Beiträge von Undhund

    Wegen der Verletzungen der Hände berufliche Einbußen - rechnet sich lebenslang; Berufsleben + spätere Rente, Therapie, um Albträume und Panikattacken zu bewältigen und natürlich ärztliche Behandlungen und Physiotherapie.

    Da kann die Betroffene nur hoffen, dass die Halter versichert sind - bei diesen enormen Schädigungen wird die Versicherungssumme (je nach Deckungshöhe) voll ausgeschöpft werden.

    Jeglicher Schaden, der über die - so überhaupt vorhandene - Versicherungsdeckungssumme hinausgeht, muss von den Haltern beglichen werden.

    Diese Summe kann und sollte die Betroffene durchaus direkt von den Haltern zivilrechtlich einklagen.

    Und damit betroffene nicht nur hoffen müssen

    Sollte man über den Abschluss sinnvoller

    Eigener Versicherungen nachdenken

    Einer "meiner Punkte " ist das Schmerzensgeld

    zb keine Art berufsschadensausgleich ist

    Immerhin hat der Schaden nicht zu berufslosigkeit

    Oder sogar erwerbsunfähigkeit geführt

    Es ist auch nicht erwähnt ob rehabilitationsmassnahmen

    Erfolgversprechend sind

    Also unterm Strich " nichts genaues weiß man nicht "

    Zivilrechtlich sollte man da holen, was nur zu holen geht, bei solchen Leuten.

    Klingt hart, aber sehe ich ähnlich. Es geht nicht um Genugtuung, Rache oder Vergeltung, sondern darum, dass hier ein Opfer nachhaltig und langfristig geschädigt wurde, sie für ihre seelischen und körperlichen Verletzungen (zu dem Verlust ihres jungen Hundes auf die denkbar schlimmste Art und Weise) 3000 EUR bekommt, womit sie in Zeiten von Inflation und steigenden Kosten vermutlich so gar nichts anfangen kann. Der Staat hat nach Artikel 2 Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit als absolutes Grundrecht zu schützen. Es kann ihr auch niemand den Hund ersetzen oder mit Geld alles ungeschehen machen, aber anzuerkennen, was für ein Höllenritt das für die Frau war, das ist Sinn und Zweck von Schmerzensgeld. Ist in dieser Situation imo nicht wirklich geschehen, 3000 EUR sind keine "Anerkennung" der Schäden die die Frau erlitten hat. Durch den wiederholten Ausbruch der Hunde und dem Bewusstsein der Gefahr sehe ich hier auch mindestens grobe Fahrlässigkeit, da nichts am Garten, Zaun oder den Umständen nach dem ersten Vorfall geändert wurde. Schmerzensgeld in D ist generell einfach ein Witz, das bezieht sich tatsächlich auf fast alle Aspekte und führt zu sehr ins Offtopic... :tropf:

    Im Grunde, will ich mir gar nicht ausmalen, was hätte noch passieren können, wenn der "Rudelführer" wie im Artikel beschrieben nicht zeitig dazu gekommen wäre...

    Es geht sehr wohl um Genugtuung

    Aber sicher nicht um Rache und Vergeltung

    Und auch nicht um " was hätte noch passieren können..."


    Welcher tatsächliche schaden entstanden ist

    ist gar nicht bekannt, genauso wenig ob

    die Heilbe­handlung abgeschlossen ist

    Der "Sachschaden Hund " wird nicht über Schmerzensgeldzahlung geregelt sondern Schadensersatz

    Undhund es geht nicht um Genugtuung etc..

    Man kann aber die Frage aufwerfen, ob diese Verurteilung in irgendeiner Weise spürbare Folgen hat. Daher meine Frage nach Auswirkung einer Bewährung.

    Ein Vorfall Tage zuvor, hat ja augenscheinlich nicht gereicht.

    Es heißt ja nur " zur Bewährung ausgesetzt"

    Es wird einen Grund geben für das Maß

    6 Monate und 1 Woche,also mehr als 6 Monate

    Zusätzlich wurde gesagt keine Hundehaltung für 3 Jahre

    Bewährung heißt lediglich das dem verurteilten

    nicht die Freiheit entzogen wird sofern es keinen

    Bewährungsbruch gibt

    Es ist also keine nette plauderei bei Gericht

    Sondern hat tatsächlich Auswirkungen bei

    Nicht entsprechend zukünftigen Verhalten

    miamaus2013 danke dir! Leider finde ich das wirklich als Auswirkung wenig. Denn wenn ein festes Anstellungsverhältnis besteht, stellt sich da die Frage nicht. Aber das ist ja nix, was wir hier ändern könnten.

    Ein festes Anstellungsverhältnis wäre doch sogar sehr wünschenswert im Hinblick auf "Wiedergutmachung "

    Und entsprechende Leistung einer Entschädigung

    Was würde es "nutzen" die Mutter

    einer 9 jährigen ins Gefängnis zu verbringen?

    Genugtuung ist tatsächlich ein heikles Thema

    Hier ein "verhandelter Fall "

    Kampfhund-Attacke in Butzbach vor Gericht

    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…wZfVHtG6WWXd9Dk


    Ihre drei Kampfhunde haben einen fünf Monate alten Artgenossen brutal totgebissen und dessen Halterin so schwer verletzt, dass sie ihren Beruf bis heute nicht ausüben kann. Nun wurde die Besitzerin der drei Tiere verurteilt.

    Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro ahndete das Strafgericht des Amtsgerichts Friedberg einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine daraus resultierende fahrlässige Körperverletzung. Verurteilt wurde die Angeklagte, eine 30-jährige zweifache Mutter aus Butzbach, weil ihre drei Kampfhunde vom unzureichend gesicherten Grundstück wiederholt ausbrachen, schließlich einen fünf Monate alten Hund brutal totbissen und dessen Halterin so schwer verletzten, dass sie ihren Beruf bis heute nicht ausüben kann.

    In seiner Urteilsbegründung attestierte Richter Dr. Markus Bange der 30-Jährigen die »charakterliche Ungeeignetheit« zur Hundehaltung und verhängte deshalb auch ein dreijähriges Hundehaltungsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Die Beschreibung dessen, was sich am Morgen des 4. November 2022 in Butzbach abspielte, rührt an Urängste des Menschen. Gegen 6.30 Uhr hatte sich das spätere Opfer, eine 49-jährige Frau, wie jeden Morgen mit ihrem fünf Monate alten Hund auf einen kurzen Spaziergang gemacht. Der Rückweg führte sie auf einen Weg an dem Grundstück vorbei, das die Angeklagte mit Mann und zwei Kindern bewohnt und auf dem sie auch drei Kampfhunde hielt - die American Staffordshire Terrier Amy (damals fünf Jahre alt), der seinerzeit einjährige Rambo sowie Buddy (damals zwei).

    »Unvermittelt und ohne jede Vorwarnung« wie Gebell, erinnerte sich die 49-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, sei einer der Kampfhunde über die Grundstückshecke gesprungen und habe sich in ihrem Hund festgebissen. Kurze Zeit später seien drei weitere Hunde (die Angeklagte hatte an diesem Tag einen weiteren Hund in Pflege) dazugekommen und hätten sich ebenfalls in ihren Hund verbissen. Beim Versuch, ihren Schützling zu retten, erlitt die 49-Jährige zahlreiche Hämatome sowie multiple Bisswunden an beiden Händen und Knien, ein Ringfinger brach, ein Nagel wurde aus dem Nagelbett gerissen.

    Panikattacken und Albträume

    Auf ihre Hilferufe seien zunächst die Angeklagte, dann deren neunjährige Tochter gekommen, hätten gegen die rasenden Hunde jedoch nichts ausrichten können, nicht einmal mit einem Eimer Wasser, den die Angeklagte über das am Boden liegende Knäuel aus Mensch und Hund goss. Erst der herbeigerufene Ehemann der Angeklagten als »Rudelführer« (Richter Dr. Bange) habe die Kampfhunde von dem jungen Hund zu lösen vermocht. Inzwischen waren 20 Minuten vergangen, der junge Hund an seinen »martialischen Verletzungen« gestorben und die 49-Jährige lag blutüberströmt am Boden. Bis heute hat sie Schmerzen in den Händen, eine Fehlstellung am Ringfinger und immer wiederkehrende Panikattacken und Albträume und musste von ihrem erlernten Beruf unter Einkommenseinbußen in eine andere Tätigkeit wechseln.

    Erschwerend hatte Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert in ihrer Anklageschrift geltend gemacht, dass sich bereits eine Woche zuvor, am 28. Oktober 2022, ein ganz ähnlicher Vorfall ereignet hatte. Damals war der Ehemann der Angeklagten sofort zur Stelle gewesen, sodass der Hund der damals betroffenen 61-jährigen Spaziergängerin »nur« in die Hinterläufe gebissen wurde, bevor der angreifende Kampfhund weggezerrt wurde.

    Erst im Rudel aggressiv

    Nach dem 4. November 2022 wurden die Kampfhunde sofort beschlagnahmt. Eine Begutachtung ergab für alle drei, dass sie alleine und für sich vergleichsweise ruhig und normal reagieren, im Rudel aber völlig entgegengesetzt mit »ungehemmter Aggressivität«. Empfohlen wurde eine Einzelhaltung durch eine erfahrene Person.

    Zugunsten der Angeklagten wurden ihr umfängliches Geständnis, ihre sichtliche Reue sowie ihre Entschuldigung gewertet. Mit seinem Urteil blieb Richter Dr. Bange unter den Anträgen der Oberstaatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert hatte, und der Nebenklage (zwölf Monate). Verteidiger Hans Georg Kaschel hatte auf Verhängung einer Geldstrafe plädiert.

    Hm, das hat für mich jetzt ein bisschen viel von "Selbst Schuld, dass du mit deiner Designerhandtasche durchs Ghetto gelaufen bist und überfallen wurdest". Die andere Assoziation hierzu lass ich mal außen vor, die kann sich jeder selbst denken.

    Nicht unbedingt

    Wenn ich mir die Frage stelle was ich

    "in eine Situation mitgebracht " habe

    Ergibt es durchaus auch entlastende Aspekte

    Jenseits von "selbst schuld "

    Tatsächlich ist das was man "mitgebracht hat "

    Meistens sehr deutlich von "der Persönlichkeit "

    Zu trennen und somit einfacher aufzuarbeiten

    Vermutlich wird man sich an Niedersachsen anpassen

    Davon gehe ich auch aus. Scheinbar wird die Änderung des Hundegesetzes nun auch nur beschleunigt, geplant war sie sowieso schon und stand wohl auch bereits im Koalitionsvertrag.

    Es scheint tatsächlich zb auch in Rpl

    interessanter zu sein als die NRW Lösung


    Ist interessant gelegentlich "kleine anfrage hund " zu googeln

    sofern nicht bestimmte Parteien andererweitige zusätzliche Ziele verfolgen

    In NRW gibt es ja für größere Hunde (40 cm, 20 Kilo) so einen Test, den man machen muss.

    Ich hoffe, die Bremer finden was Besseres und nehmen sich den nicht zum Vorbild - denn der Test ist absolut lächerlich. (Teilweise sind die "richtigen Antworten" auch sehr, sehr eigenartig.)

    Vermutlich wird man sich an Niedersachsen anpassen

    Bei einer hartnäckigen Anhäufung von gelockerten Assoziationen eher mit Kuchen