Alles anzeigenAlles anzeigenIch habe jetzt nochmal einige Meldungen angeschaut
Die meisten Hunde sind nach schweren Vorfällen eingeschläfert worden
Einige sind durch Polizei erschossen worden
Ein paar "anderweitig " getötet worden
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind doch gegeben
Hier ist zb etwas dazu
https://www.google.com/url?sa=t&sourc…PzdBTaW5mR_Ynn7
Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes
In welchen Fällen darf die Behörde einen als gefährlich geltenden Hund töten? Nachdem ein Hund einem Kind lebensgefährliche Hundebiss -Verletzungen zugefügt hatte, verfügte die Behörde die Euthanasie des gefährlichen Hundes. Ein Hund, der unvermittelt angreift, Personen durch lebensgefährliche Hundebisse schwer verletzt und sich nicht therapierbar zeigt, muss eingeschläfert werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Ja eben drum so hab ich es auch im Kopf. Folglich sind die, die bereits schwere Schäden verursacht haben aus der Gleichung im Tierschutz rauszunehmen.
Also nochmal - woher dann sowas wie bei HHF.
Das müssten ja dann die gefährlichen per Gesetzesdefinition sein zumindest ein Teil davon.
Vielleicht hilft dir das hier weiter