Der Radfahrer, der mir entgegen kommt, hat nämlich auch nix davon, wenn ich in ihn rein fahre bzw die Hunde in ihn rein laufen lasse, weil ich ihn nicht sehe.
Im Allgemeinen haben die selbst Licht, die mußt du nicht anstrahlen, um sie zu sehen. Und selbst wenn nicht, sehen die dein Licht, auch wenn es nach unten gerichtet ist.
Die Lichtstärke bleibt auch bei abnehmender Akkukapazität konstant und nimmt nicht ab. Reicht die Kapazität für einen Modus nicht mehr aus, wird automatisch in den nächst niedrigeren geschaltet.
Wie viele Hunde willst da hintereinander packen, damit es nicht mehr ausreicht? Und es ist eben zu bedenken, daß man mit den Dingern eh nicht den kompletten Weg entlang leuchten sollte, sondern die Lampe nach unten stellt, um andere nicht zu blenden. Wenn deswegen ein entgegenkommender Radler vom Weg abkommt, ist das nämlich nicht lustig. Ehrlich, 2000 Lumen und mehr finde ich reichlich übertrieben.
Bezüglich der Lampen, denkt bitte daran, daß die Teile andere Leute blenden können. Bitte 2000 und mehr Lumen nicht zum Ausleuchten entlang des Weges nutzen, die Dinger gehören ausschließlich auf den Weg unmittelbar vor einem nach unten gerichtet, auch schon bei weniger Lumen.
Ich habe übrigens die, 600 Lumen sind mehr als ausreichend.
Du brauchst eine Stirnlampe. Echt jetzt, während der Saison wird es früh dunkel und spät hell. Und während der Übergangszeit muß man oft los, während es noch dunkel/am Dämmern ist, abends kann man da vergessen, da meist zu warm.
Kommt auf 11 Stunden Schlaf für Welpen/Junghunde. Wenn man Ruhephasen mit dazu zählt, kommt man leicht auf wenigstens 16 Stunden. Mein Hund schläft/ruht tatsächlich den größten Teil des Tages.
Warum frustriert man absichtlich seinen Hund? Mein Hund schläft wo er will, das geht ganz ohne Frust und entspannt. Auch für die Arbeit ist doch wichtig, daß der Hund entspannt ist und nicht, wo der Hund ist oder daß er "begrenzt" werden muß. Mir ist Sinn und Zweck da ehrlich schleierhaft.
Die Ausnahmeregelung der unkontrollierten Fortpflanzung bezieht sich jedoch nicht auf den Haushund. Dazu gibt es eine Aussage aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, wonach man bei in geordneten Verhältnissen lebenden Familienhunden davon ausgehen kann, dass auch mit weniger tief greifenden Eingriffen eine Fortpflanzungskontrolle zuverlässig möglich wäre. Infolge dessen sind auch Tierüberlassungsverträge aus Tierheimen, die die Kastration eines Hundes verbindlich fordern, vertragsrechtlich nicht nur bedenklich sondern in ihrer tatsächlichen Ausgestaltung häufig unwirksam.
Eine Alternative wäre z. B. Sterilisation. Zumindest zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Zwangskastration im Schutzvertrag gab es bereits ein Urteil. Mal abgesehen davon, daß bei kastrierten Hunden eine erhöhte Tumor-und Infektanfälligkeit zu bestehen scheint, siehe letzter Absatz.