In der Praxis reicht das Verhindern von ungewolltem Nachwuchs bei einem Haustier in Deutschland völlig als *tierärztliche* Indikation aus.
Nein, reicht nicht. Da Hunde unter Aufsicht des Menschen stehen (sollten), ist es dessen Aufgabe unerwünschten Nachwuchs zu verhindern. Anders als etwa bei freilaufenden Katzen ist das direkt durch den Halter kontrollierbar und die Verhinderung von Nachwuchs somit keine hinreichende Indikation. Ist aber OT.