Gab es nicht mal sowas wie Eigenverantwortung? Ist hier wirklich ernsthaft der Pferdehalter dafür verantwortlich, wenn junge Männer ihr Hirn irgendwo verloren haben? Ist wirklich der Halter eines Hundes, welcher sich innerhalb eines Gartens befindet, aus dem der Hund nicht ausbrechen kann, schuld wenn der Halter eines anderen Hundes nicht in der Lage ist, seinen Hund davon abzuhalten, in einen fremden Garten einzudringen? Ist das wirklich Realität in unserem Rechtssystem? Dann wundert mich tatsächlich nichts mehr.
Es geht nicht um Schuld, in § 833 BGB ist die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Tierhalters geregelt.
Aus ähnlichen Gründen werden zb auch Baustellen mit Bauzäunen abgesperrt. Auch da geht es nicht um Schuld, sondern um eine potenzielle Gefährdung.
Die potentielle Gefährdung wird allerdings erst im dem Moment zu einer tatsächlichen Gefährdung, in dem der Zaun überstiegen wird. Ohne das könnte sich der Vorfall gar nicht ereignen. Ergibt für mich keinen Sinn.