Beiträge von Undhund

    Das war ein Beitrag aus "forum ddr Grenze "

    Aber bei den kampfschmusern

    gibt es auch interessante Threads

    Ich denke mir ja mit dem Wunsch um Fördermittel für ein Neuvorhaben Tierheim, ist sie in Sachsen-Anhalt nicht im richtigen BL gelandet.

    Aber scheinbar in der richtigen Kaserne :???:

    "soweit ich weiß ist die Kaserne privatisiert. Dort wohnen Menschen drin. Wenn ich mich richtig erinnere, war das auch ganz schön abgeschottet dort. Als ersten Anlaufpunkt empfehle ich die Kneipe im Ort.

    Bonese wurde (jedenfalls bis vor ein paar Jahren) als Tier-Gnadenhof benutzt. Die Bewohner waren ganz schön im Clinch mit den umliegenden Bewohnern zwecks Geruchs- und Lärmbelästigung.

    Diesdorf ist wohl eine Schule oder Kindergarten, Holzhausen ist privat (Malermeister?), Henningen weiß ich nicht und wie oben schon beschrieben: Dahrendorf sollte ein Altenheim werden."

    Das muss vor 2010 gewesen sein, haben die Bewohner vielleicht schon vergessen

    Wie meinst du das? Datenschutzmäßig, also dass zb ein Arzt weiter keine Daten rausgeben dürfte oder?

    Ich mein das ganz generell. Nicht unbedingt rechtlich, sondern mehr ethisch.

    Ich habe eben eine Doku gesehen, in der jemand über eine verstorbene Person gesagt hat, es würde die Privatsphäre des Menschen verletzen, wenn in seinem Tagebuch gelesen würde.

    Und ich hab mich gefragt, ob das stimmt.

    Also ob eine verstorbene Person noch das Recht auf Privatsphäre hat. Oder ob die noch "verletzbar" ist.

    Zwar ein wenig sehr spät, bin in einem anderen Zusammenhang ( "boomer " :lachtot: ) darüber gestolpert

    https://tagebucharchiv.de/faktenzahlen/

    Moralisch gesehen finde ich die Privatsphäre auch nach dem Tod schützenswert. Ich würde nie das Tagebuch eines Verstorbenen in der Verwandtschaft rumzeigen oder ähnliches.

    Und oft geht es ja auch um Beziehungen zu noch lebenden Personen.

    Wie das juristisch aussieht - keine Ahnung.

    Hab das hier gefunden


    allgemein anerkannt ist, dass die Persönlichkeit des Menschen über den Tod hinaus geschützt wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 277/03 -, NJW 2007, 684 ff.; Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, NJW 2009, 751 ff.). Dies folgt aus dem Grundrecht des Art. 1 Abs. 1 GG, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist (BGH a.a.O.). Demgegenüber kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG nur einer lebenden Person zukommen, weil dieses auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gerichtete Grundrecht die Existenz einer wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähigen Person, also eines lebenden Menschen unabdingbar voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173 ff.; BGH, Urteil vom 06.12.2005, VI ZR 265/04 -, NJW 2006, 605 ff., Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 277/03 –,Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.). Die Schutzwirkungen des postmortalen Persönlichkeitsrechts sind dabei nicht identisch mit denen, die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG für den Schutz lebender Personen ergeben (BGH, Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.). Postmortal geschützt wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem lebenden Menschen als solchem zusteht und den Verstorbenen davor bewahrt, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, AfP 2008, 161 ff.; BGH, Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 – 15 U 64/07 -, ZUM 2008, 335 ff.). Zum anderen ist der sittliche, personale und soziale Geltungswert geschützt, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 – 15 U 64/07 -, a.a.O.). Insoweit wird der Verstorbene gegen schwerwiegende Entstellungen seines Lebensbildes, gegen die er sich nicht mehr selbst verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGH, Urteil vom 20.03.1968 – I ZR 44/66 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 – 15 U 64/07 -, a.a.O.).


    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…A8CTG6SOo6Pd8YQ

    Du und ich fühlen uns Grundsätzlich diesem Geschlecht angehörig und uns damit Wohl.

    Aber was heißt das? Wenn ich mir den Durchschnitt der Erwachsenen anschaue, dann würde ich sagen, dass ich weder perfekt zu der einen noch zu der anderen Gruppe gehöre. Mit den meisten "Frauensachen" kann ich nichts anfangen, aber mit vielen "Männersachen" auch nicht... 🤷

    Damit stellt man die Geschlechterrollen in Frage

    und nicht "Geschlecht " an sich

    (außer in Berufen, in denen es wirklich gar nicht geht - man kann ja z.B. pflegebedürftige Menschen nicht einfach mal sich selbst überlassen).

    Wobei man in diesen Jobs dank Schichtarbeit aber oft eher mal die Möglichkeit hat, Arzttermine eben bissel zu jonglieren und dann halt auf freie Tage unter der Woche zu legen. Sprich, man bracht dann auch net während der Schicht zu gehen.(vorausgesetzt, man muß dann net spontan einspringen- ist ja gerade im Pflegebereich oft der Fall, dank Personalmangel; meine Schwester erzählt das öfter, und ist reichlich genervt von *gg)

    Klar...Unter der Woche ist sonst auch langweilig

    Kommt eh keiner zur Party oder zum Sonntags Kaffee oder brunch :party:

    Puh, also das wird jetzt ganz schön verkopft. Dieses dezidierte Aufrechnen, damit ja niemand zu kurz kommt, ist auch irgendwie so eine typisch deutsche Sache, kann das sein? Letzten Endes sollte es allen, AG und AN, gemeinsam darum gehen, das bestmögliche Ergebnis der jeweiligen Arbeit zu liefern - und nicht darum, dass Person x die bezahlten 8 Stunden körperlich anwesend ist. Dazu braucht es physisch und psychisch gesunde Mitarbeitende und genau dafür sind zum Beispiel Arzttermine da - die sind also streng genommen in meinen Augen nicht nur Privatsache, sondern dienen dem Allgemeinwohl.


    Diese Ansicht ist womöglich etwas zu modern für das eingefahrene System. Vielleicht auch utopisch in einer sehr gewinnorientierten, Ich-bezogenen Gesellschaft. Deshalb bin ich froh, freiberuflich arbeiten zu können, ich würde sonst vermutlich durchdrehen.

    Dann sind wir bei zwei Sorten AN .... die einen mit der 4 Tage Woche, der erfüllten Work-Life Balance, die ja ach so effizient sind .... und die Anderen, die vor lauter Überstunden nicht mehr ein oder aus wissen (Erzieher, Krankenpfleger, Busfahrer, Verkäufer) ohne die das System gnadenlos zusammenbricht ... und zwar sofort

    Aber sie haben den erhebenden Moment....

    Im Jahr 1903 (Kelm 2012) wurde

    von der Berufsorganisation der Krankenpflege in Deutschland ein 8-Stunden

    Arbeitstag gefordert, welcher aber von der Politik sehr kritisch gesehen wurde. Man

    glaubte, mit einem 8- Stunden Dienst würden schwere Schäden für die Kranken

    entstehen, da nicht genügend Pflegematerial zur Verfügung steht. Oder aber, es

    gehe der erhebende Moment der Aufopferung verloren. Man ging davon aus, dass

    der Pflegeberuf ausschließlich auf Nächstenliebe und Selbstverleugnung basiere.


    Und ist es nicht klasse das man als busfahrer, Verkäufer etc tatkräftig die wlb unterstützen kann?

    Das ist doch auch voll erhebend