Wir verzichten jedoch auf unser schadenbedingtes Sonderkündigungsrecht nach Abschnitt B2, Zif-
fer 2.1 und garantieren Ihrem versicherten Tier lebenslänglichen Versicherungsschutz
(Lifetime-Garantie), wenn dieser ununterbrochen mindestens 5 Jahre bestanden hat (d.h. es
wurden alle Beiträge regelmäßig ohne Beitragsverzug gezahlt und es gab keine sonstigen
Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, z.B. durch einen Wechsel in einen günstige-
ren Basic-Tarif) und es wurde innerhalb der letzten 5 Jahre maximal 1 Schaden reguliert, der
im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Operation oder Heilbehandlung
stand. Von dieser Regelung ausgenommen sind Maßnahmen und Kostenerstattungen, die
Sie über die jährliche Gesundheitspauschale geltend machen dürfen.