen, befinden sich Ihre reservierten Sitzplätze nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.

    https://www.bahn.de/service/in…hrrad/rad-nahverkehr#faqs


    In modernen Zügen sind übrigens 6-7 Fahrradstellplätze fest vorgesehen.

    Doch, wenn die Leute, die dort sitzen, auch einfach stehen und den Platz räumen können, ist genug Platz vorhanden, aber offenbar willst du das nicht verstehen. Willst du ernsthaft einem Radfahrer die Mitfahrt verweigern, weil du deinen Klappsitz im Fahrradabteil nicht räumen magst? In dem Fall bin ich aus der Diskussion raus. (Die Reihenfolge in mehrzweckmäßig genutzten Bereichen ist übrigens Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Radfahrer, dann alle anderen.)

    Doch. Wenn der Platz als Fahrradstellplatz markiert ist, an dem sich Klappsitze befinden. Braucht ein Radfahrerer einen Stellplatz für sein Fahrrad, muß die dort sitzende Person weichen. So kenne ich es aus den Bahnen hier. Sitze ich auf einem als Radplatz markierten Sitz, stehe ich übrigens von mir aus auf, wenn ein Radfahrer die Bahn betritt.

    Zum x.ten Mal: Nein, das ist ein (bei Radfahrern natürlich sehr beliebter) Irrtum. Ansonsten zeig mir die Passage in den Beförderungsbedingungen. Kannst du nicht? Dann lass mich zufrieden mit dem Blödsinn. Da müssen wir nicht drüber diskutieren.

    Zum Beispiel 8.1.1 aus den aktuellen Beförderungsbedingungen der deutschen Bahn.

    Zitat

    Vorhandenen Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinheiten (z. B. Rollgurte) sind zu benutzen.

    Befindet sich ein Klappsitz im Bereich einer solchen Einheit, ist dieser von einer dort sitzenden Person selbstverständlich zu räumen, wenn ein Radfahrer den Platz braucht (auch Rad festhalten kann eine sinnvolle Sicherungsmaßnahme sein, wenn sich ein Sitz in der Nähe befindet, von dem aus das möglich ist). Gibt sicher noch mehr Regelungen, was das angeht, aber generell sind Radfahrer in einem als Fahrradberreich markierten Bereich zu bevorzugen gegenüber Reisenden, die ohne Rad unterwegs sind, ergibt sich doch schon aus der Bezeichnung. Übrigens bin ich kein Radfahrer, der mit der Bahn reist, tut mir leid, dich da enttäuschen zu müssen.

    Allerdings ist der Mehrzweckbereich AUCH für Fahrräder gedacht. Und wenn der Zug nicht rappelvoll ist, also sowieso kein Fahrrad mehr reinpasst, ist dieser Bereich für Fahrräder gedacht

    Wenn noch Platz ist, gibt es keinen Konflikt um den Platz und wenn kein Platz mehr ist, müssen Fahrräder eben draußen bleiben. Auf keinen Fall sind Radfahrer berechtigt, Leute zu belästigen und zum Ausweichen zu nötigen, damit sie dann doch noch irgendwie Platz finden.

    Doch. Wenn der Platz als Fahrradstellplatz markiert ist, an dem sich Klappsitze befinden. Braucht ein Radfahrerer einen Stellplatz für sein Fahrrad, muß die dort sitzende Person weichen. So kenne ich es aus den Bahnen hier. Sitze ich auf einem als Radplatz markierten Sitz, stehe ich übrigens von mir aus auf, wenn ein Radfahrer die Bahn betritt.